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Brandschutz

Brandwache: Wann sie Pflicht ist und was sie kostet

Schweißarbeiten im Bestand, eine gestörte Brandmeldeanlage oder ein Konzert mit Bühnenfeuerwerk: In allen drei Fällen fällt schnell das Wort „Brandwache“. Rechtlich stecken dahinter verschiedene Pflichten mit eigenen Regeln. Dieser Ratgeber zeigt, wann eine Brandwache nötig ist, wer sie stellen darf, wer sie bezahlt und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Walter Roth, Inhaber von SOX SicherheitsdienstVeröffentlicht am Aktualisiert am
Brandwache: Wann sie Pflicht ist und was sie kostet

Drei Anlässe, drei Regelwerke

Im Alltag heißt vieles „Brandwache“. Ob sie Pflicht ist, wer sie stellen darf und wer zahlt, hängt aber vom Anlass ab. Die folgende Übersicht ordnet die drei häufigsten Fälle ein:

AnlassGrundlageWer entscheidetWer die Kräfte stellt
Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, LötenDGUV Regel 100-500 für Schweißarbeiten, Richtlinie VdS 2008 der Versicherer, ErlaubnisscheinDer Unternehmer im Erlaubnisschein, abgestimmt mit dem AuftraggeberEigene Beschäftigte, die ausführende Firma oder ein beauftragter Dienst
Ausfall oder Abschaltung einer BrandmeldeanlageBaugenehmigung und Brandschutzkonzept, Orientierung im vfdb-Merkblatt 14-05Der Betreiber, abgestimmt mit Bauaufsicht und gegebenenfalls VersichererEigene Kräfte oder ein beauftragter Dienst
Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr oder großer Bühne§ 41 Versammlungsstättenverordnung, Auflagen der GenehmigungsbehördeDie Verordnung bzw. die GenehmigungsbehördeIn der Regel die Feuerwehr, andere Kräfte nur in bestimmten Fällen und nach Prüfung ihrer Qualifikation durch die für den Brandschutz zuständige Stelle

Nicht zu verwechseln sind diese Einsätze mit Brandschutzhelfern. Das sind eigene Beschäftigte, die ein Arbeitgeber nach der Technischen Regel ASR A2.2 für die Bekämpfung von Entstehungsbränden im laufenden Betrieb benennt. Eine externe Brandwache ersetzt sie nicht.

Heißarbeiten: Brandposten während, Brandwache nach den Arbeiten

Wer außerhalb einer Werkstatt schweißt, trennt oder lötet, unterschätzt leicht die Reichweite der Zündquellen. Die Versicherer-Richtlinie VdS 2008 warnt, dass Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken brennbare Stoffe noch in 10 Metern Entfernung und mehr entzünden können. Sie nennt für Arbeitshöhen bis 2 Meter diese Gefährdungsbereiche:

VerfahrenSeitlicher RadiusAbstand nach oben
Löten, Heißkleben2 m2 m
Schweißen (Gas und Lichtbogen)7,5 m4 m
Brennschneiden10 m4 m
Trennschleifen6 m3,5 m

Quelle: VdS 2008 (Ausgabe 2009-07), unverbindliche Richtlinie der Versicherer. Je Meter Arbeitshöhe über 2 Meter wächst der seitliche Radius um 0,5 Meter. Bei Bodenöffnungen kann der Bereich auch nach unten reichen.

