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Sicherheitstechnik

Elektronische Zutrittskontrolle für Ihr Gebäude

Mit einer elektronischen Zutrittskontrolle legen Sie fest, wer welche Tür zu welcher Zeit öffnen kann – und sperren eine verlorene Karte, statt Schlösser zu tauschen. Wir planen das System mit Ihnen, bauen es ein und weisen die Verantwortlichen in die Verwaltung ein.

  • Karte, Transponder, PIN oder Smartphone
  • Berechtigungen nach Bereichen und Uhrzeiten
  • Abgestimmt auf Alarmanlage, Video und Empfang
  • Planung, Einbau und Einweisung durch SOX
Seit 2009
Sicherheitsdienst aus Rutesheim
Über 500 Kunden
Unternehmen, Veranstalter, Privatpersonen
§ 34a GewO
Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung
Rund um die Uhr
telefonisch erreichbar

Wann sich eine elektronische Lösung lohnt

Mechanische Schließanlagen stoßen an Grenzen, sobald viele Menschen mit unterschiedlichen Rechten ein Gebäude nutzen. Geht ein Generalschlüssel verloren, müssen oft zahlreiche Zylinder getauscht werden. Wer wann einen Raum betreten hat, bleibt unklar. Und einem Handwerker nur für Dienstagvormittag Zugang zum Technikraum zu geben, ist mit einem Schlüssel kaum möglich.

Sinnvoll ist eine elektronische Zutrittskontrolle etwa in Betrieben mit Schichtarbeit, in Bürogebäuden mit mehreren Mietern, in Praxen und Kanzleien, in Lagern mit Fremdfirmen und für sensible Räume wie Serverraum, Archiv oder Kasse. Nicht jede Tür muss dafür elektronisch werden – oft genügen die Außentüren und einige kritische Innentüren.

Identifikationsmedien im Vergleich

Welches Medium passt, hängt vom Schutzbedarf, von der Zahl der Nutzer und von der Akzeptanz im Alltag ab. Mehrere Medien lassen sich kombinieren.

Karte und Transponder

Der Standard in Unternehmen: robust, günstig nachzubestellen und schnell gesperrt. Achten Sie auf verschlüsselte Kartentechnik – ältere, unverschlüsselte Ausweise lassen sich teils mit einfachen Mitteln kopieren.

PIN-Code

Kommt ohne Medium aus, wird aber leicht weitergegeben oder beim Eintippen beobachtet. Für sensible Räume eignet sich Karte plus PIN: Eine gefundene Karte allein öffnet dann nichts.

Smartphone

Berechtigungen lassen sich aus der Ferne vergeben, praktisch für Fremdfirmen und wechselnde Nutzer. Vorher klären: Was gilt bei leerem Akku, und sollen Beschäftigte dafür private Handys nutzen?

Biometrie

Fingerabdruck oder Gesicht lassen sich nicht weitergeben. Es sind aber besonders geschützte Daten nach Art. 9 DSGVO. Bei Beschäftigten ist Biometrie in der Regel nur mit ausdrücklicher, freiwilliger Einwilligung zulässig – wer nicht zustimmt, braucht ein anderes Medium.

Berechtigungen und Zeitprofile planen

Das Berechtigungskonzept ist wichtiger als die Hardware. Es beantwortet, wer wo wann hineindarf – und wer diese Regeln ändern darf.

BausteinWas festgelegt wird
BereicheTüren werden zu Gruppen zusammengefasst, etwa Außentüren, Büroetage, Lager und Serverraum.
RollenRechte hängen an Funktionen statt an Einzelpersonen: Verwaltung, Produktion, Reinigung, IT, Geschäftsleitung.
ZeitprofileDie Produktion kommt werktags ab 5 Uhr hinein, die Reinigung nur abends, am Wochenende nur die Leitung. Feiertage stehen im Kalender des Systems.
Befristete RechteHandwerker, Praktikanten oder Besucher erhalten Zugang mit Ablaufdatum. Die Rechte enden von selbst, auch wenn niemand daran denkt.
DaueröffnungWährend der Öffnungszeiten kann eine Tür frei begehbar geschaltet werden, etwa solange der Empfang besetzt ist.
AdministrationWer darf Rechte vergeben, Medien sperren und Protokolle einsehen? Je weniger Administratoren, desto besser.

