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Veranstaltungen & Brandschutz

Brandwache und Evakuierungshelfer in Stuttgart und im Kreis Böblingen

Wir stellen Brandposten und Brandwachen, wenn geschweißt, getrennt oder gelötet wird oder eine Brandmeldeanlage ausfällt – und Räumungshelfer für Veranstaltungen und Betriebe. Hier erfahren Sie auch, in welchen Fällen die Brandsicherheitswache der Feuerwehr zuständig ist.

  • Brandposten und Nachkontrolle bei Heißarbeiten
  • Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage
  • Räumungshelfer für Veranstaltungen und Betriebe
  • Einsätze auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen
Seit 2009
Sicherheitsdienst aus Rutesheim
Über 500 Kunden
Unternehmen, Veranstalter, Privatpersonen
§ 34a GewO
Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung
Rund um die Uhr
telefonisch erreichbar

Brandposten, Brandwache, Brandsicherheitswache: die Begriffe

Die Begriffe werden oft vermischt. Es gelten aber jeweils andere Regeln, und nicht jede Aufgabe darf ein privater Dienst übernehmen.

BegriffWannWer sie stellen kann
BrandpostenWährend Schweiß-, Schneid-, Löt- oder Trennarbeiten in brandgefährdeter UmgebungEine geeignete Person aus dem Betrieb, der ausführenden Firma oder einem beauftragten Dienst – festgelegt im Erlaubnisschein; bei geringer Brandgefährdung auch der Schweißer selbst
BrandwacheZur Nachkontrolle nach Heißarbeiten oder als Ersatzmaßnahme, wenn Brandschutztechnik ausfälltDer Betrieb selbst oder ein beauftragter Dienstleister
BrandsicherheitswacheBei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr, auf Großbühnen oder als behördliche AuflageIn der Regel die Feuerwehr; andere Kräfte nur mit Zustimmung der für den Brandschutz zuständigen Stelle
BrandschutzhelferIm laufenden Betrieb, um Entstehungsbrände zu bekämpfenEigene Beschäftigte, die der Arbeitgeber benennt und ausbilden lässt
Evakuierungs- bzw. RäumungshelferBei Alarm, Räumungsübung oder VeranstaltungEigene Beschäftigte, der Ordnungsdienst oder externe Helfer zur Unterstützung

Brandwache bei Schweißarbeiten und anderen Heißarbeiten

Funken und heiße Metallteile landen in Fugen, Dämmstoffen oder Staub und können dort unbemerkt glimmen. Lassen sich brennbare Stoffe nicht vollständig entfernen, verlangt die DGUV Regel 100-500 ergänzende Maßnahmen, die der Unternehmer schriftlich in einer Schweißerlaubnis festlegt – darunter einen Brandposten während der Arbeiten und eine Brandwache, die danach wiederholt kontrolliert.

Der Brandposten beobachtet den Arbeitsbereich, löscht einen Entstehungsbrand selbst und holt bei Bedarf Hilfe. Die Brandwache kontrolliert nach Arbeitsende die Arbeitsstelle und ihre Umgebung regelmäßig auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung und Rauch. Die Versicherer weisen in ihrer Richtlinie VdS 2008 darauf hin, dass viele Brände erst mehrere Stunden nach dem Ende der Arbeiten ausbrechen.

Eine allgemein vorgeschriebene Mindestdauer gibt es nicht. Wie lange und in welchen Abständen kontrolliert wird, steht im Erlaubnisschein – oft sind es mehrere Stunden. Versicherungsbedingungen können eigene Vorgaben enthalten. Typische Anlässe sind Dacharbeiten, Sanierungen im Bestand und Arbeiten auf Baustellen.

