Brandwache: Kosten, Pflicht & Dauer 2026
Wann sie nötig ist – und was sie kostet
Schweißarbeiten, eine ausgefallene Brandmeldeanlage oder eine Veranstaltung mit Pyrotechnik – plötzlich verlangt jemand eine Brandwache. Doch wann ist sie wirklich Pflicht, wie lange muss sie bleiben und was kostet sie? Dieser Ratgeber liefert verlässliche Zahlen, die rechtlichen Grundlagen und Rechenbeispiele aus der Praxis – damit Sie schnell, rechtssicher und ohne überhöhte Kosten handeln.
Stand: Juni 2026 · Datenbasis: DGUV Information 205-002, § 41 VStättVO, BDSW-Tarif & aktuelle Marktdaten

Kurz & knapp: Brandwache Kosten & Pflicht
Eine Brandwache kostet 2026 rund 25–65 € netto pro Stunde und Einsatzkraft (BMA-Ausfall ab 25 €, Heißarbeiten 28–45 €, Veranstaltung 30–60 €, Industrie 40–65 €). Sie ist Pflicht bei feuergefährlichen Arbeiten, BMA-Ausfall, Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr (§ 41 VStättVO) und nach einem Brand. Die Dauer reicht von 60 Minuten Nachwache bis zu mehreren Tagen. Wichtig: Ohne Brandwache und Schweißerlaubnisschein kann der Versicherungsschutz entfallen.
Was ist eine Brandwache? Die Begriffe geklärt
Kaum ein Thema im Brandschutz sorgt für so viel Verwirrung wie die Begriffe rund um die Brandwache. Bevor wir zu Kosten und Pflicht kommen, sorgen wir für Klarheit – denn wer das richtige Wort kennt, fragt das richtige Angebot an und zahlt nicht zu viel.
Brandwache
Sichert konkrete Gefahrenlagen ab – etwa Heißarbeiten, einen BMA-Ausfall oder Glutnester nach einem Brand. Auch „Brandposten“ genannt.
Brandsicherheitswache
Der gleiche Gedanke im Veranstaltungsrecht: nach § 41 VStättVO bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr vorgeschrieben.
Brandschutzhelfer
Nach DGUV 205-023 ausgebildete Mitarbeiter im eigenen Betrieb – keine externe Wache, sondern Teil der betrieblichen Organisation.
Die Aufgabe einer Brandwache ist in allen Fällen ähnlich: Entstehungsbrände früh erkennen, sofort bekämpfen und die Feuerwehr alarmieren und einweisen. Dafür braucht es geschultes Personal mit Kenntnissen in Brandbekämpfung, im Umgang mit Feuerlöschern und Wandhydranten sowie in Erster Hilfe. Mehr zu unserem Leistungsspektrum finden Sie auf der Seite Brandschutzdienste, Brandwachen & Evakuierungshelfer.
Was macht eine Brandwache konkret?
Eine Brandwache ist weit mehr als bloße Anwesenheit. Ihre Aufgaben sind klar definiert und entscheiden im Ernstfall über wenige, kostbare Minuten:
- Vorbeugen: Brandlasten im Arbeitsbereich prüfen, Flucht- und Rettungswege sowie Brandschutztüren freihalten und Löschmittel bereitstellen.
- Überwachen: die Arbeitsstelle und die angrenzenden, darüber- und darunterliegenden Räume laufend auf Funkenflug, Rauch und Brandgeruch kontrollieren.
- Eingreifen: Entstehungsbrände sofort mit Feuerlöscher oder Wandhydrant bekämpfen, bevor sie sich ausbreiten können.
- Alarmieren: im Ernstfall die Feuerwehr rufen, einweisen und – etwa bei Veranstaltungen – die Evakuierung koordinieren.
- Dokumentieren: Kontrollgänge, Vorkommnisse und Schichtübergaben lückenlos protokollieren – ein wichtiger Nachweis für Behörden und Versicherer.
Damit das gelingt, braucht die Brandwache Zugang zu allen relevanten Räumen und Schlüsseln sowie freie Sicht auf die Gefahrenstelle. Bei großen Liegenschaften oder mehrtägigen Einsätzen arbeiten mehrere Kräfte mit geregelter Schichtübergabe – häufig kombiniert mit Revierkontrollen und Anbindung an die Leitstelle. Die nötige Qualifikation als Brandschutzhelfer und die Ausrüstung sind im Stundensatz bereits enthalten.
