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Bewachung & Objektschutz

Revier- und Streifendienst für die Region Stuttgart

Eine Streife fährt Ihr Objekt zu unregelmäßigen Zeiten an, prüft Türen, Tore und Fenster, schließt ab oder auf und kommt, wenn die Alarmanlage auslöst. Das passt überall dort, wo regelmäßige Kontrollen genügen und niemand die ganze Nacht vor Ort sein muss.

  • Kontrollfahrten zu wechselnden Uhrzeiten
  • Schließ-, Öffnungs- und Alarmverfolgungsdienst
  • Auch nachts, sonntags und an Feiertagen
  • Einsatzkräfte mindestens mit Unterrichtung nach § 34a GewO
Seit 2009
Sicherheitsdienst aus Rutesheim
Über 500 Kunden
Unternehmen, Veranstalter, Privatpersonen
§ 34a GewO
Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung
Rund um die Uhr
telefonisch erreichbar

Revierdienst: Kontrollen statt Dauerbewachung

Beim Revierdienst ist niemand dauerhaft vor Ort. Eine Streifenkraft fährt während ihrer Schicht mehrere Objekte an und kontrolliert jedes nach einem festen Plan. Die Uhrzeiten wechseln. Das macht es schwer, ein Muster zu erkennen und die Zeit zwischen zwei Kontrollen gezielt zu nutzen.

Der Vorteil liegt beim Preis: Sie bezahlen in der Regel die vereinbarten Kontrollen, nicht jede Stunde der Nacht. Der Nachteil gehört genauso auf den Tisch: Zwischen zwei Anfahrten ist das Objekt unbeobachtet. Wer auch in dieser Zeit erfahren muss, was passiert, ergänzt den Revierdienst um eine Alarmanlage oder entscheidet sich für Objektschutz mit festem Posten.

  • Gewerbegebiete mit mehreren Hallen oder Mietern
  • Filialen, Praxen und Büros außerhalb der Öffnungszeiten
  • Wohnanlagen mit Tiefgaragen und Nebengebäuden
  • Leerstehende Immobilien vor Verkauf, Umbau oder Neuvermietung
  • Vereinsheime, Sporthallen und öffentliche Gebäude nach Nutzungsende
  • Baustellen während Betriebsruhe oder über die Feiertage

Was bei einer Kontrolle geprüft wird

Welche Punkte eine Streife abarbeitet, steht in der Dienstanweisung für Ihr Objekt. Diese Bausteine kommen häufig vor:

Außenkontrolle

Rundgang um Gebäude und Gelände: Sind Türen, Fenster, Rolltore und Zäune geschlossen und unbeschädigt? Gibt es Hebelspuren, frische Graffiti oder fremde Fahrzeuge auf dem Hof?

Innenkontrolle

Mit übergebenem Schlüssel oder Transponder geht die Streife auch durch Flure, Lager und Technikräume. Dabei fällt auf, wenn Maschinen laufen, Wasser austritt oder eine Tür innen offen steht.

Schäden und Störungen

Ausgefallene Außenbeleuchtung, Störmeldungen an der Heizung, eingeschlagene Scheiben: Solche Befunde werden notiert und über den vereinbarten Meldeweg weitergegeben.

Leerstand und Betriebsferien

Bei leeren Gebäuden können eigene Aufgaben hinzukommen, zum Beispiel den Briefkasten leeren, im Winter den Frostschutz prüfen oder nachsehen, ob sich jemand Zutritt verschafft hat.

Nachweis jeder Kontrolle

Uhrzeit und Befund werden bei jeder Kontrolle protokolliert, auf Wunsch ergänzt um elektronische Kontrollpunkte am Objekt.

Schließ- und Öffnungsdienst

Wer als Letzter geht, vergisst schnell ein gekipptes Fenster oder die Alarmanlage. Beim Schließdienst übernimmt das die Streife zur vereinbarten Uhrzeit: nachsehen, ob noch jemand im Gebäude ist, Fenster und Türen schließen, Licht und Geräte nach Vorgabe ausschalten, Alarmanlage aktivieren. Der Öffnungsdienst am Morgen sorgt dafür, dass Belegschaft oder Kundschaft pünktlich hineinkommen.