Fluchtwege: Im Notfall muss die Tür aufgehen

Schutz vor Eindringlingen darf nie die Flucht behindern. In Arbeitsstätten verlangt die Technische Regel ASR A2.3, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf den Fluchtweg angewiesen sind. Ohne besondere Hilfsmittel heißt ausdrücklich: ohne Schlüssel, Transponderkarte oder Codeeingabe.

Werden solche Türen elektrisch verriegelt, muss sich die Verriegelung über einen Notöffnungstaster sicher freigeben lassen und bei Stromausfall selbsttätig lösen. Die Systeme müssen den Technischen Baubestimmungen für elektrische Verriegelungssysteme für Türen in Rettungswegen entsprechen. An Feuer- und Rauchschutztüren sind nur Nachrüstungen erlaubt, die nach den Zulassungsunterlagen der Tür zulässig sind – falsch nachgerüstete Türen können ihre Zulassung verlieren. Welche Türen betroffen sind, klären wir deshalb vor der Planung anhand des Flucht- und Rettungsplans.

Protokolle, Löschkonzept und Mitbestimmung

Jede Buchung erzeugt personenbezogene Daten: wer, welche Tür, wann, mit welchem Ergebnis. Diese Punkte sollten vor dem Start geregelt sein:

  • Zweck festlegen, etwa Schutz vor unbefugtem Zutritt und Aufklärung von Vorfällen
  • Nur speichern, was dafür nötig ist – eine gesetzlich feste Löschfrist für Zutrittsprotokolle gibt es nicht, deshalb braucht es ein dokumentiertes Löschkonzept
  • Automatische Löschung im System einstellen, statt auf manuelles Aufräumen zu setzen
  • Einsicht in Protokolle auf wenige benannte Personen beschränken
  • Beschäftigte informieren und das System ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen
  • Betriebsrat vor der Einführung beteiligen: Ein System mit personenbezogenen Buchungen ist objektiv zur Überwachung geeignet und fällt nach unserer Einschätzung unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Zutritt und Arbeitszeiterfassung als getrennte Zwecke behandeln, auch wenn dasselbe Medium beides erledigt

Die Einzelheiten stimmen Sie am besten mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. Wir richten Löschfristen und Zugriffsrechte im System so ein, wie Sie sie festgelegt haben.

Zusammenspiel mit Alarmanlage, Video und Empfang

Stärker wird eine Zutrittskontrolle im Verbund mit anderer Technik. Je nach System lässt sich die Alarmanlage mit derselben Karte scharf- und unscharf schalten, eine aufgebrochene oder zu lange offenstehende Tür löst eine Meldung aus, und eine Kamera am Eingang zeichnet im Moment des Alarms auf. Ob die Komponenten zusammenpassen, prüfen wir vor dem Angebot.

Außerhalb der Arbeitszeit können Alarmmeldungen bei SOX auflaufen – wir fahren dann zum Objekt und sehen nach, wie bei der Alarmaufschaltung mit Intervention. Tagsüber übernimmt oft ein besetzter Empfang die Ausgabe von Besucherkarten.

Für Planung und Einbau ist die Entfernung zweitrangig, für die Fahrt nach einem nächtlichen Alarm nicht. Von unserem Firmensitz in Rutesheim erreichen wir die Stuttgarter Innenstadt bei freien Straßen in knapp 30 Minuten, nähere Orte entsprechend schneller. Eine Übersicht mit Fahrzeiten bietet die Seite Einsatzgebiete.

Was den Preis einer Zutrittskontrolle bestimmt

Kalkuliert wird meist je Tür, dazu kommen Software und Medien. Den Ausschlag geben diese Faktoren:

FaktorEinfluss auf den Aufwand
TürenGlastüren, Tore, Schranken sowie Flucht- und Brandschutztüren brauchen passende Komponenten und machen die Montage aufwendiger.
Online oder offlineVerkabelte Leser melden Ereignisse sofort und sperren Karten in Echtzeit, brauchen aber Leitungen. Batteriebetriebene Zylinder und Beschläge sind schneller montiert; Rechte werden dort über das Medium oder per Funk aktualisiert.
MedienZahl der Karten oder Transponder, Ersatzmedien, gegebenenfalls Lizenzen für Smartphone-Schlüssel.
SoftwareLizenzen, Zahl der Verwaltungsplätze, Anbindung an Zeiterfassung oder Personalverwaltung.
IntegrationVerknüpfung mit Alarmanlage, Video oder Aufschaltung erhöht den Einrichtungsaufwand.
BetriebBatteriewechsel, Updates und regelmäßige Funktionsprüfung, vor allem der Notöffnung.