Die Reihenfolge der Maßnahmen

  1. Kalte Verfahren prüfen. VdS 2008 empfiehlt, vorher zu klären, ob sich Sägen, Schrauben oder Kaltkleben einsetzen lassen. Dann stellt sich die Frage nach einer Brandwache gar nicht.
  2. Brennbares entfernen. Nach der DGUV Regel 100-500 hat das Entfernen Vorrang. Dazu zählen auch Staubablagerungen und fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Umkleidungen oder Isolierungen.
  3. Erlaubnisschein ausstellen. Gelingt das nicht vollständig, legt der Unternehmer ergänzende Maßnahmen schriftlich in einer Schweißerlaubnis fest: Abdecken, Öffnungen abdichten, Löschgeräte bereitstellen, einen Brandposten während und eine Brandwache nach den Arbeiten. Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen Arbeiten genügt eine Betriebsanweisung.
  4. Erst dann anfangen. Die Beschäftigten dürfen erst beginnen, wenn sie die Erlaubnis erhalten haben und die festgelegten Maßnahmen umgesetzt sind.

Brandposten und Brandwache sind zwei Aufgaben

Der Brandposten ist da, solange gearbeitet wird. Er beobachtet den gefährdeten Bereich, löscht einen Entstehungsbrand selbst und holt Hilfe. Laut DGUV Regel soll er im Löschen geübt sein. Bei geringer Brandgefährdung darf der Schweißer diese Aufgabe selbst übernehmen. Die Brandwache beginnt, wenn die Arbeiten enden. Sie kontrolliert die Arbeitsstelle und ihre Umgebung wiederholt auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung und Rauch. VdS 2008 bezieht ausdrücklich benachbarte Räume ein, denn bei Arbeiten an Rohrleitungen oder Stahlträgern kann Wärmeleitung auch hinter einer Wand etwas entzünden.

Wie lange die Kontrollen dauern

Zahlen wie „zwei Stunden Pflicht“ halten sich hartnäckig, stehen aber weder in der DGUV Regel noch in VdS 2008. Die DGUV Regel beschreibt als Beispiel eine regelmäßige Kontrolle „für die folgenden Stunden“. Die Versicherer halten fest, dass viele Brände erfahrungsgemäß erst Stunden nach Ende der Arbeiten ausbrechen, und nennen Kontrollen in kurzen Abständen über mehrere Stunden. Verbindlich wird der Plan im Erlaubnisschein. Das Muster der DGUV (Stand Dezember 2025) fragt dort die Dauer in Stunden ab, hat Felder für Kontrollen direkt nach Arbeitsende und nach 30 Minuten und lässt die Abstände weiterer Rundgänge offen.

Wer den Erlaubnisschein unterschreibt

Arbeitet eine Fremdfirma in Ihrem Gebäude, sind beide Seiten beteiligt. Nach der DGUV Regel bestätigt der Auftraggeber, dass seine Hinweise in die Maßnahmen eingeflossen sind. Der ausführende Unternehmer erteilt dann die Erlaubnis. VdS 2008 verlangt eine schriftliche Genehmigung des auftraggebenden Unternehmens und die Festlegung, wer Brandposten und Brandwache stellt. Genau diese Festlegung entscheidet später über die Kosten, deshalb gehört sie in den Werkvertrag. Typische Anlässe sind Dachsanierungen, Umbauten bei laufendem Betrieb und Arbeiten auf Baustellen.

Ausfall oder Abschaltung der Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlagen fallen durch Defekte aus, werden für Wartung abgeschaltet oder für feuergefährliche Arbeiten vorübergehend außer Betrieb genommen. Für den letzten Fall verlangt VdS 2008, dass der Versicherungsnehmer Feuerwehr und Feuerversicherer informiert. Die Richtlinie nennt das eine Obliegenheit. Nötige Ersatzmaßnahmen sind mit Feuerwehr, Versicherer und Auftraggeber abzusprechen.

Gehört die Anlage zur Baugenehmigung, kann ihr Ausfall gegen die Genehmigung verstoßen. Auch jede Kompensation greift in die Genehmigung ein. So erläutert es das Merkblatt 14-05 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) vom Juni 2023. Welche Maßnahmen nötig sind, ergibt sich deshalb aus einer Gefährdungsbeurteilung für das konkrete Gebäude und wird mit der Bauordnungsbehörde und gegebenenfalls dem Versicherer abgestimmt.