  • Erlaubnisschein vor Beginn gemeinsam durchgehen
  • Löschgerät nach Vorgabe des Erlaubnisscheins bereithalten
  • Kontrolle direkt nach Arbeitsende, danach in festgelegten Abständen
  • Ende der Kontrolle mit Uhrzeit und Unterschrift festhalten

Brandwache bei Ausfall oder Abschaltung der Brandmeldeanlage

Fällt eine Brandmeldeanlage aus oder wird sie für Umbau oder Wartung teilweise abgeschaltet, fehlt ein Baustein des Brandschutzkonzepts. Nach dem Merkblatt 14-05 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) kann das bereits gegen die Baugenehmigung verstoßen. Ersatzmaßnahmen sind deshalb objektbezogen festzulegen und im Einzelfall mit Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle und Versicherer abzustimmen.

Eine personelle Überwachung der betroffenen Bereiche – also eine Brandwache – ist eine der möglichen Maßnahmen. Sie ersetzt die Anlage nicht, sondern überbrückt die Zeit bis zur Instandsetzung. Laut Merkblatt muss die Anlage spätestens 72 Stunden nach Kenntnis der Störung wieder betriebsbereit sein. Planen Sie die Brandwache daher zusammen mit dem Reparaturauftrag.

  • Rundgänge durch die ungeschützten Bereiche nach festem Plan
  • Alarmierung der Feuerwehr über die 112, weil die automatische Meldung fehlt
  • Fluchtwege, Brandschutztüren und Feuerlöscher im Blick behalten
  • Jeden Rundgang mit Uhrzeit und Feststellungen protokollieren

Brandschutz bei Veranstaltungen: was die Feuerwehr übernimmt

Die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg gilt unter anderem für Versammlungsräume, die mehr als 200 Besucher fassen. Daraus ist die verbreitete, aber falsche Behauptung entstanden, ab 200 Gästen sei eine Brandwache Pflicht. Tatsächlich regelt § 41: Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren muss der Betreiber eine Brandsicherheitswache einrichten. Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie auf Szenenflächen über 200 m² muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein – es sei denn, die für den Brandschutz zuständige Dienststelle bestätigt, dass der Betreiber genügend ausgebildete eigene Kräfte hat.

Außerhalb von Versammlungsstätten, etwa bei Straßenfesten oder in Festzelten, kann die Genehmigungsbehörde eine Brandsicherheitswache als Auflage anordnen. Übernehmen Kräfte außerhalb der Feuerwehr diese Aufgabe, sollen sie nach der Handreichung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg vergleichbar qualifiziert sein, und die zuständige Stelle prüft das. Braucht Ihr Anlass eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr, sagen wir Ihnen das vorab.

Bei Veranstaltungen übernehmen wir Brandposten für Heißarbeiten beim Auf- und Abbau, Kontrollen von Fluchtwegen, Notausgängen und Feuerwehrzufahrten im Rahmen des Ordnungsdienstes sowie Räumungshelfer. Wie Brandschutz, Sanitätsdienst und Ordner gemeinsam geplant werden, erklärt der Ratgeber Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.

Evakuierungs- und Räumungshelfer

Bei einem Alarm müssen Menschen schnell und geordnet ins Freie. Räumungshelfer sorgen dafür, dass Ausgänge frei und geöffnet sind, weisen den Weg, kontrollieren Nebenräume wie Toiletten, Lager oder Backstage-Bereiche, helfen Menschen mit eingeschränkter Mobilität und melden am Sammelplatz, ob ihr Bereich geräumt ist.

In Versammlungsstätten ist der Ordnungsdienst nach § 43 Abs. 4 VStättVO für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich. Die Helfer brauchen deshalb vor Einlass eine Einweisung vor Ort: Rettungswege, Sammelstellen, Alarmsignal und Meldeweg.

In Betrieben liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Nach der ASR A2.3 sind Beschäftigte mit Evakuierungsaufgaben mindestens jährlich betriebsspezifisch zu unterweisen, und wo ein Flucht- und Rettungsplan nötig ist, sind regelmäßig Räumungsübungen durchzuführen. Externe Helfer ersetzen diese Pflichten nicht, können aber unterstützen – etwa bei einer Übung, bei Veranstaltungen auf dem Firmengelände oder wenn in Urlaubszeiten eigene Helfer fehlen. Für die laufende Sicherung von Produktionsbetrieben gibt es den Werkschutz.

