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Karriere

Gehalt im Sicherheitsdienst 2026: Tariflohn, Zuschläge und Netto

Im Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg ist der Lohn klar geregelt: Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag legt Stundenlöhne und Zuschläge für alle Sicherheitsunternehmen fest. Hier finden Sie die Werte für 2026 und 2027, ein durchgerechnetes Brutto-Netto-Beispiel und die Qualifikationen, die tatsächlich etwas am Lohn ändern.
Walter Roth, Inhaber von SOX SicherheitsdienstVeröffentlicht am Aktualisiert am
Zwei SOX-Sicherheitskräfte in Dienstjacken im Einsatz

Die wichtigsten Zahlen

  • Objektschutz und Veranstaltungsdienst: 15,14 € pro Stunde brutto (ab 1. Januar 2027: 15,70 €)
  • Revier- und Interventionsdienst: 16,30 € (2027: 16,90 €)
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft: 18,40 € (2027: 19,08 €), wenn der Einsatz den Abschluss auf Forderung des Auftraggebers voraussetzt
  • Zuschläge: Nacht 15 %, Sonntag 35 %, Feiertag 100 %
  • Netto-Beispiel: 15,14 € × 173 Stunden = 2.619,22 € brutto, rund 1.838 € netto (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer)
  • Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 € (2027: 14,60 €)

Stand: September 2026. Quelle der Tarifwerte: Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg vom 17.11.2025, allgemeinverbindlich laut Bekanntmachung im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.09.2026 B6).

Welcher Tarif gilt

Maßgeblich ist der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg vom 17. November 2025. Abgeschlossen haben ihn die Landesgruppe des Arbeitgeberverbands BDSW und ver.di Baden-Württemberg. Er gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist erstmals zum 31. Dezember 2027 kündbar.

Wichtiger als die Unterschriften ist die Allgemeinverbindlichkeit. Das Land hat den Vertrag mit Wirkung vom 1. Januar 2026 für allgemeinverbindlich erklärt; die Bekanntmachung erschien am 7. September 2026 im Bundesanzeiger. Damit gelten die meisten Lohngruppen samt Zuschlägen für alle Betriebe im Land, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen, auch wenn sie keinem Verband angehören. Die Werte gelten landesweit, in Stuttgart genauso wie im Landkreis Böblingen.

Drei Einschränkungen sollten Sie kennen:

  • Von der Allgemeinverbindlichkeit ausgenommen sind unter anderem die Lohngruppen für betriebseigene Notruf- und Serviceleitstellen sowie für Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit. Sie gelten nur, wenn beide Seiten tarifgebunden sind oder der Arbeitsvertrag auf den Tarif verweist.
  • Für Geld- und Werttransporte, Sicherungsposten an Bahngleisen und die Luftsicherheit an Flughäfen gilt dieser Lohntarifvertrag nicht.
  • Wer direkt bei einem Unternehmen angestellt ist, das nur sein eigenes Gelände bewacht, arbeitet nicht für Dritte und fällt in der Regel nicht unter diesen Tarif. Dann richtet sich der Lohn nach dem eigenen Arbeitsvertrag oder einem anderen Tarif.

Einen bundesweiten Branchenmindestlohn für Sicherheitsdienstleistungen gibt es derzeit nicht. Die unterste Grenze bildet der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Der niedrigste allgemeinverbindliche Tariflohn in Baden-Württemberg liegt mit 15,14 Euro rund 9 Prozent darüber. Tariflöhne anderer Bundesländer weichen ab und lassen sich nicht übertragen.

Stundenlöhne 2026 und 2027

Die Tabelle zeigt eine Auswahl der Stundengrundlöhne aus § 2 des Lohntarifvertrags, brutto und ohne Zuschläge. Nicht aufgeführt sind die Sonderlohngruppen für kerntechnische Anlagen.