Wann ist eine Brandwache Pflicht?
Eine Brandwache ist häufig nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich oder versicherungsrechtlich vorgeschrieben. In vier Konstellationen tritt die Pflicht typischerweise ein:
| Szenario | Rechtsgrundlage | Pflicht? |
|---|---|---|
| Heißarbeiten (Schweißen, Trennen, Löten) | DGUV Information 205-002, Schweißerlaubnisschein | Ja, wenn Brandgefahr bleibt |
| Ausfall Brandmelde- / Sprinkleranlage | Auflage Feuerwehr / Sachversicherer | Ja, als Ersatzmaßnahme |
| Veranstaltung / Großbühne > 200 m² | § 41 VStättVO (Landesrecht) | Ja, Brandsicherheitswache |
| Nach einem Brand (Glutwache) | Anordnung Feuerwehr / Eigentümerpflicht | Ja, bis Gefahr gebannt |
1. Feuergefährliche Arbeiten (Heißarbeiten)
Lässt sich die Brandgefahr bei Schweiß-, Trenn-, Löt- oder Schleifarbeiten nicht restlos beseitigen, dürfen diese nur mit schriftlicher Genehmigung – dem Schweißerlaubnisschein – und unter Aufsicht durchgeführt werden. Grundlage ist die DGUV Information 205-002 („Feuergefährliche Arbeiten sicher ausführen“). Verantwortlich ist der Auftraggeber bzw. Betreiber, nicht die ausführende Firma.
Das betrifft besonders Baustellen, Wartungsstillstände und Handwerksarbeiten in bestehenden Gebäuden. Während der Arbeiten muss eine Brandwache mit Löschgeräten bereitstehen, danach folgt eine Nachkontrolle (mehr dazu im Kapitel Dauer).
2. Ausfall der Brandmeldeanlage (BMA)
Fällt eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage aus – geplant durch Wartung oder Umbau, ungeplant durch einen Defekt – verlangen Feuerwehr und Sachversicherer meist eine Ersatzmaßnahme. Die Brandwache übernimmt dann die Detektionsaufgabe: Kontrollrunden, Sichtkontrolle gefährdeter Bereiche und sofortige Alarmierung.
Wer seine Anlage ohnehin auf eine 24/7-Leitstelle aufschaltet, profitiert doppelt: Fehlalarme werden schnell erkannt und ein teurer Feuerwehreinsatz wird vermieden.
3. Veranstaltungen & Versammlungsstätten
Hier greift das Veranstaltungsrecht. Nach § 41 der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) der Länder gilt:
- Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren muss der Betreiber eine Brandsicherheitswache einrichten.
- Auf Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² muss grundsätzlich eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein.
- Sie kann entfallen, wenn die Brandschutzdienststelle bestätigt, dass der Betreiber über ausreichend ausgebildete eigene Kräfte verfügt.
- Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern sind der zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.
Typische Auslöser sind offene Flammen, Pyrotechnik oder feuergefährliche Dekoration. Wie eine Brandsicherheitswache ins Gesamtkonzept passt, zeigt unser Leitfaden Sicherheitsdienst für Veranstaltung. Eng damit verzahnt sind Ordnerdienst, Crowd-Management und der Sanitätsdienst.
4. Glutwache nach einem Brand
Nach dem Löschen eines Brandes besteht stundenlang die Gefahr von Rückzündungen durch versteckte Glutnester. Die Glutwache überwacht die Brandstelle, bis die Gefahr gebannt ist – häufig 24 bis 48 Stunden. Oft übernimmt diese Aufgabe ein Sicherheitsdienst im Auftrag des Eigentümers, um die Feuerwehr zu entlasten.
