Veranstaltungen & Brandschutz
Eventsicherheit und Ordnerdienst in Stuttgart und der Region
Wir stellen Ordner, Einlasskräfte und Posten für Bühne und Backstage – für Vereins- und Stadtfeste, Konzerte, Firmenfeiern und private Anlässe. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, was die behördlichen Auflagen vorgeben und wie viele Kräfte an welchen Stellen gebraucht werden.
- Ordner, Einlass, Besucherlenkung, Bühne und Backstage
- Leitungskräfte mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
- Sanitätsdienst und Brandwache auf Wunsch dazu
- Einsätze abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen

Veranstaltungsschutz: Welche Anlässe wir absichern
Zum Veranstaltungsschutz gehört alles, was Sicherheitspersonal während einer Veranstaltung übernimmt: Zugänge kontrollieren, Besucher lenken, Streit früh entschärfen, Rettungswege freihalten und im Notfall Rettungsdienst oder Feuerwehr einweisen. Welche Aufgaben anfallen, hängt weniger von der Größe ab als von Publikum, Gelände und Programm. Ein Straßenfest am Nachmittag braucht etwas anderes als ein Abendkonzert mit Stehplätzen.
- Stadt-, Dorf- und Vereinsfeste – viele Zugänge, Ausschank, Andrang am Abend
- Konzerte und Partys – Einlassspitzen, Gedränge vor der Bühne, späte Uhrzeiten
- Firmenfeiern und Tagungen – Gästelisten und zurückhaltendes Auftreten
- Messestände und Ausstellungen – Aufsicht über Exponate, auch beim Auf- und Abbau
- Sportveranstaltungen – Zuschauerbereiche, Abgrenzung zum Spielfeld, Zufahrten
- Hochzeiten, Jubiläen und andere private Feiern – Einlass nach Gästeliste
Was rechtlich gilt
Verantwortlich für die Sicherheit ist der Veranstalter, in Versammlungsstätten zusätzlich der Betreiber – ein Sicherheitsdienst übernimmt Aufgaben, nicht diese Verantwortung. Die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg (VStättVO) gilt unter anderem für Versammlungsräume, die mehr als 200 Besucher fassen, und für Versammlungsstätten im Freien mit Szenenfläche, etwa einer Bühne, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht. Festzelte zählen als Fliegende Bauten nicht dazu. Nach § 43 VStättVO sind Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst nötig, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist ein mit den Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept immer Pflicht.
Eine pauschale Genehmigungspflicht für Veranstaltungen gibt es in Baden-Württemberg nicht. Genehmigungen können sich aber aus dem Bau-, Straßen-, Straßenverkehrs- oder Immissionsschutzrecht ergeben. Ob eine nötig ist und welche Auflagen gelten, klärt die zuständige Stelle, oft das Ordnungsamt – ein Sicherheitskonzept kann sie auch unterhalb von 5.000 Besuchern verlangen. Wie es aufgebaut ist, zeigt der Leitfaden Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.
Ordner eines Sicherheitsdienstes brauchen mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO. Wer die Bewachung einer zugangsgeschützten Großveranstaltung vor Ort leitet, braucht die Sachkundeprüfung. Die IHKs gehen unter freiem Himmel in der Regel ab etwa 5.000 Besuchern von einer Großveranstaltung aus; verbindlich entscheidet die Erlaubnisbehörde.
Ordnerdienst: Aufgaben und Personalbedarf
Ordner sind erste Ansprechpartner für Besucher und zugleich Augen und Ohren des Veranstalters. Für Versammlungsstätten nennt die VStättVO ihre Kernaufgaben: Ein- und Ausgänge kontrollieren, die zulässige Besucherzahl einhalten, Verbote zu Rauchen, offenem Feuer und Pyrotechnik durchsetzen, Sicherheitsdurchsagen machen und im Gefahrenfall geordnet räumen.