Lohngruppeab 01.01.2026ab 01.01.2027allgemeinverbindlich
Objektschutz- und Separatwachdienst15,14 €15,70 €ja
dto. mit Werkschutzlehrgang bzw. Lehrgang Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft I15,31 €15,88 €ja
dto. mit Lehrgang I und II15,50 €16,07 €ja
dto. mit Lehrgang I bis III sowie mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO15,71 €16,29 €ja
Messe- und Veranstaltungsdienst15,14 €15,70 €ja
Öffentlicher Personenverkehr15,14 €15,70 €ja
Bewachung von Flüchtlingsunterkünften15,14 €15,70 €ja
Revier- und Interventionsdienst16,30 €16,90 €ja
Kurier- und Belegtransport16,23 €16,83 €ja
Betriebseigene Notruf- und Serviceleitstelle17,00 €17,63 €nein
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft18,40 €19,08 €ja
Servicekraft für Schutz und Sicherheit18,61 €19,30 €nein
Fachkraft für Schutz und Sicherheit20,95 €21,73 €nein
Militärische Anlagen21,09 €21,87 €ja

Eine Regel wird oft übersehen: Die Stufen mit Lehrgang, Sachkundeprüfung oder Berufsabschluss gelten laut Tarifvertrag nur, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist und der Arbeitgeber die Person auf Forderung des Auftraggebers an einem Objekt einsetzt, für das diese Ausbildung vorausgesetzt wird. Ein Abschluss allein hebt den Lohn also nicht automatisch.

Dazu kommen Zulagen für bestimmte Funktionen, wenn die Person in dieser Funktion eingesetzt wird. Der Lohntarifvertrag nennt unter anderem 0,52 Euro pro Stunde für Schichtführer im Zivilbereich, 0,37 Euro für stellvertretende Schichtführer, je 0,32 Euro für eine Betriebssanitäter- oder höhere Sanitätsausbildung und für Feuerwehrleute mit mindestens Truppmannausbildung, 89,63 Euro im Monat für Kontrolleure und 56,03 Euro im Monat als Springerzulage, wenn jemand in einem Kalendermonat in mehr als zwei Lohngruppen eingesetzt wird.

Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag

Bewacht wird auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Der Lohntarifvertrag gleicht das mit Zeitzuschlägen auf den Stundengrundlohn aus:

ZuschlagZeitraumSatzBeispiel bei 15,14 €
Nachtarbeit20:00 bis 06:00 Uhr15 %+ 2,27 € pro Stunde
Sonntagsarbeit00:00 bis 24:00 Uhr35 %+ 5,30 € pro Stunde
Feiertagsarbeit00:00 bis 24:00 Uhr, an Heiligabend und Silvester ab 12:00 Uhr100 %+ 15,14 € pro Stunde

Trifft Nachtarbeit auf einen Sonntag oder Feiertag, addieren sich die beiden Zuschläge. Eine Nachtstunde an einem Sonntag, also zwischen 0 und 6 Uhr oder ab 20 Uhr, bringt im Objektschutz 50 Prozent oder 7,57 Euro zusätzlich. Ist der Sonntag zugleich ein Feiertag, gilt für die Nachtstunden: Es gibt Nacht- und Feiertagszuschlag, der Sonntagszuschlag entfällt. Wer übertariflich bezahlt wird, kann die Zuschläge nach dem tatsächlichen Stundenlohn berechnet bekommen; der Tarifvertrag lässt das zu, schreibt es aber nicht vor.

Für Mehrarbeit sieht der Mantelergänzungstarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Baden-Württemberg einen Zuschlag von 25 Prozent je zuschlagspflichtiger Stunde vor. Ab welcher Monatsstunde die Zuschlagspflicht beginnt, hängt von der Dienstart ab.

Warum Zuschläge netto so viel ausmachen

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und bestimmte Sätze nicht überschreiten: 25 Prozent für Nachtarbeit, 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 125 Prozent für gesetzliche Feiertage und Silvester ab 14 Uhr sowie 150 Prozent für Heiligabend ab 14 Uhr, die beiden Weihnachtsfeiertage und den 1. Mai (§ 3b EStG). Beiträge zur Sozialversicherung fallen darauf nicht an, solange der Grundlohn, auf den sie berechnet werden, höchstens 25 Euro pro Stunde beträgt (§ 1 SvEV).