Brandwache Kosten pro Stunde
Brandwachen werden fast immer nach Stunden und je Einsatzkraft abgerechnet – das ist transparent und fair, weil Sie nur den tatsächlichen Aufwand zahlen. Die folgenden Netto-Richtwerte gelten 2026 für qualifiziertes, tariftreues Personal:
| Einsatzart | Stundensatz netto | Mindestqualifikation |
|---|---|---|
| BMA-Ausfallwache | ab ca. 25 € | Brandschutzhelfer (DGUV) |
| Brandwache Heißarbeiten / Baustelle | 28 – 45 € | VdS- / Brandschutzhelfer |
| Brandsicherheitswache Veranstaltung | 30 – 60 € | IHK-/zertifiziert |
| Industrie- / Gefahrstoff-Brandwache | 40 – 65 € | Gefahrstoff-Schulung |
| Evakuierungshelfer | ab ca. 22 € | geschulter Helfer |
Netto-Richtwerte 2026. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Express-Aufschläge kommen ggf. hinzu. Quelle: BDSW-Tarif & Branchendaten.
Zwei Aufschläge sollten Sie kennen: Für kurzfristige Einsätze mit weniger als 24–48 Stunden Vorlauf verlangen viele Anbieter einen Express-Aufschlag von 20–40 %. Umgekehrt sinken die Stundensätze bei langfristigen Mandaten (etwa einer mehrwöchigen BMA-Ausfallwache während einer Bauphase) häufig um 10–20 %. Auch eine Mindesteinsatzdauer pro Schicht (oft 3–4 Stunden) ist üblich.
Warum kostet eine Brandwache, was sie kostet?
Ein seriöser Stundensatz ist eine Vollkostenkalkulation – kein reiner Lohn. Enthalten sind unter anderem:
- Tariflohn nach BDSW-Tarifvertrag inklusive Zuschlägen,
- Qualifikation als Brandschutzhelfer bzw. Brandsicherheitswache,
- Lohnnebenkosten, Versicherung und Ausrüstung (Feuerlöscher, Funk, Wärmebildkamera),
- Disposition, Einsatzleitung und Dokumentation.
Genau deshalb sind Dumping-Preise ein Warnsignal – mehr dazu im Kapitel Haftung. Einen Gesamtüberblick über Branchenpreise gibt unser Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst?
3 Rechenbeispiele aus der Praxis
Schweißarbeiten
1 Brandwache, 6 h Einsatz + 2 h Nachwache
für den Tag – inkl. Anfahrt & Löschgerät.
BMA-Ausfall (Wochenende)
durchgehende Wache, ca. 48 h im Schichtbetrieb
bis die Anlage wieder läuft.
Veranstaltung mit Pyro
2 Brandsicherheitswachen, je 8 h
für den Veranstaltungstag.
Diese Zahlen sind Orientierungswerte. Der exakte Preis ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der benötigten Personalstärke und der Einsatzdauer. Genau dafür gibt es die kostenlose Beratung – siehe Kapitel In 4 Schritten zur Brandwache.
Wie lange muss eine Brandwache bleiben?
Die Einsatzdauer ist der zweitgrößte Kostentreiber nach dem Stundensatz. Sie wird immer risikobasiert festgelegt und im Erlaubnisschein bzw. Sicherheitskonzept dokumentiert:
| Einsatz | Übliche Dauer |
|---|---|
| Heißarbeiten – Nachwache | min. 60 Min., oft 2–4 h, bei verdeckten Brandlasten bis 24 h |
| BMA-/Sprinkler-Ausfall | Stunden bis Tage – bis die Anlage wieder funktioniert |
| Veranstaltung | gesamte Veranstaltung inkl. Auf- und Abbau |
| Glutwache nach Brand | i. d. R. 24–48 h, im Einzelfall länger |
Wichtig bei Heißarbeiten: Funken können stundenlang unbemerkt schwelen. Deshalb schreibt die DGUV nach Arbeitsende eine Nachkontrolle vor – mindestens 60 Minuten, in gefährdeten Bereichen mit wiederholten Kontrollgängen über mehrere Stunden bis zu 24 Stunden.
Feuerwehr oder privater Sicherheitsdienst?
Bei Großbühnen über 200 m² schreibt die VStättVO die Brandsicherheitswache der Feuerwehr vor. In allen anderen Fällen – Heißarbeiten, BMA-Ausfall, Glutwache, kleinere Veranstaltungen – können und sollten Sie einen qualifizierten privaten Brandschutzdienst beauftragen. Das hat handfeste Vorteile:
Feuerwehr-Brandsicherheitswache
Bei Großbühnen > 200 m² zwingend. Wird über die Kommune abgerechnet und ist nicht flexibel buchbar – Termine und Personalstärke gibt die Behörde vor.