  • Einweisung in Rettungswege, Sammelstellen und Alarmsignal
  • Räumung zugewiesener Bereiche einschließlich Nebenräumen
  • Hilfe für Menschen, die nicht allein hinausfinden oder gehen können
  • Rückmeldung an Einsatzleitung und Feuerwehr: geräumt oder Person vermisst

Die Verantwortung bleibt beim Auftraggeber

Eine beauftragte Brandwache übernimmt Aufgaben, aber nicht die Pflichten des Betreibers. Der Unternehmer legt die Maßnahmen im Erlaubnisschein fest. Der Gebäudebetreiber stimmt Ersatzmaßnahmen mit Behörden und Versicherer ab und vermerkt Außerbetriebnahmen im Betriebsbuch. In Versammlungsstätten bleibt der Betreiber für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich, auch wenn er Aufgaben an den Veranstalter überträgt (§ 38 VStättVO).

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Brandschutzkonzept, behördliche Auflagen und Versicherungsbedingungen.

Was vor Dienstbeginn geklärt sein muss

Eine Brandwache ist nur so gut wie Ausrüstung und Informationen vor Ort:

  • Geeignetes Löschgerät in Reichweite, etwa Feuerlöscher, Kübelspritze oder angeschlossener Wasserschlauch
  • Ein sicherer Alarmweg: Telefon mit Empfang, Standort des nächsten Handfeuermelders, Notruf der Feuerwehr
  • Lageplan mit Fluchtwegen, Feuerwehrzufahrt und Sammelstelle
  • Zugang zu allen Räumen, die kontrolliert werden sollen – auch nachts und am Wochenende
  • Ein Ansprechpartner des Betriebs, der im Ernstfall erreichbar ist
  • Erlaubnisschein oder schriftlich festgelegte Ersatzmaßnahme als Auftragsgrundlage

Welche Löschgeräte wir mitbringen und welche Sie vor Ort stellen, halten wir im Angebot fest.

So läuft ein Einsatz ab

  1. 1

    Anfrage

    Sie nennen Arbeiten oder Störung, Ort und Zeitraum und schicken vorhandene Erlaubnisscheine, Auflagen oder Versicherervorgaben mit.

  2. 2

    Zuständigkeit klären

    Wir prüfen mit Ihnen, ob eine private Brandwache passt oder ob – etwa bei einer Veranstaltung auf einer Großbühne – die Feuerwehr gefragt ist.

  3. 3

    Angebot

    Einsatzzeiten, Zahl der Kräfte und Ausrüstung erhalten Sie schriftlich mit Preis. Auch die Qualifikation der vorgesehenen Kräfte steht darin.

  4. 4

    Einweisung vor Ort

    Ihr Ansprechpartner zeigt Arbeitsbereich, Löschmittel, Melder und Fluchtwege.

  5. 5

    Überwachung und Kontrollen

    Die Kräfte arbeiten nach Erlaubnisschein oder Ersatzmaßnahmenplan und melden Auffälligkeiten sofort.

  6. 6

    Dokumentation und Übergabe

    Kontrollzeiten, Feststellungen und das Ende der Brandwache werden schriftlich festgehalten und Ihnen übergeben – als Nachweis gegenüber Versicherer oder Behörde.

Wovon die Kosten abhängen

Brandwachen werden in der Regel nach Stunden je Einsatzkraft abgerechnet. Mit welchen Kosten Sie rechnen können und wie die Feuerwehr eine Brandsicherheitswache abrechnet, erklärt der Ratgeber Brandwache: Pflicht und Kosten.

