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Auswahl & Vertrag

Sicherheitsdienst auswählen: Woran Sie seriöse Anbieter erkennen

Ein Sicherheitsdienst bekommt Schlüssel, Zugang zu Ihrem Gelände und oft Einblick in interne Abläufe. Ob ein Anbieter dafür infrage kommt, lässt sich mit wenigen überprüfbaren Punkten klären: Erlaubnis, Versicherung, Qualifikation, Referenzen und ein sauberer Vertrag. Hier steht, wonach Sie fragen sollten und welche Antworten zu denken geben.
Walter Roth, Inhaber von SOX SicherheitsdienstVeröffentlicht am Aktualisiert am
Zwei SOX-Sicherheitskräfte in Dienstjacken bei einer Veranstaltung

Vor der Anfrage: Bedarf klären

Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn alle Anbieter dieselbe Aufgabe kalkulieren. Schreiben Sie deshalb vor der ersten Anfrage auf, was Sie erwarten. Eine Seite reicht meist aus:

  • Schutzgut: Gebäude, Gelände, Veranstaltung, Personen, Ware oder Bargeld.
  • Zeiten: Wochentage, Uhrzeiten, Nächte, Feiertage und die voraussichtliche Dauer des Auftrags.
  • Aufgaben: Posten am Eingang, Rundgänge, Schließdienst, Besucheranmeldung, Einlasskontrolle oder Reaktion auf Alarme.
  • Bestand: Alarmanlage, Videoüberwachung, Beleuchtung, Zaun, Zutrittssystem.
  • Vorgeschichte: Einbrüche, Vandalismus, unbefugte Personen oder Konflikte mit Gästen – mit Datum und ungefährem Schaden.
  • Zuständigkeit: Wer auf Ihrer Seite entscheidet, wer nachts erreichbar ist und wer die Schlüssel verwaltet.

Wenn noch offen ist, ob Personal, Technik oder eine Kombination nötig ist, lohnt es sich, das vor dem Einholen von Angeboten zu klären – zum Beispiel in einer Sicherheitsberatung mit Gefährdungsanalyse. So vermeiden Sie, dass jeder Anbieter eine andere Lösung kalkuliert und die Preise nicht mehr vergleichbar sind.

Erlaubnis nach § 34a GewO prüfen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a Abs. 1 Gewerbeordnung). Vor der Erteilung prüft die Behörde unter anderem die Zuverlässigkeit, die Vermögensverhältnisse, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung und die Sachkundeprüfung des Unternehmers oder der Betriebsleitung. Die Zuverlässigkeit wird spätestens nach fünf Jahren erneut überprüft. Eine gewöhnliche Gewerbeanmeldung ist etwas anderes und ersetzt diese Erlaubnis nicht.

So prüfen Sie die Erlaubnis

  • Lassen Sie sich den Erlaubnisbescheid in Kopie zeigen. Name und Anschrift müssen zu Ihrem Vertragspartner passen.
  • Lesen Sie mögliche Auflagen im Bescheid. Die Behörde kann die Erlaubnis mit Auflagen verbinden, soweit das zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
  • Fragen Sie nach der Bewacherregister-Identifikationsnummer des Unternehmens. Sie steht zusammen mit der Nummer der Wachperson auf jedem Dienstausweis (§ 18 BewachV).
  • Setzt der Anbieter Subunternehmer ein, braucht jedes dieser Unternehmen eine eigene Erlaubnis. Lassen Sie sich auch dafür die Nachweise geben.

Das Bewacherregister beim Statistischen Bundesamt dient den Behörden, die Unternehmen und Wachpersonen überprüfen. Eine öffentliche Suchfunktion für Auftraggeber sieht das Gesetz nicht vor. Sie sind deshalb auf die Unterlagen des Anbieters angewiesen. Wenn Sie Zweifel an einem Bescheid haben, kann eine Rückfrage bei der ausstellenden Behörde Klarheit bringen.

Nicht jede Tätigkeit rund um Sicherheit fällt unter § 34a. Nach der Einordnung der IHK gehören etwa Parkplatzeinweiser oder Kartenabreißer ohne Befugnis zur Einlassverweigerung nicht dazu. Sollen Kräfte dagegen Zutritt verweigern, Gelände bewachen oder Ladendiebe abhalten, ist in aller Regel eine Erlaubnis nötig. Die Einordnung im Einzelfall trifft die Behörde. Wer „Security“ über eine reine Personalvermittlung bucht, sollte deshalb klären, wer die Erlaubnis hat und wer vor Ort die Verantwortung trägt.