Privater Brandschutzdienst
Flexibel und kurzfristig buchbar, transparenter Stundensatz, oft günstiger – ideal für Heißarbeiten, BMA-Ausfall und Events ohne Großbühnen-Pflicht.
In der Praxis ist die Kombination üblich: Wo die Feuerwehr Pflicht ist, bleibt sie es – alles Übrige deckt ein privater Dienst flexibel ab. Welche Variante in Ihrem Fall greift, klären wir in einer Sicherheitsberatung auf Basis einer Gefahrenanalyse.
Versicherung & Haftung: das unterschätzte Risiko
Wer bei der Brandwache spart, riskiert ein Vielfaches der eingesparten Summe. Der Grund liegt im Versicherungsrecht: Sachversicherer machen den Schweißerlaubnisschein und die Brandwache zur Vertragsbedingung. Wird ohne sie gearbeitet und es kommt zum Brand, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.
Vorsicht bei Billig-Angeboten: Eine Brandwache ist nur dann etwas wert, wenn die Kraft nachweislich als Brandschutzhelfer ausgebildet ist. Nicht zertifiziertes Personal kann im Schadenfall zu Versicherungsproblemen führen. Fragen Sie immer nach Qualifikationsnachweis, Betriebshaftpflicht und Tariftreue – Kriterien, die wir im Leitfaden Sicherheitsdienst richtig wählen erläutern.
Auch die Verantwortung ist klar geregelt: Sie liegt beim Betreiber, Bauherrn oder Arbeitgeber – nicht bei der ausführenden Fremdfirma. Wer Heißarbeiten beauftragt, muss den Erlaubnisschein ausstellen und die Brandwache organisieren. Diese Pflicht lässt sich vertraglich nicht einfach abwälzen.
Die 6 Faktoren, die den Preis bestimmen
Warum bekommen zwei Betriebe für scheinbar dieselbe Brandwache unterschiedliche Preise? Diese sechs Faktoren erklären die Spanne:
- Qualifikation: Vom Brandschutzhelfer bis zur Gefahrstoff-Schulung – höhere Qualifikation kostet mehr, ist aber bei Industrie und Pyrotechnik Pflicht.
- Einsatzart & Objekt: BMA-Ausfall, Heißarbeiten, Event oder Chemieanlage haben sehr unterschiedliche Anforderungen und Preise.
- Schicht & Einsatzzeit: Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge (25–40 %) treiben den Stundensatz.
- Vorlaufzeit: Express-Einsätze unter 24–48 h Vorlauf kosten 20–40 % Aufschlag.
- Region & Tarifgebiet: Ballungsräume liegen über dem Schnitt; Baden-Württemberg im oberen Mittelfeld.
- Dauer & Laufzeit: Mindesteinsatzzeiten gelten pro Schicht; lange Mandate senken den Stundensatz um 10–20 %.
5 Spartipps – ohne Sicherheitsverlust
- Frühzeitig planen: Wer Heißarbeiten und Wartungen vorausschauend anmeldet, vermeidet den Express-Aufschlag von 20–40 %.
- Brandlasten beseitigen: Je gründlicher der Arbeitsbereich beräumt wird, desto kürzer fällt die teure Nachwache aus.
- Technik kombinieren: Eine Alarmaufschaltung mit Interventionsdienst kann bei BMA-Ausfall Kontrollgänge reduzieren.
- Längere Laufzeiten vereinbaren: Mehrwöchige Mandate senken den Stundensatz spürbar.
- Leistungen bündeln: Wer Brandwache, Objektschutz und Werkschutz über einen Partner bezieht, profitiert von Synergien.
Die Grundlage jeder seriösen Einsparung ist die richtige Dimensionierung. Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass Sie genau das Schutzniveau bezahlen, das Ihr Vorhaben wirklich braucht – nicht mehr und nicht weniger. Wer parallel baut, findet weitere Hebel im Ratgeber Baustellenbewachung und Objektschutz Kosten.