Wer zuerst klären möchte, welche Bereiche überhaupt gesichert werden sollten, beginnt mit einer Sicherheitsberatung.

Von der Türliste bis zur Einweisung

  1. 1

    Bestandsaufnahme

    Wir gehen die Türen gemeinsam ab und erfassen Türart, Zustand, Stromanschluss und ob eine Tür in einem Fluchtweg liegt.

  2. 2

    Berechtigungskonzept

    Mit Ihnen legen wir Bereiche, Rollen, Zeitprofile und Administratoren fest. Parallel klären Sie Datenschutz und gegebenenfalls die Beteiligung des Betriebsrats.

  3. 3

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot für Türkomponenten, Software, Medien und Einbau.

  4. 4

    Einbau und Programmierung

    Wir montieren Leser, Schlösser und Steuerung, richten die Software ein und legen Nutzer und Medien an.

  5. 5

    Test

    Vor der Übergabe wird jede Tür geprüft – einschließlich Notöffnung und Verhalten bei Stromausfall.

  6. 6

    Einweisung

    Die Verantwortlichen lernen, Medien auszugeben und zu sperren, Rechte zu ändern und Protokolle datenschutzgerecht zu nutzen.

Häufige Fragen: Zutrittskontrolle

Was passiert bei einem Stromausfall?

Das hängt von der Tür ab. Elektrisch verriegelte Türen in Fluchtwegen müssen sich bei Stromausfall selbsttätig freigeben, damit niemand eingeschlossen wird. Außentüren ohne Fluchtwegfunktion bleiben je nach Bauart verschlossen – für sie sollte eine mechanische Öffnung mit Schlüssel vorgesehen sein. Steuerungen können über eine Notstromversorgung eine Zeit lang weiterlaufen. Batteriebetriebene Zylinder zeigen in der Regel frühzeitig an, wenn die Batterie schwach wird.

Was tun, wenn eine Karte verloren geht?

Die Karte wird in der Software gesperrt und ein Ersatz ausgegeben – Schlösser müssen nicht getauscht werden. Bei Online-Systemen wirkt die Sperre sofort an allen Lesern. Bei Offline-Komponenten muss die Sperrinformation die Türen erst erreichen, etwa über Aktualisierungsleser oder Funk. Deshalb ist es sinnvoll, Berechtigungen regelmäßig ablaufen zu lassen, sodass sie im Alltag automatisch erneuert werden.

Dürfen wir Fingerabdrücke für die Zutrittskontrolle nutzen?

Nur unter engen Voraussetzungen. Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat 2020 entschieden, dass eine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck nicht erforderlich und damit nur mit Einwilligung zulässig war; die Weigerung des Mitarbeiters war keine Pflichtverletzung. Wer Biometrie einsetzen will, braucht deshalb in der Regel eine ausdrückliche, freiwillige Einwilligung und eine Alternative für alle, die nicht zustimmen.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Wenn es einen gibt, in aller Regel ja. Er bestimmt bei technischen Einrichtungen mit, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Nach dem Bundesarbeitsgericht kommt es nicht auf die Absicht an, sondern darauf, ob die Technik objektiv dazu geeignet ist. Ein System, das Buchungen personenbezogen speichert, fällt nach unserer Einschätzung darunter. Bewährt hat sich eine Betriebsvereinbarung, die Zweck, Speicherfristen und zulässige Auswertungen regelt.

Wie lange dürfen Zutrittsprotokolle gespeichert werden?

Eine Tageszahl schreibt das Gesetz nicht vor. Maßgeblich sind die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung aus Art. 5 DSGVO: Protokolle dürfen so lange aufbewahrt werden, wie der festgelegte Zweck es erfordert. Legen Sie die Frist in einem Löschkonzept fest, begründen Sie sie und lassen Sie das System automatisch löschen.

Können vorhandene Türen und Schließanlagen weiter genutzt werden?

Häufig ja. Viele Türen lassen sich mit elektronischen Zylindern oder Beschlägen nachrüsten, ohne das Türblatt zu tauschen, und für Nebenräume kann die mechanische Schließanlage bestehen bleiben. Bei Flucht- und Brandschutztüren sowie Toren muss im Einzelfall geprüft werden, welche Komponenten zulässig und technisch sinnvoll sind. Das klären wir bei der Bestandsaufnahme.

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