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Beratung

Sicherheitsberatung: Risiken erkennen, Maßnahmen gezielt planen

Bevor Sie Personal einsetzen oder Technik kaufen, sollte klar sein, wogegen Sie sich schützen wollen und wo die Schwachstellen liegen. Wir sehen uns Betriebe, Veranstaltungsorte und Privathäuser vor Ort an und fassen das Ergebnis in einer schriftlichen Maßnahmenliste mit Prioritäten zusammen.

  • Analyse vor Ort statt Ferndiagnose
  • Schriftliche Maßnahmenliste mit Prioritäten
  • Für Unternehmen, Veranstalter und Privatpersonen
  • Umsetzung durch SOX möglich, aber keine Bedingung
Seit 2009
Sicherheitsdienst aus Rutesheim
Über 500 Kunden
Unternehmen, Veranstalter, Privatpersonen
§ 34a GewO
Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung
Rund um die Uhr
telefonisch erreichbar

Gefährdungsanalyse: Was geprüft wird

Eine Gefährdungsanalyse beantwortet drei Fragen. Was soll geschützt werden – Menschen, Waren, Maschinen, Unterlagen oder der laufende Betrieb? Wodurch ist es bedroht – etwa durch Einbruch, Diebstahl von außen oder innen, Vandalismus, Brandstiftung oder aggressive Besucher? Und wie gut halten die vorhandenen Vorkehrungen dem stand?

Anlass ist oft ein Einbruch, ein Umbau, eine neue Versicherungsauflage oder die Frage, ob sich eine Investition in Technik oder Personal überhaupt lohnt.

Jede Gefahr wird danach bewertet, wie wahrscheinlich sie ist und welcher Schaden entstehen würde. So wird sichtbar, was zuerst angegangen werden sollte. Die Schwachstellen ordnen wir vier Bereichen zu:

  • Mechanisch: Türen, Fenster, Tore, Zäune, Schlösser, Lichtschächte und Nebeneingänge
  • Organisatorisch: Schlüssel- und Kartenverwaltung, Besucherregeln, Schließroutinen, Zuständigkeiten
  • Technisch: Alarmanlage, Kameras, Zutrittskontrolle, Beleuchtung – und wer auf Meldungen reagiert
  • Personell: Wer ist wann vor Ort, wer ist eingewiesen, wer entscheidet im Ernstfall?

Ablauf einer Beratung

Wie tief die Analyse geht, hängt von Objekt und Fragestellung ab. Die Schritte bleiben im Kern gleich.

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    Vorgespräch

    Wir klären Anlass, Objekt und Ihre Erwartungen. Hilfreich sind Grundrisse, bestehende Notfallpläne und die Sicherheitsauflagen aus Ihrem Versicherungsvertrag.

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    Begehung

    Wir gehen Gelände und Gebäude ab – von der Grundstücksgrenze bis zu den Räumen mit dem höchsten Schutzbedarf. Geht es um Beleuchtung und Einsehbarkeit, lohnt ein Termin nach Einbruch der Dunkelheit.

  3. 3

    Gespräche

    Wir sprechen mit denen, die die Abläufe kennen, etwa Haustechnik oder Schichtleitung. Viele Lücken zeigen sich erst im Gespräch, zum Beispiel bei der Schlüsselausgabe.

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    Auswertung

    Sie erhalten eine schriftliche Übersicht der gefundenen Schwachstellen und der empfohlenen Maßnahmen, jeweils mit Priorität.

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    Besprechung und Entscheidung

    Wir gehen das Ergebnis mit Ihnen durch. Danach entscheiden Sie frei, was Sie umsetzen – selbst, mit Handwerkern und Errichtern Ihrer Wahl oder mit uns.

Vom Befund zum Sicherheitskonzept

Eine Liste einzelner Schwachstellen ist noch kein Konzept. Ein Sicherheitskonzept legt fest, welche Schutzziele gelten, mit welchen Maßnahmen sie erreicht werden und wer wofür zuständig ist. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen ineinandergreifen.

Ein Beispiel: Die Alarmanlage meldet einen Einbruch, aber niemand ist rechtzeitig vor Ort. Dann hat der Täter trotzdem Zeit. Wirksam wird Schutz erst, wenn Erkennen, Aufhalten und Reagieren zusammenpassen: Mechanische Sicherungen verschaffen Zeit, die Technik meldet, und eine festgelegte Stelle reagiert – zum Beispiel über eine Alarmaufschaltung mit Intervention.

Ein Konzept hilft nur, wenn es im Alltag gelebt wird: kurz, mit klaren Zuständigkeiten und mit Abläufen, die die Beteiligten kennen und geübt haben.

  • Schutzziele und Schutzbereiche
  • Maßnahmen je Bereich mit Priorität
  • Zuständigkeiten und Meldewege
  • Verhalten bei Einbruch, Brand, Bedrohung und Räumung
  • Regeln für Schlüssel, Karten und Besucher
  • Anlässe, zu denen das Konzept überprüft wird

Beratung für Unternehmen

In Betrieben geht es selten nur um Einbruch. Wer darf wann wohin? Wie werden Besucher und Lieferanten empfangen? Wer hat welche Schlüssel, und was passiert, wenn einer verloren geht? Klare Regeln helfen hier oft mehr als zusätzliche Geräte.