In 4 Schritten zur Brandwache
Anfrage
Sie nennen uns Anlass (Heißarbeiten, BMA-Ausfall, Event), Standort und Zeitraum.
Gefährdungsbeurteilung
Wir klären Pflichtlage, Personalstärke und Dauer – auf Wunsch inkl. Erlaubnisschein.
Transparentes Angebot
Sie erhalten einen klaren Stundensatz ohne versteckte Gebühren.
Einsatz
Qualifizierte Brandschutzhelfer sichern Ihr Vorhaben – dokumentiert und zuverlässig.
Checkliste: Das sollten Sie für die Anfrage bereithalten
- Anlass der Brandwache (Heißarbeiten, BMA-Ausfall, Veranstaltung, Glutwache)
- Standort, Anfahrt und Zugang zu den relevanten Bereichen
- Beginn, voraussichtliche Dauer und gewünschte Schichtzeiten
- Art der Brandgefahr und vorhandene Brandlasten vor Ort
- Vorhandene Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Hydranten, BMA-Status)
- Behördliche oder versicherungsrechtliche Auflagen, falls bekannt
SOX aus der Praxis: Seit 2009 stellen wir Brandwachen und Evakuierungshelfer in Stuttgart und Baden-Württemberg – oft kurzfristig innerhalb weniger Stunden. Unser Rat: Klären Sie die Pflichtlage vor Arbeitsbeginn. Ein fehlender Erlaubnisschein oder eine nicht qualifizierte Wache kann im Schadenfall teurer werden als jahrelange Brandschutzkosten. Fordern Sie Ihre kostenlose Beratung an.
Brandwache in Stuttgart & der Region
Als regionaler Sicherheitsdienst in Stuttgart stellen wir Brandwachen und Brandsicherheitswachen für Industrie, Handwerk, Baustellen und Veranstaltungen in Stuttgart, Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen, Sindelfingen und Waiblingen. In einer der stärksten Industrieregionen Deutschlands sind kurze Wege entscheidend: Wir sind schnell vor Ort, kennen die örtlichen Brandschutzauflagen und arbeiten eng mit Feuerwehr und Behörden zusammen. Ob geplante Eventsicherheit oder spontane Ausfallwache – Sie erreichen uns rund um die Uhr.
Häufig gestellte Fragen zu Brandwache Kosten & Pflicht
Was kostet eine Brandwache pro Stunde?
Eine professionelle Brandwache kostet 2026 zwischen 25 und 65 € netto pro Stunde und Einsatzkraft. Eine Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage (BMA) beginnt bei rund 25 €/Stunde, die Absicherung von Heißarbeiten liegt bei etwa 28–45 €, eine Brandsicherheitswache für Veranstaltungen bei 30–60 € und Industrie- bzw. Gefahrstoff-Einsätze bei 40–65 €. Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie ein Express-Aufschlag von 20–40 % bei kurzfristigen Einsätzen (unter 24–48 Stunden Vorlauf) kommen gegebenenfalls hinzu.
Wann ist eine Brandwache Pflicht?
Eine Brandwache ist in vier typischen Fällen Pflicht: 1) bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Trennen oder Löten, wenn die Brandgefahr nicht restlos beseitigt werden kann (Schweißerlaubnisschein nach DGUV Information 205-002), 2) beim Ausfall einer Brandmelde- oder Sprinkleranlage als Ersatzmaßnahme auf Auflage von Feuerwehr oder Sachversicherer, 3) bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und auf Großbühnen über 200 m² (§ 41 Versammlungsstättenverordnung) sowie 4) als Glutwache nach einem Brand, bis die Rückzündungsgefahr gebannt ist.
Wie lange muss eine Brandwache bleiben?
Die Dauer richtet sich nach der Gefährdungslage. Nach Heißarbeiten ist eine Nachwache von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben, üblich sind 2–4 Stunden, bei verdeckten Brandlasten bis zu 24 Stunden. Bei einem BMA-Ausfall läuft die Brandwache, bis die Anlage wieder funktioniert – das können Stunden bis mehrere Tage sein. Bei Veranstaltungen bleibt die Brandsicherheitswache während der gesamten Veranstaltung inklusive Auf- und Abbau, eine Glutwache nach einem Brand meist 24–48 Stunden.