Was das Merkblatt als Ersatzmaßnahmen nennt

Für einen ungeplanten Ausfall führt das Merkblatt je nach betroffenem Anlagenteil unter anderem auf:

  • Schilder „Außer Betrieb“ an betroffenen Handfeuermeldern und an der Feuerwehr-Informationszentrale
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer informieren
  • sicherstellen, dass Anwesende und Feuerwehr bei Bedarf von Hand alarmiert werden
  • die betroffenen Bereiche personell überwachen, also eine Brandwache, gegebenenfalls mit Löschgerät
  • den Sachversicherer informieren, bei Ausfall der Übertragungseinrichtung auch die Feuerwehr
  • die Instandsetzung beauftragen, mit Beginn innerhalb von 24 Stunden
  • die Nutzung betroffener Bereiche gegebenenfalls einschränken oder untersagen

Die Aufstellung im Merkblatt ist eine Orientierungshilfe. Maßnahmen können übernommen, reduziert oder erhöht werden. Die Brandwache ist also eine Maßnahme unter mehreren, und sie überbrückt nur: Laut Merkblatt muss die Anlage spätestens 72 Stunden nach Kenntnis der Störung wieder betriebsbereit sein. Für Anlagen, die der Versicherungsvertrag fordert, können andere Reaktionszeiten gelten. Veranlassen muss alles der Betreiber. Die Dokumentation der Ersatzmaßnahmen wird an der Erstinformationsstelle der Feuerwehr hinterlegt, Außerbetriebnahmen stehen im Betriebsbuch der Anlage. In Versammlungsstätten muss der Betreiber den Betrieb sogar einstellen, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen nicht betriebsfähig sind (§ 38 Abs. 4 VStättVO).

Ein Kostenpunkt am Rande: Rückt die Feuerwehr wegen eines Alarms ohne Brand aus, kann das Geld kosten. Bei Fehlalarmen einer automatisch aufgeschalteten Brandmeldeanlage kann die Gemeinde nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg Kostenersatz vom Betreiber verlangen. Löst Schweißrauch den Melder aus, sprechen die Erläuterungen zur Mustersatzung des Gemeindetags von einem Täuschungsalarm. Dann wird geprüft, ob jemand den Einsatz grob fahrlässig verursacht hat. Wer Melder für die Dauer der Arbeiten abschaltet, vermeidet das, muss den Ausfall aber wie oben beschrieben ausgleichen.

Veranstaltungen: die Brandsicherheitswache

Bei Veranstaltungen heißt die Aufgabe Brandsicherheitswache, und hier ist meist die Feuerwehr gefragt. § 41 der Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg (VStättVO) unterscheidet zwei Fälle:

  • Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren, etwa durch Pyrotechnik oder offenes Feuer, muss der Betreiber eine Brandsicherheitswache einrichten.
  • Bei jeder Veranstaltung auf einer Großbühne oder einer Szenenfläche mit mehr als 200 m² muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über genügend ausgebildete Kräfte verfügt.

Außerhalb von Versammlungsstätten, etwa bei Volksfesten, Märkten, Straßenfesten oder Großfeuerwerken, kann die Genehmigungsbehörde eine Brandsicherheitswache als Auflage anordnen. Für Fest- und Versammlungszelte mit mehr als 5.000 Besucherplätzen und Zirkuszelte mit mehr als 1.500 Plätzen verweist die Landesfeuerwehrschule in ihrer Handreichung von 2018 außerdem auf die Richtlinie über Fliegende Bauten, die dort eine Brandsicherheitswache verlangt, bei Festzelten allerdings nur, wenn nicht schon für das Gelände eine vorgesehen ist.