Dazu kommen Notfall- und Räumungsabläufe. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlichen Maßnahmen treffen. Wir prüfen, ob diese Abläufe zu Gebäude und Belegschaft passen – etwa im Schichtbetrieb, wenn nachts nur wenige Menschen im Haus sind.

Ein eigenes Thema ist der Umgang mit Bedrohungen: aggressive Kunden, Drohanrufe oder Hausverbote, die durchgesetzt werden müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass solche Risiken in die Gefährdungsbeurteilung gehören. Bei den Maßnahmen gilt dort die Reihenfolge technisch, organisatorisch, personenbezogen.

Bei Kameras und Zutrittssystemen, die Personen erfassen, hat ein vorhandener Betriebsrat in der Regel mitzubestimmen. Datenschutz gehört deshalb von Anfang an in die Planung – mehr dazu bei der Videoüberwachung.

  • Zutritts- und Schlüsselregelung
  • Besucher- und Lieferantenabläufe
  • Notfall- und Räumungsabläufe
  • Umgang mit Bedrohungen und Hausverboten
  • Schutz nach Feierabend und am Wochenende

Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen

Ob ein schriftliches Sicherheitskonzept verlangt wird, hängt von Art und Größe der Veranstaltung ab. Die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg schreibt es für Versammlungsstätten vor, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert, und bei mehr als 5.000 Besucherplätzen in jedem Fall. Auch bei Veranstaltungen außerhalb solcher Stätten und bei weniger Besuchern kann die zuständige Behörde ein Konzept fordern. Aufstellung und Umsetzung liegen beim Veranstalter bzw. Betreiber.

Wir erarbeiten mit Ihnen die sicherheitsfachlichen Teile: Gefährdungen durch Gelände und Publikum, Ordnungsdienst und Einlass, Besucherlenkung und Räumung. Aufbau und Behördenabstimmung beschreibt unser Ratgeber Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.

Ordner, Einlasskontrollen, Sanitätsdienst und Brandwachen können Sie auf Wunsch ebenfalls bei uns buchen – siehe Eventsicherheit. Baurechtliche Brandschutznachweise erstellen dagegen Fachplaner oder Sachverständige.

Beratung für Privatpersonen

Am Wohnhaus zählt zuerst, wie lange Türen, Fenster und Kellerzugänge einem Aufbruch standhalten. Eine Alarmanlage ergänzt diesen Widerstand, ersetzt ihn aber nicht. Dass Widerstand wirkt, zeigt die Statistik: Laut Polizeilicher Kriminalprävention blieben 2025 bundesweit 44,9 Prozent der Wohnungseinbrüche im Versuch stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Maßnahmen.

Geht es nur um den Einbruchschutz am eigenen Haus, ist die kostenlose Beratung der Polizei für viele Haushalte der naheliegende erste Schritt. Wer dafür zuständig ist, steht unten in den häufigen Fragen.

Unsere Beratung lohnt sich, wenn es darüber hinausgeht: Sie möchten eine Alarmanlage, bei deren Auslösung tatsächlich jemand kommt. Das Haus steht länger leer. Oder Ihre Familie ist durch Beruf oder Bekanntheit besonders exponiert – dann geht es auch um Wege und Termine bis hin zum Personenschutz.

Bei konkreten Drohungen informieren Sie zuerst die Polizei; private Sicherheitskräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Welche Maßnahmen am Haus helfen und was sie kosten, erklärt der Ratgeber Einbruchschutz für Haus und Wohnung.

Häufige Fehler in der Sicherheitsplanung

  • Technik kaufen, bevor feststeht, wogegen sie schützen soll
  • Alarmanlage ohne geregelte Reaktion – niemand prüft den Alarm oder fährt hin
  • Kameras ohne festgelegten Zweck und Speicherregeln; ein Hinweisschild allein macht Videoüberwachung nicht zulässig
  • Nur an Einbruch von außen denken und verlorene Schlüssel, Innentäter oder unbegleitete Besucher vergessen
  • Notfallpläne, die im Ordner stehen, aber nie unterwiesen oder geübt wurden
  • Sicherheitsauflagen im Versicherungsvertrag erst nach dem Schaden lesen
  • Das Konzept nach Umbau, Umzug oder neuer Nutzung nicht anpassen

Wovon der Aufwand abhängt

Was eine Beratung kostet, lässt sich erst sagen, wenn Objekt und Fragestellung bekannt sind. Diese Punkte bestimmen den Aufwand vor allem:

FaktorEinfluss auf den Aufwand
Größe und Zahl der ObjekteEin Einfamilienhaus ist schnell begangen, ein Betrieb mit mehreren Gebäuden und Außenflächen nicht.
Umfang der FragestellungDer Blick auf eine einzelne Schwachstelle, etwa den Lieferhof, ist schneller erledigt als ein Konzept mit Notfallabläufen.
BeteiligteJe mehr Abteilungen, Schichten oder Verantwortliche einbezogen werden, desto mehr Gesprächstermine fallen an.
DokumentationEine Maßnahmenliste ist schneller erstellt als ein ausformuliertes Konzept, das einer Behörde oder einem Versicherer vorgelegt werden soll.
VeranstaltungenBesucherzahl, Gelände und behördliche Auflagen bestimmen, wie umfangreich ein Veranstaltungskonzept wird.