Was ist der Unterschied zwischen Brandwache, Brandsicherheitswache und Brandschutzhelfer?
Die Begriffe werden oft verwechselt. Die Brandwache (auch Brandposten) sichert konkrete Gefahrensituationen ab – etwa Heißarbeiten oder einen BMA-Ausfall. Die Brandsicherheitswache ist der gleiche Gedanke im Veranstaltungsrecht: Sie wird nach § 41 VStättVO bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr eingerichtet. Der Brandschutzhelfer dagegen ist ein nach DGUV Information 205-023 ausgebildeter Mitarbeiter im eigenen Betrieb, der im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpft und die Evakuierung unterstützt. Für die externe Absicherung mietet man Brandwachen oder Brandsicherheitswachen stundenweise.
Wer muss die Brandwache bezahlen und ist dafür verantwortlich?
Verantwortlich für die Anordnung und Bezahlung der Brandwache ist in der Regel der Betreiber, Bauherr oder Arbeitgeber – nicht die ausführende Fremdfirma. Bei Heißarbeiten stellt der Auftraggeber den Schweißerlaubnisschein aus und legt die Schutzmaßnahmen fest. Bei Veranstaltungen trägt der Betreiber der Versammlungsstätte die Verantwortung, bei einem BMA-Ausfall der Eigentümer oder Betreiber des Objekts. Diese Pflicht lässt sich nicht einfach auf den Dienstleister abwälzen.
Brauche ich bei Schweißarbeiten immer eine Brandwache?
Nicht zwingend, aber sehr häufig. Eine schriftliche Schweißerlaubnis und eine Brandwache sind erforderlich, sobald feuergefährliche Arbeiten außerhalb fest eingerichteter Bereiche stattfinden und die Brandgefahr nicht vollständig beseitigt werden kann. Grundlage ist die DGUV Information 205-002 in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung. Sachversicherer machen den Erlaubnisschein meist zur Vertragsbedingung – ohne ihn kann der Versicherungsschutz im Schadenfall entfallen.
Was passiert, wenn die Brandmeldeanlage (BMA) ausfällt?
Fällt eine Brandmelde- oder Sprinkleranlage aus – geplant durch Wartung und Umbau oder ungeplant durch einen Defekt – verlangen Feuerwehr und Sachversicherer in der Regel eine Ersatzmaßnahme. Die Brandwache übernimmt dann die Detektionsaufgabe: Sie geht Kontrollrunden, überwacht gefährdete Bereiche, bedient Handfeuermelder und alarmiert im Ernstfall sofort die Feuerwehr. Die Wache läuft so lange, bis die Anlage wieder betriebsbereit ist.
Was kostet eine Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung?
Für Veranstaltungen liegen die Kosten je Einsatzkraft meist zwischen 30 und 60 € netto pro Stunde, abhängig von Qualifikation, Schichtzeit und Pyrotechnik-Einsatz. Eine Brandsicherheitswache für ein Konzert oder eine Theateraufführung mit zwei Kräften über acht Stunden kostet daher häufig zwischen 600 und 1.200 €. Die genaue Personalstärke ergibt sich aus dem Sicherheitskonzept und den Auflagen der Genehmigungsbehörde.
Fazit: Brandwache richtig planen – Kosten & Risiko im Griff
Eine Brandwache kostet 2026 zwischen 25 und 65 € pro Stunde – je nach Anlass, Qualifikation und Vorlaufzeit. Pflicht ist sie bei Heißarbeiten, BMA-Ausfall, Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und nach einem Brand. Den größten Fehler macht, wer aus Kostengründen verzichtet oder unqualifiziertes Personal einsetzt: Dann steht im Ernstfall der Versicherungsschutz auf dem Spiel.
Sie brauchen eine Brandwache – kurzfristig oder geplant? Wir prüfen kostenlos die Pflichtlage und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot. Rufen Sie uns an unter 0176 891 16638 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Brandwache gesucht? Wir sind schnell vor Ort.
Heißarbeiten, BMA-Ausfall oder Veranstaltung – SOX Sicherheitsdienst stellt qualifizierte Brandwachen in Stuttgart und Baden-Württemberg. Beratung & Angebot kostenlos.