Gefragt ist das etwa bei Hallen und Vereinsheimen nach Abendveranstaltungen, bei Büros mit wechselnden Arbeitszeiten oder bei Firmentoren, die zu festen Zeiten auf- und zugehen sollen. Vorher muss geregelt sein, wer Schlüssel, Transponder und Alarmcodes bekommt, wie die Übergabe quittiert wird und was geschieht, wenn beim Abschließen noch jemand im Haus ist.

Alarmverfolgung

Eine Alarmanlage meldet einen Einbruch, verhindert ihn aber nicht. Ist Ihre Anlage auf uns aufgeschaltet, geht der Alarm bei SOX ein und eine Einsatzkraft fährt zum Objekt. Sie prüft die Lage, ruft bei Hinweisen auf eine Straftat die Polizei und informiert Ihre Ansprechperson. Was danach geschehen soll, etwa eine Bewachung bis zur Reparatur einer aufgebrochenen Tür, legt der Alarmplan fest. Wie die Anbindung funktioniert, steht unter Alarmaufschaltung und Intervention.

Wie lange die Anfahrt dauert, hängt davon ab, wo die Einsatzkraft gerade unterwegs ist. Als Anhaltspunkt dienen die reinen Fahrzeiten ohne Verkehr ab unserem Sitz in Rutesheim: nach Leonberg etwa 8 Minuten, nach Sindelfingen gut 20 Minuten, in die Stuttgarter Innenstadt knapp 30 Minuten. Pauschale Eintreffzeiten nennen wir deshalb nicht. Weitere Orte in der Umgebung stehen unter Einsatzgebiete.

City-Streife in Innenstädten und Einkaufslagen

Eine City-Streife ist ein Streifendienst zu Fuß in belebten Lagen: Einkaufsstraßen, Ladenpassagen, Quartiere rund um Bahnhöfe oder Geschäftszentren. Auftraggeber können Händler, Eigentümergemeinschaften, Centerbetreiber oder Gewerbevereine sein, die sichtbare Präsenz wollen, etwa gegen Vandalismus oder die Belästigung von Kundschaft. Gegen Diebstahl in den Geschäften selbst helfen eher Ladendetektive.

Die Grenzen sollten Auftraggeber kennen: Auf öffentlichen Straßen und Plätzen haben Streifenkräfte nur die Rechte, die jede Privatperson hat. Ausweiskontrollen, Platzverweise und Verwarnungsgelder sind dort ausgeschlossen. Nur auf privaten Flächen, deren Hausrecht Ihnen übertragen wurde, etwa in einer Passage oder auf einem Kundenparkplatz, kann die Streife zusätzlich Hausverbote aussprechen.

Für City-Streifen ist nach § 34a GewO die Sachkundeprüfung Pflicht. Die Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 zählen den City-Streifendienst außerdem zu den Tätigkeiten mit hohem Konfrontationspotenzial und sehen dafür grundsätzlich zwei oder mehr Einsatzkräfte vor. Ein seriöses Angebot berücksichtigt beides.

  • Präsenz zu den Zeiten, in denen es tatsächlich Probleme gibt
  • Ansprechpartner für Passanten, Kundschaft und Geschäftsleute
  • Beobachten, dokumentieren und bei Bedarf die Polizei rufen
  • Durchsetzen der Hausordnung auf Privatflächen mit übertragenem Hausrecht

Rechtlicher Rahmen im Streifendienst

Welche Qualifikation eine Streifenkraft braucht, hängt vom Einsatzort ab. Kontrollgänge „im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr“, etwa in Fußgängerzonen, Bahnhöfen oder Ladenpassagen, erfordern nach § 34a GewO die Sachkundeprüfung. Für Kontrollen in verschlossenen Gebäuden oder abgezäunten Firmengeländen genügt nach Einschätzung der IHK die Unterrichtung, ebenso für das bloße Anfahren mehrerer Objekte. Verbindlich entscheidet die zuständige Behörde.