Die tariflichen Sätze in Baden-Württemberg liegen unter diesen Grenzen, und die Grundlöhne der hier genannten Lohngruppen liegen unter 25 Euro. Die Zuschläge kommen deshalb in der Regel ohne Abzüge an. Ein Beispiel: 60 Nachtstunden im Monat zum Objektschutz-Tarif ergeben 136,26 Euro Nachtzuschlag, die voll auf dem Konto landen.

Brutto und Netto: Beispielrechnungen

Die folgende Rechnung zeigt drei typische Lohngruppen bei 173 bezahlten Stunden im Monat, ohne Zuschläge. Angenommen sind Steuerklasse I, keine Kinder, ein Alter über 23 Jahre und eine gesetzliche Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

pro MonatObjektschutz 15,14 €Revier 16,30 €Gepr. Schutz- und Sicherheitskraft 18,40 €
Brutto (173 Std.)2.619,22 €2.819,90 €3.183,20 €
Krankenversicherung (8,75 %)229,18 €246,74 €278,53 €
Pflegeversicherung (2,4 %, kinderlos)62,86 €67,68 €76,40 €
Rentenversicherung (9,3 %)243,59 €262,25 €296,04 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)34,05 €36,66 €41,38 €
Lohnsteuer211,91 €254,16 €333,50 €
Solidaritätszuschlag0 €0 €0 €
Netto ohne Kirchensteuerca. 1.838 €ca. 1.952 €ca. 2.157 €
Netto mit 8 % Kirchensteuerca. 1.821 €ca. 1.932 €ca. 2.131 €
Jahresbrutto ohne Zuschläge (× 12)31.430,64 €33.838,80 €38.198,40 €

Die Werte sind eine Näherung, gerechnet nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Ihr tatsächliches Netto hängt von Krankenkasse, Steuerklasse, Kinderzahl, Kirchenzugehörigkeit und den Zuschlägen im jeweiligen Monat ab. Ihren eigenen Fall können Sie im Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums nachrechnen.

Mit den 60 Nachtstunden aus dem Beispiel oben steigt das Netto im Objektschutz von rund 1.838 auf rund 1.974 Euro. Wer die Tätigkeit neben einem anderen Beruf ausübt, etwa bei Veranstaltungen am Wochenende, kann das auch als Minijob tun: Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Beim Tariflohn von 15,14 Euro sind das knapp 40 Arbeitsstunden. Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist auch im Minijob Pflicht.

Qualifikationen und Aufstieg

Im Bewachungsgewerbe gibt es feste Stufen. Die ersten beiden sind gesetzliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten, die übrigen sind Berufsabschlüsse und Fortbildungen. Die Berufs- und Fortbildungsabschlüsse in der Tabelle ersetzen laut Bewachungsverordnung sowohl die Unterrichtung als auch die Sachkundeprüfung (§§ 8, 12 BewachV).

StufeWas dahinterstecktWofür sie nötig istLohngruppe BW 2026
Unterrichtung nach § 34a GewOMindestens 40 Unterrichtsstunden bei der IHK, keine Prüfung, Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1Mindestvoraussetzung für jede Wachpersonz. B. 15,14 € (Objektschutz) oder 16,30 € (Revier)
Sachkundeprüfung nach § 34a GewOSchriftliche und mündliche Prüfung vor der IHK; ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben, Wiederholung ist möglichKontrollgänge mit öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Einlass in Diskotheken, Leitung bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen15,71 €, wenn der Einsatz sie voraussetzt
Geprüfte Schutz- und SicherheitskraftFortbildungsprüfung vor der IHKQualifizierte Aufgaben, etwa im Werkschutz18,40 €, wenn der Einsatz sie voraussetzt
Servicekraft für Schutz und SicherheitAnerkannter Ausbildungsberuf, zwei JahreBerufseinstieg mit Abschluss18,61 € (nicht allgemeinverbindlich)
Fachkraft für Schutz und SicherheitAnerkannter Ausbildungsberuf, drei JahreFachaufgaben, spätere Führungsrollen20,95 € (nicht allgemeinverbindlich)
Geprüfter Meister oder Geprüfte Meisterin für Schutz und SicherheitFortbildungsprüfung vor der IHK in zwei TeilenPlanung, Sicherheitsanalysen und -konzepte, Personalführungim Lohntarifvertrag nicht eigens geregelt