Frei entscheiden – und die Grenzen der Beratung kennen

Wir stellen selbst Sicherheitspersonal und bauen Technik ein. Das bringt Praxis in die Beratung, wirft aber zu Recht die Frage auf, ob am Ende nur verkauft werden soll. Deshalb steht in der Maßnahmenliste auch, was sich mit einer einfachen Regel oder einem besseren Schloss lösen lässt. Sie entscheiden danach frei, ob und von wem Sie etwas umsetzen lassen.

Eine Sicherheitsberatung ist keine Rechtsberatung. Fragen zu Datenschutz, Arbeitsschutz oder Baurecht klären Sie im Einzelfall mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einer Anwaltskanzlei oder der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen: Sicherheitsberatung

Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsanalyse und Sicherheitskonzept?

Die Gefährdungsanalyse ist die Bestandsaufnahme: Sie ermittelt, was geschützt werden muss, welche Gefahren bestehen und wie wahrscheinlich und folgenreich sie sind. Das Sicherheitskonzept baut darauf auf und legt Maßnahmen, Zuständigkeiten und Abläufe fest. Begriffe wie Gefahrenanalyse, Risikoeinschätzung oder Sicherheitsanalyse werden im Alltag meist gleichbedeutend mit der Gefährdungsanalyse verwendet.

Sind Unternehmen zu einer Gefährdungsanalyse verpflichtet?

Arbeitgeber müssen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten; laut DGUV gehören auch Risiken durch Übergriffe, etwa von Kunden, hinein. Davon zu unterscheiden ist die Analyse zum Schutz von Gebäuden und Waren – Vorgaben dazu stehen häufig im Versicherungsvertrag. Welche Pflichten in Ihrem Betrieb gelten, klären Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrem Versicherer.

Was kostet eine Sicherheitsberatung?

Der Preis hängt von Objektgröße, Umfang der Fragestellung, Zahl der Beteiligten und gewünschter Dokumentation ab. Nach dem Vorgespräch erhalten Sie ein kostenloses Angebot, aus dem Leistungsumfang und Preis hervorgehen.

Wie lange dauert eine Beratung?

Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus genügt meist ein Termin vor Ort. Betriebe mit mehreren Gebäuden, Schichtbetrieb oder vielen Beteiligten brauchen mehrere Termine und Gespräche. Wann die Begehung stattfindet und bis wann Sie das schriftliche Ergebnis erhalten, steht im Angebot.

Muss ich die empfohlenen Maßnahmen bei SOX beauftragen?

Nein. Viele Maßnahmen setzen Sie selbst oder mit Handwerkern um, etwa neue Schließregeln oder eine nachgerüstete Tür. Auf Wunsch übernehmen wir die Teile, die wir selbst anbieten: Personal für Bewachung und Veranstaltungen, Alarm-, Video- und Zutrittstechnik sowie die Aufschaltung von Alarmen mit Intervention.

Berät nicht auch die Polizei kostenlos?

Ja, zum Schutz vor Einbruch, herstellerneutral und auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Die nächste Stelle zeigt die Beratungsstellensuche der Polizei. Für Rutesheim, Leonberg und den übrigen Landkreis Böblingen ist die Prävention des Polizeipräsidiums Ludwigsburg zuständig, für die Landeshauptstadt die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Stuttgart. Eine private Beratung ist dann sinnvoll, wenn es zusätzlich um Personal, betriebliche Abläufe, Veranstaltungen oder die Reaktion auf Alarme geht.

Wie oft sollte ein Sicherheitskonzept überprüft werden?

Immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: Umbau, Umzug, neue Nutzung, neue Technik, ein Vorfall oder neue Verantwortliche. Unabhängig davon sieht die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 vor, dass Beschäftigte mit Aufgaben bei einer Evakuierung mindestens jährlich unterwiesen werden. Dieser Termin eignet sich gut, um das Konzept mit durchzusehen.

Kommen Sie für die Begehung auch nach Stuttgart?

Ja, die Analyse findet bei Ihnen vor Ort statt. Von unserem Sitz in Rutesheim erreichen wir Leonberg und Renningen in rund zehn Minuten, Sindelfingen und Böblingen in 20 bis 30 Minuten und die Stuttgarter Innenstadt ohne Verkehr in etwa einer halben Stunde. Welche Orte wir außerdem abdecken, steht unter Einsatzgebiete.

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