Bei solchen Kontrollgängen muss die Einsatzkraft ein sichtbares Schild mit Namen oder Kennnummer und dem Firmennamen tragen (§ 18 Bewachungsverordnung). Wird Dienstkleidung getragen, muss sie sich deutlich von Uniformen der Polizei und anderer Behörden unterscheiden (§ 19 Bewachungsverordnung). Befugnisse ergeben sich nur aus den Jedermannsrechten wie Notwehr, Nothilfe und vorläufiger Festnahme auf frischer Tat sowie aus dem übertragenen Hausrecht. Mehr Hintergrund bietet unser Beitrag Was darf ein Sicherheitsdienst?

So startet der Revierdienst für Ihr Objekt

  1. 1

    Bedarf schildern

    Sie nennen Objekt, Adresse, gewünschte Kontrollzeiten und den Anlass, zum Beispiel Einbrüche in der Nachbarschaft, einen Leerstand oder eine Alarmanlage ohne Aufschaltung.

  2. 2

    Objekt ansehen

    Wir prüfen Zufahrt, Zugänge, Beleuchtung und vorhandene Technik und klären, ob Innenkontrollen oder ein Schließdienst dazugehören.

  3. 3

    Kontrollplan vereinbaren

    Zahl der Kontrollen, Zeitfenster, Prüfpunkte, Meldewege und Notfallkontakte werden schriftlich festgehalten.

  4. 4

    Einweisung

    Die eingesetzten Kräfte lernen das Objekt vor dem ersten Dienst kennen. Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 23 sollen Nachtkräfte zusätzlich bei Tageslicht eingewiesen werden, damit sie Gefahrenstellen kennen.

  5. 5

    Kontrollen und Rückmeldung

    Die Streife beginnt zum vereinbarten Termin. Berichte erhalten Sie im abgesprochenen Rhythmus, und der Plan wird angepasst, wenn sich die Lage am Objekt ändert.

Was Kontrollfahrten teurer oder günstiger macht

Revierdienst wird meist je Kontrolle oder als monatliche Pauschale abgerechnet, eine City-Streife eher nach Einsatzstunden. Orientierungswerte für Posten und Kontrollgänge nennt der Ratgeber Objektschutz: Kosten und Beispielrechnungen.

FaktorAuswirkung
Zahl der KontrollenEine Kontrolle pro Nacht kostet weniger als drei. Mehr Anfahrten verkürzen dafür die Zeit, in der niemand nachsieht.
Dauer vor OrtEin Blick auf Türen und Tore geht schneller als ein Rundgang über mehrere Etagen mit anschließendem Schließdienst.
Lage und AnfahrtAbgelegene Objekte bedeuten mehr Fahrzeit. Günstiger wird es, wenn sich mehrere Kontrollen auf einer Route verbinden lassen.
Uhrzeit und WochentagKontrollen zwischen 20 und 6 Uhr, sonntags oder an Feiertagen lösen nach dem Lohntarifvertrag Baden-Württemberg Lohnzuschläge aus, die sich im Preis niederschlagen.
LohngruppeDer allgemeinverbindliche Lohntarifvertrag Baden-Württemberg führt den Revier- und Interventionsdienst als eigene Lohngruppe. Der tarifliche Stundenlohn liegt dort über dem im einfachen Objektschutz.
AlarmverfolgungEinsätze nach einem Alarm werden üblicherweise pro Einsatz berechnet, längere Aufenthalte nach Zeitaufwand.
City-StreifeSachkundeprüfung und der grundsätzliche Einsatz von mindestens zwei Kräften erhöhen den Aufwand je Stunde.

Was Sie vor dem Start festlegen sollten

Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto weniger muss nachts am Telefon geklärt werden.