Wer zur Meisterprüfung zugelassen wird

Für den ersten Prüfungsteil verlangt die Prüfungsverordnung einen dieser Nachweise: einen Abschluss in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf mit Sicherheitsbezug, einen Abschluss in einem anderen sicherheitsrelevanten Ausbildungsberuf mit mindestens einem Jahr Berufspraxis, einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Praxis, mindestens vier Jahre Berufspraxis oder die bestandene Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft (§ 3 SchSiMeistPrV). Für den zweiten Teil kommt ein weiteres Jahr Praxis hinzu, und der erste Teil darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Meisterinnen und Meister sollen Sicherheitsaufgaben planen und organisieren, Sicherheitsanalysen durchführen, Konzepte entwickeln sowie Personal führen und ausbilden. Ihre Bezahlung wird individuell vereinbart, zum Beispiel für eine Funktion als Objekt- oder Einsatzleitung.

Was den Monatslohn tatsächlich verändert

Vor allem drei Dinge machen einen Unterschied: die Lohngruppe der Tätigkeit (Revierdienst liegt über dem Objektschutz), die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und eine Qualifikation, die der Einsatz tatsächlich verlangt. Die Sachkundeprüfung lohnt sich vor allem, weil sie Einsatzbereiche öffnet, in denen ohne sie niemand arbeiten darf. Wie diese Einsätze aussehen, zeigen die Seiten zum Werkschutz, zum Revier- und Streifendienst und zur Eventsicherheit.

Voraussetzungen für den Einstieg

Eine Berufsausbildung ist für den Einstieg nicht nötig. Diese Voraussetzungen gelten aber für jede Wachperson:

  1. Mindestalter: 18 Jahre, außer mit einem der in § 8 BewachV anerkannten Abschlüsse (§ 16 BewachV).
  2. Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: vor dem ersten Einsatz abgeschlossen und durch eine IHK-Bescheinigung nachgewiesen.
  3. Zuverlässigkeit: Die Behörde holt mindestens eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der Polizei ein. Für Einsätze in Flüchtlingsunterkünften, bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen und in Objekten, von denen bei einem kriminellen Eingriff eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann, fragt sie zusätzlich beim Verfassungsschutz nach. Überprüft wird regelmäßig, spätestens nach fünf Jahren.
  4. Anmeldung im Bewacherregister: Das übernimmt der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung. Die Behörde teilt anschließend mit, für welche Tätigkeiten die Person eingesetzt werden darf.
  5. Dienstausweis: Der Arbeitgeber stellt ihn vor dem ersten Einsatz aus. Er wird zusammen mit dem Personalausweis oder Pass mitgeführt.

Wer als Sicherheitskraft arbeitet, sollte außerdem die eigenen Befugnisse genau kennen. Der Ratgeber Was darf ein Sicherheitsdienst? fasst sie zusammen.

Worauf Sie bei Vertrag und Abrechnung achten sollten

  • Lohngruppe und Stundengrundlohn stehen ausdrücklich im Vertrag. So können Sie prüfen, ob der Tarif eingehalten wird.
  • Grundlohn und Zuschläge werden auf der Abrechnung getrennt ausgewiesen. Nur Zuschläge, die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden, bleiben steuerfrei.
  • Für jeden Monat gibt es einen Nachweis der geleisteten Stunden, aufgeteilt nach Tag, Nacht, Sonn- und Feiertag.
  • Wird eine Qualifikation für ein Objekt verlangt, sollte die passende Lohngruppe für diesen Einsatz schriftlich festgehalten sein.
  • Der Urlaub beträgt laut Mantelergänzungstarifvertrag Baden-Württemberg 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
  • Fehler in der Abrechnung sollten Sie zügig schriftlich und mit Begründung reklamieren. Nach dem Lohntarifvertrag erlöschen Ansprüche drei Monate nach Fälligkeit. Wer ausscheidet, muss sie spätestens einen Monat nach Fälligkeit der Ansprüche für den letzten Monat geltend machen. Lehnt der Arbeitgeber ab oder antwortet er nicht innerhalb von zwei Wochen, muss der Anspruch binnen drei Monaten vor Gericht geltend gemacht werden. Ausgenommen ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Wer Zweifel hat, ob richtig abgerechnet wird, kann sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, Mitglieder auch an ihre Gewerkschaft.