Haftpflichtversicherung: Mindestsummen und Lücken

Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Erlaubnis. Die Versicherung muss bei einem im Inland zugelassenen Versicherer bestehen. Die Bewachungsverordnung schreibt je Schadensereignis diese Mindestsummen vor (§ 14 BewachV):

RisikoMindestversicherungssumme
Personenschäden1.000.000 €
Sachschäden250.000 €
Abhandenkommen bewachter Sachen15.000 €
Reine Vermögensschäden12.500 €

Für alle Schäden eines Versicherungsjahres darf die Leistung auf das Doppelte dieser Summen begrenzt werden. Für Auftraggeber sind zwei Punkte besonders wichtig:

  • Die Risiken „Abhandenkommen bewachter Sachen“ und „reine Vermögensschäden“ dürfen ganz ausgeschlossen sein, wenn der Auftraggeber dieser Einschränkung nachweislich zugestimmt hat. Achten Sie darauf, ob Ihr Vertrag oder die AGB eine solche Zustimmung enthalten.
  • 15.000 € für abhandengekommene Sachen sind wenig, wenn auf Ihrem Gelände Maschinen, Ware oder Werkzeug im Wert eines Vielfachen stehen. Fragen Sie nach der tatsächlichen Deckung und sprechen Sie bei hohen Werten auch mit Ihrem eigenen Versicherer.

Die gesetzlichen Summen sind eine Untergrenze. Welche Deckung angemessen ist, hängt von Ihren Werten und Risiken ab. Lassen Sie sich eine aktuelle Versicherungsbestätigung zeigen, aus der Versicherer, Summen und räumlicher Geltungsbereich hervorgehen.

Qualifikation und Einsatz des Personals

Jede Wachperson muss zuverlässig und in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein und eine Qualifikation bei der IHK nachweisen. Bevor sie arbeiten darf, meldet das Unternehmen sie über das Bewacherregister an. Erst nach der Prüfung durch die Behörde steht fest, in welchen Aufgaben sie eingesetzt werden kann. Gesetzlich gibt es zwei Stufen:

Unterrichtung

Mindestens 40 Unterrichtsstunden zu Recht, Datenschutz, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung und Sicherheitstechnik. Eine Prüfung gibt es nicht, wohl aber Verständniskontrollen, und die Teilnahme setzt Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 voraus. Die Unterrichtung ist die Mindestqualifikation. Nach einer ausdrücklich unverbindlichen Einordnung der IHK Rheinhessen genügt sie zum Beispiel für den Pfortendienst, für die Bewachung abgeschlossener Firmengelände oder für Zugangskontrollen bei Konzerten.

Sachkundeprüfung

Eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vor der IHK. Vorgeschrieben ist sie für die Leitung eines Bewachungsunternehmens und nach § 34a Abs. 1a GewO für diese Tätigkeiten:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken,
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Beschreiben Sie die Aufgaben deshalb genau und lassen Sie sich im Angebot bestätigen, welche Qualifikation für welchen Posten vorgesehen ist.

Berufsabschlüsse

Über die Pflicht hinaus gibt es Abschlüsse wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, die IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder die Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Verlangen Sie als Auftraggeber einen solchen Abschluss, sieht der Tarifvertrag in Baden-Württemberg höhere Löhne vor, und der Stundensatz steigt. Das lohnt sich bei anspruchsvollen Aufgaben, etwa im Werkschutz für Industriebetriebe, aber nicht pauschal für jede Stunde.

Fragen zum Personal

  • Werden feste Kräfte für Ihr Objekt eingeplant oder wechselnde?
  • Wie werden neue Kräfte in Ihr Objekt eingewiesen, und wer springt bei Krankheit ein?
  • Wer ist Einsatzleiter, und wie erreichen Sie ihn nachts und am Wochenende?
  • Haben alle Kräfte einen Dienstausweis dabei? Und tragen sie dort, wo die Bewachungsverordnung es verlangt (zum Beispiel bei Kontrollgängen oder am Diskothekeneinlass), gut sichtbar ihren Namen oder eine Kennnummer samt Firmenbezeichnung?
  • Wie werden Kontrollen und Vorfälle dokumentiert, und wann bekommen Sie Berichte?

Auch die Bezahlung gehört zur Qualität. In Baden-Württemberg ist der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen mit Wirkung vom 1. Januar 2026 allgemeinverbindlich. Der niedrigste allgemeinverbindliche Stundengrundlohn beträgt 15,14 € brutto. Was das für die Beschäftigten bedeutet, zeigt der Beitrag zum Gehalt von Sicherheitsmitarbeitern.

Referenzen richtig prüfen

Referenzen sind nur so viel wert, wie Sie sie nachprüfen können. Ein Firmenlogo auf einer Website sagt wenig darüber, welche Leistung dort erbracht wurde und ob der Kunde zufrieden war.

  • Fragen Sie nach Aufträgen, die Ihrem ähneln: gleiche Objektart, ähnliche Einsatzzeiten, vergleichbare Aufgaben.
  • Bitten Sie um eine Ansprechperson, mit der Sie sprechen dürfen. Seriöse Anbieter holen dafür vorher das Einverständnis ein.
  • Stellen Sie der Referenz konkrete Fragen: Waren die Schichten zuverlässig besetzt? Wie lief die Kommunikation nach einem Vorfall? Kamen Berichte pünktlich?
  • Lesen Sie Online-Bewertungen mit Blick auf Inhalt und Datum. Einige ausführliche Bewertungen sagen oft mehr als viele Sterne ohne Text.
  • Sehen Sie sich Fotos an: Zeigen sie echte Einsätze und erkennbar eigenes Personal oder austauschbare Bildagentur-Motive?