  • Wer im Notfall erreichbar ist, mit einer Vertretung
  • Was bei einer offenen Tür oder einem gekippten Fenster passieren soll
  • Bei welchen Befunden Sie sofort angerufen werden und wann ein Bericht am Morgen reicht
  • Wie Schranken, Tore und Zufahrten für die Streife funktionieren
  • Welche Räume nicht betreten werden dürfen, etwa Labore oder Serverräume
  • Welche Handwerker oder Notdienste bei Glas- oder Wasserschäden verständigt werden dürfen

Häufige Fragen: Revier- & Streifendienst

Wie oft sollte eine Streife mein Objekt kontrollieren?

Das hängt vom Risiko ab. Bei einem Bürogebäude mit Alarmanlage kann eine Kontrolle pro Nacht genügen, um offene Türen oder Schäden rechtzeitig zu bemerken. Bei Leerstand, nach Einbrüchen in der Umgebung oder bei wertvollen Lagerbeständen sind mehrere Kontrollen zu unregelmäßigen Zeiten sinnvoller. Den passenden Rhythmus legen wir nach der Besichtigung gemeinsam fest.

Darf die Streife Personen auf meinem Gelände ansprechen und wegschicken?

Ja, wenn Sie das Hausrecht für das Gelände übertragen. Die Einsatzkraft kann Unbefugte dann auffordern zu gehen und in Ihrem Namen ein Hausverbot aussprechen. Wer trotzdem bleibt, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen. Dann ruft die Streife die Polizei. Ausweise kontrollieren oder Taschen gegen den Willen der Person durchsuchen darf sie nicht. Festhalten darf sie nur Personen, die auf frischer Tat angetroffen werden und fluchtverdächtig sind oder deren Identität nicht sofort feststeht, und auch dann nur mit angemessenen Mitteln bis zum Eintreffen der Polizei.

Kann eine City-Streife im Auftrag einer Gemeinde unterwegs sein?

Ja, Kommunen können private Sicherheitsdienste für Präsenzstreifen beauftragen. Die Einsatzkräfte bleiben aber Privatpersonen ohne hoheitliche Befugnisse. Die Stellung von Polizeibeamten haben dagegen gemeindliche Vollzugsbedienstete nach § 125 Polizeigesetz Baden-Württemberg, also Beschäftigte der Gemeinde selbst. Eine private Streife zeigt Präsenz, beobachtet, spricht Menschen an und verständigt bei Bedarf Polizei oder Ordnungsamt.

Was passiert, wenn die Streife Einbruchspuren entdeckt?

Das genaue Vorgehen steht im Alarm- bzw. Meldeplan für Ihr Objekt. Üblich ist: die Polizei verständigen, das Gebäude bis zu deren Eintreffen von außen im Blick behalten, Spuren möglichst nicht verändern und Ihre Ansprechperson informieren. Ist eine Tür oder ein Fenster beschädigt, stimmen wir mit Ihnen ab, ob das Objekt bis zur Reparatur gesichert oder bewacht werden soll.

Woran erkenne ich, dass die Kontrollen wirklich stattfinden?

Fragen Sie schon vor Vertragsschluss, wie Kontrollen nachgewiesen werden. Üblich sind Berichte mit Uhrzeit und Befund je Kontrolle. Elektronische Kontrollpunkte, die beim Rundgang erfasst werden, belegen zusätzlich, wann welche Stelle geprüft wurde. Welche Nachweise Sie von uns bekommen und wie oft, halten wir im Auftrag fest. Fallen Ihnen in den Berichten Auffälligkeiten auf, etwa immer dieselben Uhrzeiten, sprechen Sie das an.

Ersetzt ein Revierdienst eine Alarmanlage?

Nein. Eine Streife ist nur zu den vereinbarten Zeiten vor Ort, eine Alarmanlage meldet rund um die Uhr. Beides ergänzt sich: Die Anlage erkennt das Eindringen, die Streife prüft die Lage vor Ort und bemerkt zusätzlich Dinge, die kein Melder erfasst, etwa ein unverschlossenes Hoftor oder einen Wasserschaden. Planung und Einbau von Alarmanlagen übernehmen wir ebenfalls.

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