FaktorWarum er den Preis beeinflusst
Dauer mit NachkontrolleDie Brandwache endet nicht mit der letzten Schweißnaht – die Kontrollzeit danach zählt mit.
Tag und UhrzeitFür Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden zahlen Sicherheitsunternehmen in Baden-Württemberg tarifliche Zuschläge an ihre Kräfte.
Zahl der PostenGroße, verwinkelte oder mehrgeschossige Bereiche kann eine Person allein nicht überblicken.
MindesteinsatzzeitViele Anbieter berechnen eine Mindestdauer je Einsatz, auch wenn die Arbeiten kürzer sind.
VorlaufKurzfristige Einsätze sind schwerer zu besetzen als geplante Termine.

Häufige Fragen: Brandwache & Evakuierungshelfer

Ist bei Veranstaltungen ab 200 Personen eine Brandwache Pflicht?

Nein. Die Zahl 200 steht in der Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg in anderem Zusammenhang: Die Verordnung gilt für Versammlungsstätten mit Räumen, die mehr als 200 Besucher fassen, und bei Veranstaltungen auf Großbühnen sowie Szenenflächen über 200 m² ist eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr vorgesehen. Daneben kann die Genehmigungsbehörde eine Brandsicherheitswache als Auflage anordnen.

Wie lange muss die Brandwache nach Schweißarbeiten bleiben?

Das legt der Erlaubnisschein fest, eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Das Musterformular der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung enthält dafür Felder: Dauer in Stunden, Kontrolle unmittelbar nach Arbeitsende, nach 30 Minuten und weitere Kontrollgänge in festzulegenden Abständen.

Darf ein Sicherheitsdienst die Brandsicherheitswache der Feuerwehr ersetzen?

Nur in engen Grenzen. In Versammlungsstätten mit Großbühne oder Szenenfläche über 200 m² ist die Feuerwehr zuständig, solange die Brandschutzdienststelle nicht bestätigt, dass der Betreiber genügend ausgebildete eigene Kräfte hat. In anderen Fällen prüft die zuständige Stelle die Qualifikation. Klären Sie das vor der Beauftragung mit der Genehmigungsbehörde.

Reicht eine Brandwache, wenn die Brandmeldeanlage ausgefallen ist?

Das entscheidet nicht der Sicherheitsdienst. Ersatzmaßnahmen werden für das jeweilige Gebäude festgelegt und mit Bauaufsicht bzw. Brandschutzdienststelle und Versicherer abgestimmt. Eine Brandwache ist oft ein Teil davon. In jedem Fall muss die Anlage zügig instand gesetzt werden.

Was unterscheidet Brandschutzhelfer von Evakuierungshelfern?

Brandschutzhelfer sind eigene Beschäftigte, die der Arbeitgeber nach ASR A2.2 benennt und mit praktischen Löschübungen ausbilden lässt, um Entstehungsbrände zu bekämpfen. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist laut ASR in der Regel ausreichend, maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Evakuierungshelfer unterstützen die Räumung. Externe Helfer können ergänzen, die Pflichten des Arbeitgebers bleiben.

Welche Ausbildung haben Ihre Kräfte für den Brandschutz?

Die Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO betrifft Bewachungsaufgaben und ist keine Brandschutzausbildung. Welche brandschutzbezogene Qualifikation die für Ihren Einsatz vorgesehenen Kräfte haben, nennen wir deshalb im Angebot. So können Sie sie mit den Vorgaben aus Erlaubnisschein, Auflage oder Versicherungsvertrag abgleichen.

Übernehmen Sie Brandwachen auch in Stuttgart?

Ja. Unser Sitz ist in Rutesheim. Ohne Verkehr liegen Leonberg und Renningen rund zehn Minuten entfernt, Sindelfingen und Böblingen gut 20 Minuten, die Stuttgarter Innenstadt knapp eine halbe Stunde. Ob ein kurzfristiger Einsatz möglich ist, etwa bei einer akuten Anlagenstörung, klären wir am Telefon. Weitere Orte finden Sie unter Einsatzgebiete.

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