Wer sie stellen darf

Die Gemeinde kann ihre Feuerwehr mit der Brandsicherheitswache beauftragen. Für die Feuerwehr ist das nach § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz eine Kann-Aufgabe. Andere Kräfte kommen nur in bestimmten Fällen in Betracht, bei Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² etwa mit Zustimmung der für den Brandschutz zuständigen Stelle. Die Handreichung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (Februar 2018) legt dann die Maßstäbe der Feuerwehr an: Wachposten ab 18 Jahren mit abgeschlossener Truppmann-Ausbildung, der Wachhabende mindestens mit Truppführer-Ausbildung und Erfahrung als Wachposten. Auf die Mitgliedschaft in der Gemeindefeuerwehr kann dann verzichtet werden, die Qualifikation prüft aber die zuständige Stelle.

Für Veranstalter heißt das: Klären Sie mit der Genehmigungsbehörde, wer die Brandsicherheitswache stellt, bevor Sie jemanden beauftragen. Private Brandposten kommen bei Veranstaltungen eher beim Auf- und Abbau infrage, wenn an Bühnen oder Traversen geschweißt oder getrennt wird. Wie der Brandschutz mit Ordnungs- und Sanitätsdienst zusammen geplant wird, beschreibt der Leitfaden Sicherheitskonzept für Veranstaltungen.

Stärke und Dienstzeiten

Eine Brandsicherheitswache besteht laut Landesfeuerwehrschule immer aus einem Wachhabenden und mindestens einem Wachposten. Als Richtwerte nennt die Handreichung einen Wachhabenden und einen Wachposten in Versammlungsstätten, einen und zwei bei Großbühnen sowie einen und fünf bei Volksfesten, Märkten und Straßenfesten. Die Wache beginnt mindestens 30 Minuten vor dem Einlass und endet in der Regel 30 Minuten nach Veranstaltungsende. Spätestens nach acht Stunden wird abgelöst. Über Art und Umfang entscheidet der Feuerwehrkommandant oder sein Beauftragter.

Was eine Brandwache kostet

Private Brandwache

Private Dienste rechnen je Kraft und Stunde ab. Marktüblich sind derzeit etwa 28 bis 42 € netto, häufig mit einer Mindestbuchung von rund vier Stunden je Einsatz.

Orientierungswerte (netto, Stand 2026) aus Marktübersichten und Tarifdaten, keine Preiszusage und keine Preise von SOX. Ein verbindliches Angebot hängt von Einsatzort, Einsatzzeiten und Qualifikation ab.

Den größten Anteil am Stundensatz hat der Lohn. Der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg ist allgemeinverbindlich und bindet 2026 auch Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft. Seine niedrigste allgemeinverbindliche Lohngruppe liegt bei 15,14 € brutto je Stunde. Für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr erhalten die Beschäftigten 15 % Zuschlag, sonntags 35 % und an Feiertagen 100 %. Eine Brandwache in der Nacht zum Sonntag kostet den Anbieter also spürbar mehr als eine am Dienstagvormittag. Was vom Stundensatz bei den Kräften ankommt, erklärt der Beitrag Gehalt von Sicherheitsmitarbeitern.

Wie hoch die Rechnung am Ende ausfällt, bestimmen vor allem diese Punkte:

  • Gesamtdauer: Brandposten und Nachkontrolle zusammen, nicht nur die eigentliche Arbeitszeit.
  • Lage der Stunden: Nacht, Sonntag und Feiertag schlagen über die Zuschläge durch.
  • Zahl der Kräfte: Mehrere Arbeitsstellen, verwinkelte Dachböden oder mehrere Geschosse kann eine Person nicht gleichzeitig im Blick behalten.
  • Mindestbuchung: Bei kurzen Arbeiten zahlen Sie oft mehr Stunden, als tatsächlich anfallen.
  • Anforderungen: Verlangen Erlaubnisschein, Auflage oder Versicherer eine bestimmte Ausbildung, wirkt sich das auf den Satz aus.
  • Ausrüstung und Anfahrt: Wer Feuerlöscher, Funkgeräte oder mobile Melder stellt, sollte im Angebot stehen.