Eine feste Formel für die Zahl der Ordner gibt es nicht. Als grobe Faustwerte kursieren ein Ordner je 100 Besucher, manche Behörden setzen einen je 50 an. Verbindlich ist das nicht – maßgeblich sind Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitskonzept und die Auflagen der Genehmigungsbehörde.
- Posten an Ein- und Ausgängen, Notausgängen und Engstellen
- Rundgänge über das Gelände, auch in Rand- und Parkbereichen
- Hausrecht im Auftrag des Veranstalters – bis zum Verweis vom Gelände
- Eine Einsatzleitung als feste Ansprechperson für Sie
Einlasskontrolle: Tickets, Taschen und Alter
Am Einlass entscheidet sich, ob eine Veranstaltung ruhig beginnt. Geprüft werden Tickets, Bändchen oder Gästelisten, dazu Taschen nach der Hausordnung. Wie viele Kontrollstellen nötig sind, richtet sich danach, wie viele Gäste in welcher Zeit ankommen – ist der Einlass zu knapp geplant, staut es sich vor dem Tor.
Taschenkontrollen und Abtasten sind nur mit Einverständnis zulässig. Wer ablehnt, kann über das Hausrecht abgewiesen werden, bei konkretem Verdacht auf eine Straftat wird die Polizei gerufen. Auf Volksfesten, Sportveranstaltungen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen verbietet § 42 Waffengesetz grundsätzlich Waffen und Messer, weitere Gegenstände wie Glasflaschen kann die Hausordnung ausschließen.
Abweisen geht nicht nach Belieben: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet, Gäste ohne sachlichen Grund etwa wegen Geschlecht, Religion oder Behinderung zu benachteiligen – wegen ethnischer Herkunft in keinem Fall. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter das Alter in Zweifelsfällen prüfen. Zu öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche unter 16 nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, ab 16 ohne Begleitung längstens bis 24 Uhr, mit Ausnahmen etwa für Brauchtumsveranstaltungen.
Besucherlenkung und Räumung (Crowd-Management)
Kritisch wird es dort, wo sich viele Menschen gleichzeitig auf engem Raum bewegen: am Einlass kurz vor Beginn, vor der Bühne, an den Ausgängen nach Programmende oder wenn ein Unwetter alle zugleich unter ein Dach treibt. Crowd-Management heißt, diese Momente vorher zu erkennen und Besucherströme so zu führen, dass kein gefährliches Gedränge entsteht.
Für den Ernstfall legen wir mit Ihnen fest, wer die Räumung anordnet – in der Regel die Veranstaltungsleitung –, über welche Wege die Gäste das Gelände verlassen und wo Einsatzfahrzeuge zufahren.
- Flucht- und Rettungswege während der gesamten Veranstaltung freihalten
- Einlass drosseln oder Bereiche schließen, wenn sie voll sind
- Ausgänge nach Programmende rechtzeitig öffnen und besetzen
- Räumung nach festgelegtem Ablauf unterstützen
Bühnen- und Backstage-Schutz
Bühne, Technik und Backstage sind Bereiche, in die Publikum nicht gehört. Posten an den Bühnenaufgängen halten Unbefugte fern. Kräfte im Bühnengraben behalten die ersten Reihen im Blick und reagieren, wenn jemand bedrängt wird oder Hilfe braucht.
Wer hinter die Bühne darf, regelt am besten eine Akkreditierung für Künstler, Crew, Catering und Presse. Der Wegweiser des Landes Baden-Württemberg für Großveranstaltungen nennt Akkreditierungen als geeignete Maßnahme, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Unsere Kräfte prüfen Pässe oder Bändchen an den Übergängen und sichern Garderoben, Instrumente und Technik, auch bei Auf- und Abbau. Brauchen Künstler Begleitung durchs Publikum oder zum Fahrzeug, ist das Personenschutz.