Lohn und Stundensatz: die Sicht der Auftraggeber

Für Unternehmen, die einen Sicherheitsdienst beauftragen, erklärt der Tariflohn, warum Stundensätze deutlich höher liegen als der Lohn. Auf jede bezahlte Stunde kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (2026 gut 21 Prozent), dazu Urlaub und Krankheit, Einsatzleitung, Dienstkleidung, Haftpflichtversicherung und Verwaltung. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden kosten wegen der Zuschläge mehr.

Welche Stundensätze daraus am Markt entstehen und woran Sie unrealistisch niedrige Angebote erkennen, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst? Beispielrechnungen für die Bewachung von Gebäuden finden Sie unter Kosten für Objektschutz.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundenlohn im Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt allgemeinverbindlich: 15,14 Euro im Objektschutz sowie im Messe- und Veranstaltungsdienst, 16,30 Euro im Revier- und Interventionsdienst und 18,40 Euro für geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte, wenn der Einsatz diesen Abschluss auf Forderung des Auftraggebers voraussetzt. Am 1. Januar 2027 steigen die Sätze auf 15,70, 16,90 und 19,08 Euro.

Wie viel bleibt netto bei Vollzeit übrig?

Bei 173 Stunden zum Objektschutz-Tariflohn von 15,14 Euro sind es 2.619,22 Euro brutto. In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben nach unserer Näherung rund 1.838 Euro netto. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge kommen in der Regel ohne Abzüge hinzu.

Bekomme ich mit der Sachkundeprüfung automatisch mehr Lohn?

Nein. Die Lohngruppe von 15,71 Euro gilt laut Lohntarifvertrag nur, wenn Sie auf Forderung des Auftraggebers an einem Objekt eingesetzt werden, für das der Arbeitgeber diese Qualifikation voraussetzt. Die Prüfung öffnet aber Einsatzbereiche, die ohne sie nicht erlaubt sind, etwa Kontrollgänge mit Publikumsverkehr oder den Einsatz als Ladendetektiv.

Sind Nachtzuschläge im Sicherheitsdienst steuerfrei?

In aller Regel ja. Das Einkommensteuergesetz stellt Nachtzuschläge bis 25 Prozent, Sonntagszuschläge bis 50 Prozent und Feiertagszuschläge bis 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden. Die tariflichen Zuschläge in Baden-Württemberg liegen darunter. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie, solange der zugrunde liegende Stundenlohn höchstens 25 Euro beträgt.

Was verdient man in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Der Lohntarifvertrag Baden-Württemberg sieht 2026 im ersten Ausbildungsjahr 1.285 Euro, im zweiten 1.335 Euro und im dritten 1.385 Euro im Monat vor. 2027 sind es 1.365, 1.415 und 1.465 Euro. Die Sätze gelten auch für die zweijährige Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit.

Gilt der Tariflohn auch, wenn mein Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist?

Für die allgemeinverbindlichen Lohngruppen ja: Sie gelten für alle Betriebe in Baden-Württemberg, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Ausgenommen sind unter anderem die Lohngruppen für betriebseigene Notruf- und Serviceleitstellen sowie für Service- und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit.

Kann ich zu wenig gezahlten Lohn nachträglich verlangen?

Ja, aber nicht unbegrenzt. Der allgemeinverbindliche Lohntarifvertrag enthält eine Ausschlussfrist: Ansprüche erlöschen drei Monate nach Fälligkeit, wenn sie nicht vorher schriftlich und mit Begründung geltend gemacht wurden. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ist davon ausgenommen. Prüfen Sie Ihre Abrechnung deshalb jeden Monat.

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