Brandsicherheitswache der Feuerwehr

Auch die Feuerwehr stellt ihre Brandsicherheitswache nicht kostenlos. Nach § 34 Abs. 2 Feuerwehrgesetz kann die Gemeinde Kostenersatz verlangen. Zahlen muss, in wessen Interesse die Wache gestellt wurde, in der Regel Betreiber oder Veranstalter. Die Höhe regelt jede Gemeinde selbst. Ein Beispiel aus dem Kostenersatzverzeichnis der Landeshauptstadt Stuttgart, Stand 1. Januar 2026:

PositionSatz
Brandsicherheitswache bei besonderen Anlässen wie Ausstellungen, in Warenhäusern, bei Faschings- oder Sportveranstaltungen, Feuerwerken, Zirkussen53,51 € je Person und Stunde
Brandsicherheitswache in Theatern235,69 € je Person und Vorstellung
Bereitstellung von Fahrzeugen bei Brandsicherheitswachen50 % des jeweiligen Fahrzeug-Stundensatzes

In anderen Gemeinden gelten andere Sätze. Das aktuelle Verzeichnis erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder deren Feuerwehr.

Vier Rechenbeispiele

Die Beispiele sind vereinfacht. Sie rechnen mit den Orientierungswerten oben, ohne Anfahrt, Umsatzsteuer und gesondert ausgewiesene Zuschläge. Die Dauer der Nachkontrolle ist jeweils angenommen und steht in der Praxis im Erlaubnisschein.

1. Kurze Lötarbeit an einer Rohrleitung

Eine Stunde Arbeit mit Brandposten, danach laut Erlaubnisschein zwei Stunden Nachkontrolle. Das sind drei Stunden. Bei vier Stunden Mindestbuchung werden vier abgerechnet: 4 × 28 bis 42 € = 112 bis 168 € netto.

2. Dachsanierung mit Schweißarbeiten

Brandposten von 8 bis 15 Uhr, anschließend Brandwache bis 18 Uhr. Das sind zehn Stunden je Arbeitstag: 10 × 28 bis 42 € = 280 bis 420 € netto. Über fünf Arbeitstage ergibt das 1.400 bis 2.100 €. Übernimmt der Schweißer bei geringer Brandgefährdung selbst den Brandposten, bleiben die drei Stunden Nachkontrolle, bei vier Stunden Mindestbuchung also 112 bis 168 € je Tag.

3. Störung der Brandmeldeanlage am Wochenende

Die Anlage fällt am Samstag um 6 Uhr aus. Der Instandhalter beginnt noch am selben Tag, betriebsbereit ist sie aber erst am Montag um 6 Uhr. Bis dahin ist eine Brandwache im Schichtwechsel durchgehend besetzt. Das sind 48 Einsatzstunden: 48 × 28 bis 42 € = 1.344 bis 2.016 € netto. Weil alle Stunden am Wochenende und viele nachts liegen, rechnen Sie eher mit dem oberen Bereich oder mit Zuschlägen. Jede Stunde, die die Reparatur früher fertig ist, spart hier direkt Geld.

4. Brandsicherheitswache der Feuerwehr in Stuttgart

Für eine Sportveranstaltung in einer Halle mit Einlass um 18:30 Uhr und Ende um 23 Uhr legt die Feuerwehr einen Wachhabenden und einen Wachposten fest. Die Wache ist von 18 bis 23:30 Uhr im Dienst. Das ergibt 5,5 Stunden × 2 Personen × 53,51 € = 588,61 €, dazu gegebenenfalls Fahrzeugkosten. Die Einzelheiten der Abrechnung regelt die Satzung.

Weitere Stundensätze für Objektschutz, Veranstaltungen und andere Leistungen vergleicht der Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst?

