Uhlandstraße 1, 71277 Rutesheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SOX SICHERHEITSDIENST, Walter Roth, Uhlandstraße 1, 71277 Rutesheim(nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Sicherheitsdienstleistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Dienstplan oder der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Hierzu können insbesondere Objektschutz, Werkschutz, Veranstaltungsschutz, Revier- und Streifendienste, Empfangs- und Pförtnerdienste, Personenschutz, Brandsicherheitswachen, Alarmaufschaltung und Interventionsdienste sowie technische Sicherheitsleistungen gehören.

Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zutrittsrechte und ggf. objektspezifischen Weisungen rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gefahrenquellen am Einsatzort zu minimieren und den Auftragnehmer über besondere Risiken zu informieren.

4. Personal, Weisungen und Subunternehmer

Die Auswahl und Einsatzplanung des Sicherheitspersonals obliegt dem Auftragnehmer. Weisungen gegenüber dem eingesetzten Personal werden ausschließlich durch den Auftragnehmer erteilt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass eingesetztes Personal die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

5. Vergütung, Zuschläge und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Einsätze zu Nachtzeiten, an Sonn- und Feiertagen sowie für kurzfristige Sonderleistungen können Zuschläge gemäß Vereinbarung erhoben werden.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Veranstaltungen kann der Auftraggeber bis 14 Tage vor Einsatzbeginn kostenfrei stornieren; danach können bis zu 50% (bis 7 Tage) bzw. 80% (bis 48 Stunden) der vereinbarten Vergütung als Ausfallkosten anfallen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

8. Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine dem Leistungsumfang entsprechende Haftpflichtversicherung. Versicherungsnachweise werden dem Auftraggeber auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

10. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach kein Personal des Auftragnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß kann eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart werden.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Strom/Netzen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien werden sich unverzüglich über die Umstände informieren.

12. Aufrechnung und Abtretung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – nach Wahl des Auftragnehmers – der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Stand: 11.10.2025