So planen wir den Einsatz mit Ihnen
- 1
Eckdaten
Sie nennen Art, Datum, Ort, erwartete Besucherzahl und Publikum. Lagepläne, Genehmigungen oder Auflagen helfen bei der ersten Einschätzung.
- 2
Gelände ansehen
Wir gehen Zugänge, Rettungswege, Bühnenbereich und Engstellen ab. Im Freien gehört die Frage dazu, wohin Besucher bei Unwetter ausweichen.
- 3
Abstimmung
In Versammlungsstätten verlangt die VStättVO, dass Ordnungsdienst, Sanitäts- und Brandsicherheitswache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammenarbeiten. Sanitätsdienst und Brandwache können Sie bei uns mitbuchen.
- 4
Angebot und Einsatzplan
Das Angebot nennt Zahl und Qualifikation der Kräfte, Positionen und Zeiten. Der Einsatzplan regelt, wer wo steht und wer Ihr Ansprechpartner ist.
- 5
Einweisung und Nachbesprechung
Vor dem Einlass weist die Einsatzleitung alle Kräfte in Gelände, Hausordnung und Notfallwege ein. Danach gehen wir Vorkommnisse mit Ihnen durch.
Wovon die Kosten abhängen
Abgerechnet wird üblicherweise pro Kraft und Einsatzstunde. Orientierungswerte und Rechenbeispiele stehen im Ratgeber Sicherheitsdienst für Veranstaltungen.
| Faktor | Was er für den Preis bedeutet |
|---|---|
| Zahl der Kräfte | Ergibt sich aus Besucherzahl, Zugängen, Geländegröße und Auflagen – und bestimmt den Gesamtpreis am stärksten. |
| Einsatzdauer | Viele Kräfte beginnen vor dem Einlass und bleiben, bis das Gelände leer ist. |
| Tageszeit und Datum | Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden sieht der Tarifvertrag Zuschläge vor – bei Abendveranstaltungen und Wochenendfesten fast immer ein Thema. |
| Qualifikation | Kräfte mit höherer Qualifikation, etwa eine Einsatzleitung mit Sachkundeprüfung, werden höher vergütet als einfache Ordnerposten. |
| Zusatzleistungen | Sanitätsdienst, Brandwache oder Personenschutz werden gesondert kalkuliert. |
Typische Fehler bei der Planung
- Die Ordnerzahl wird nur aus der Besucherzahl abgeleitet, ohne Einlass, Auslass und Engstellen zu betrachten.
- Helfer übernehmen nebenbei Ausschank oder Kasse und fehlen, wenn es am Ausgang eng wird. Manche Behörden untersagen Ordnern solche Nebenaufgaben.
- Rettungswege werden nach dem Aufbau mit Ständen, Kabeln oder Stehtischen zugestellt.
- Niemand ist als Veranstaltungsleitung benannt, die bei Unwetter oder Überfüllung entscheidet.
- Die Hausordnung zu Glasflaschen, Taschen oder Wiedereinlass ist mit dem Einlassteam nicht abgesprochen.
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen, erklärt der Ratgeber Sicherheitsdienst auswählen.
Aus unseren Einsätzen

Kommunen und Vereine
Zu unseren Auftraggebern gehören auch Kommunen und Vereine. Das Foto zeigt eine unserer Sicherheitskräfte am Einlass einer Abendveranstaltung.

Backstage und Künstler
Drei unserer Sicherheitskräfte im Backstage-Bereich einer Veranstaltung. Künstler begleiten wir auch im Personenschutz – unter anderem waren wir für den Rapper Kay One im Einsatz.
Häufige Fragen: Eventsicherheit & Ordnerdienst
Ist ein Sicherheitsdienst für meine Veranstaltung Pflicht?
Wie viele Ordner brauche ich?
Dürfen Ordner Taschen durchsuchen und Ausweise verlangen?
Brauchen Ordner die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
Können wir eigene Vereinshelfer mit Ihren Kräften kombinieren?
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