Verantwortung und Versicherungsschutz

Wer eine Brandwache beauftragt, gibt eine Aufgabe ab, nicht die Verantwortung. Bei Heißarbeiten bleibt der Unternehmer zuständig, der die Maßnahmen im Erlaubnisschein festlegt. Beim Ausfall der Brandmeldeanlage bleibt es der Betreiber, bei Veranstaltungen der Betreiber der Versammlungsstätte oder der Veranstalter.

Für den Versicherungsschutz kommt es auf den eigenen Vertrag an. VdS-Richtlinien sind an sich unverbindlich, Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten wie VdS 2047 können aber im Versicherungsvertrag vereinbart sein. Verletzt der Versicherungsnehmer eine solche vertragliche Obliegenheit, regelt § 28 Versicherungsvertragsgesetz die Folgen. Sieht der Vertrag Leistungsfreiheit vor, ist der Versicherer bei vorsätzlichem Verstoß frei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. War der Verstoß für den Schaden nicht ursächlich, bleibt er zur Leistung verpflichtet, außer bei Arglist. Lesen Sie vor Heißarbeiten deshalb die Sicherheitsvorschriften Ihres Vertrags oder fragen Sie Ihren Versicherer.

Beauftragung: Angebot, Einweisung, Nachweis

Je genauer die Anfrage, desto belastbarer das Angebot. Halten Sie bereit: den Erlaubnisschein oder dessen Entwurf, eine kurze Beschreibung der Arbeiten oder der Störung, einen Plan der betroffenen Bereiche, Auflagen von Behörde oder Versicherer und die gewünschten Zeiten.

Was im Angebot stehen sollte

  • Einsatzzeiten je Kraft, getrennt nach Brandposten und Nachkontrolle
  • Stundensatz, Zuschläge, Mindesteinsatzzeit und Anfahrt
  • Die Qualifikation der vorgesehenen Kräfte. Die Unterrichtung nach § 34a GewO streift den Brandschutz nur als Teil der Grundzüge der Sicherheitstechnik. Sie ersetzt keine Ausbildung für Brandposten. VdS 2008 sieht für den Brandposten eine entsprechende Unterweisung vor.
  • Wer das Löschgerät stellt, etwa Feuerlöscher, Kübelspritze oder angeschlossenen Wasserschlauch
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters
  • Form der Dokumentation: Kontrollzeiten, Feststellungen, Ende der Brandwache

Einweisung und Abschluss

Vor Dienstbeginn zeigt Ihr Ansprechpartner die Arbeitsstelle und die angrenzenden Räume, das Löschgerät, den nächsten Brandmelder oder das nächste Telefon und die Rufnummer der Feuerwehr. Diese Angaben fragt auch das DGUV-Muster des Erlaubnisscheins ab. Am Ende werden Abschluss der Arbeiten und Abschluss der Kontrolle mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift eingetragen. Bewahren Sie den Schein auf. Er ist Ihr Nachweis, falls der Versicherer später nachfragt.

SOX übernimmt Brandposten und Brandwachen bei Heißarbeiten sowie als Ersatzmaßnahme bei ausgefallener Brandmeldeanlage, auch nachts und am Wochenende. Ablauf und Leistungsumfang beschreibt die Seite Brandwache und Evakuierungshelfer. Für die laufende Sicherung von Produktionsbetrieben gibt es den Werkschutz.

Verbreitete Irrtümer

„Nach dem Schweißen sind zwei Stunden Brandwache gesetzlich vorgeschrieben.“

Eine solche feste Frist steht weder in der DGUV Regel 100-500 noch in VdS 2008. Die Dauer richtet sich nach der Gefährdung und wird im Erlaubnisschein festgelegt. Sie kann kürzer oder deutlich länger ausfallen.

„Die Brandwache ersetzt die Brandmeldeanlage.“

Sie überbrückt einen Ausfall, und zwar als eine von mehreren Ersatzmaßnahmen, die mit Bauaufsicht und Versicherer abgestimmt werden. Die Anlage muss trotzdem zügig instand gesetzt werden.

„Ein Sicherheitsdienst kann die Brandsicherheitswache der Feuerwehr einfach übernehmen.“

Bei Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² nur, wenn die Brandschutzdienststelle das bestätigt. Auch sonst prüft die zuständige Stelle, ob private Kräfte ausreichend qualifiziert sind. Der richtige erste Ansprechpartner ist die Genehmigungsbehörde.

„Um die Brandwache muss sich die Fremdfirma kümmern.“

Nicht automatisch. Wer Brandposten und Brandwache stellt, muss vor Beginn festgelegt werden, und der Auftraggeber ist am Erlaubnisschein beteiligt. Fehlt die Absprache, kontrolliert womöglich niemand mehr die Arbeitsstelle, wenn die Handwerker gegangen sind.

Häufige Fragen

Was kostet eine Brandwache pro Stunde?

Private Dienste verlangen derzeit marktüblich etwa 28 bis 42 € netto je Kraft und Stunde, häufig mit einer Mindestbuchung von rund vier Stunden. Das ist eine Orientierung, keine Preiszusage. Nachts, sonntags und an Feiertagen liegen die Kosten wegen der tariflichen Zuschläge meist höher. Die Brandsicherheitswache der Feuerwehr rechnet die Gemeinde nach ihrer Satzung ab, in Stuttgart zum Beispiel mit 53,51 € je Person und Stunde bei besonderen Anlässen.

Wie lange muss eine Brandwache nach Schweißarbeiten bleiben?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Dauer und die Abstände der Kontrollen werden im Erlaubnisschein festgelegt. Die Versicherer weisen in ihrer Richtlinie VdS 2008 darauf hin, dass Kontrollen in kurzen Abständen über mehrere Stunden nötig sein können. Enthält Ihr Versicherungsvertrag eigene Sicherheitsvorschriften, gelten auch diese.

Darf der Schweißer selbst den Brandposten übernehmen?

Bei geringer Brandgefährdung ja. Die DGUV Regel 100-500 erlaubt, die Aufgabe des Brandpostens in der Schweißerlaubnis oder Betriebsanweisung auf den Schweißer zu übertragen. Die Kontrollen nach Ende der Arbeiten sollten Sie davon getrennt planen, denn der Schweißer ist danach womöglich nicht mehr vor Ort.

Wer bezahlt die Brandwache?

Das hängt vom Anlass ab. Bei Heißarbeiten sollte der Werkvertrag regeln, wer Brandposten und Brandwache stellt und trägt. Die Richtlinie VdS 2008 verlangt ohnehin, das vor Beginn festzulegen. Ersatzmaßnahmen bei einer ausgefallenen Brandmeldeanlage veranlasst der Betreiber. Die Brandsicherheitswache der Feuerwehr zahlt in der Regel der Betreiber oder Veranstalter, in dessen Interesse sie gestellt wird.

Reicht ein mobiler Brandmelder statt einer Brandwache?

Die DGUV Regel 100-500 nennt mobile Brandmelder als mögliches Mittel für die Kontrolle nach Schweißarbeiten. Ob sie im Einzelfall genügen, legt der Unternehmer im Erlaubnisschein fest. Klären Sie dabei, wer einen Alarm empfängt und wie schnell jemand vor Ort ist. Bei vertraglichen Vorgaben Ihres Versicherers fragen Sie dort nach.

Muss ich Feuerwehr und Versicherer informieren, wenn die Brandmeldeanlage abgeschaltet wird?

Bei Abschaltungen für feuergefährliche Arbeiten sieht die Richtlinie VdS 2008 vor, Feuerwehr und Feuerversicherer zu informieren und Ersatzmaßnahmen mit ihnen abzusprechen. Was im Einzelfall gilt, ergibt sich aus Brandschutzkonzept und Versicherungsvertrag.
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