Die Zeit am Markt ist ein Indiz, aber kein Beweis. Ein junges Unternehmen kann sauber arbeiten, wenn Leitung und Einsatzkräfte Erfahrung mitbringen. Umgekehrt schützt ein frühes Gründungsjahr nicht vor schlechter Organisation.

Was im Angebot stehen muss

Ein belastbares Angebot entsteht nach einem Gespräch und bei Objekten in der Regel nach einer Begehung. Pauschalpreise ohne Ortskenntnis bergen das Risiko, dass Leistungen fehlen oder später nachverhandelt werden. Diese Punkte sollten Sie im Angebot finden:

PunktWorauf Sie achten sollten
LeistungsbeschreibungEinsatzort, Zeiten, Zahl der Kräfte, Aufgaben, Kontrollgänge je Schicht
QualifikationUnterrichtung, Sachkundeprüfung oder Berufsabschluss, jeweils je Posten
PreisNetto oder brutto, Stundensatz oder Pauschale, Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag
NebenkostenAnfahrt, Mindesteinsatzdauer, Ausrüstung, Kosten bei kurzfristigen Änderungen
VorfälleWer informiert wird, wer entscheidet und wann Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst gerufen werden
DokumentationArt der Kontrollnachweise, Form und Häufigkeit der Berichte
LaufzeitBeginn, Dauer, Kündigungsfristen, Umgang mit Tariferhöhungen

Vergleichen Sie nicht nur den Stundensatz. Ein niedriger Grundstundensatz mit getrennt berechneten Zuschlägen kann am Ende mehr kosten als ein etwas höherer Mischsatz. Wie Stundensätze zustande kommen, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst?. Für die Bewachung von Gebäuden und Betrieben mit Schichtplänen und Monatsbeträgen hilft der Beitrag zu den Kosten für Objektschutz.

Vertrag und Dienstanweisung

Der Vertrag legt fest, was der Sicherheitsdienst schuldet und was nicht. Zusätzlich muss das Bewachungsunternehmen seinen Wachdienst durch eine Dienstanweisung regeln (§ 17 BewachV). Beide Dokumente sollten zusammenpassen.

Das gehört in den Vertrag

  • die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot als Anlage,
  • Regeln für Schlüssel, Codes und Zutrittsmedien: Übergabe, Aufbewahrung, Rückgabe und Vorgehen bei Verlust,
  • Haftung und Versicherung, einschließlich der Frage, ob einzelne Risiken ausgeschlossen sind,
  • ein Zustimmungsvorbehalt für Subunternehmer,
  • Vertraulichkeit und der Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa bei Besucherlisten oder Videoaufnahmen,
  • Laufzeit, Kündigungsfristen und ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wiederholten Mängeln,
  • die Preisanpassung bei Tariferhöhungen. Der Lohntarifvertrag in Baden-Württemberg sieht bereits zum 1. Januar 2027 die nächste Stufe vor, im Objektschutz von 15,14 € auf 15,70 € je Stunde.

Die Dienstanweisung

Praktisch beschreibt die Dienstanweisung, was vor Ort zu tun ist: welche Türen zu welcher Uhrzeit geprüft werden, wen die Kraft bei einem Vorfall zuerst anruft und was sie ausdrücklich nicht tun soll. Gesetzlich muss sie den Hinweis enthalten, dass Wachpersonen keine Befugnisse von Polizei oder Behörden haben. Jede Wachperson erhält sie vor dem ersten Einsatz gegen Empfangsbestätigung und wird schriftlich verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter nicht preiszugeben. Bitten Sie darum, die objektbezogenen Teile vor dem Start gemeinsam durchzugehen.

Weisungen über die Einsatzleitung

Ein häufiger Fehler im Alltag: Beschäftigte des Auftraggebers geben den Sicherheitskräften direkt Anweisungen wie eigenem Personal. Das sorgt nicht nur für Unklarheit, wer was angeordnet hat. Sind fremde Arbeitskräfte in Ihre Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegen Ihren Weisungen, kann rechtlich eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegen (§ 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), für die eigene Erlaubnis- und Vertragspflichten gelten. Legen Sie deshalb fest, dass Änderungswünsche über die Einsatzleitung des Sicherheitsdienstes laufen und in die Dienstanweisung aufgenommen werden.

Befugnisse realistisch vereinbaren

Sicherheitskräfte haben nur die Rechte, die jedem zustehen, etwa Notwehr oder die vorläufige Festnahme auf frischer Tat, sowie die Rechte, die Sie ihnen als Hausrechtsinhaber übertragen (§ 34a Abs. 5 GewO). Angebote, die Personalienfeststellungen, Durchsuchungen gegen den Willen oder Platzverweise im öffentlichen Raum in Aussicht stellen, versprechen mehr, als rechtlich möglich ist. Was erlaubt ist, erklärt der Beitrag Was darf ein Sicherheitsdienst?

Anbieter aus der Region: Wann Entfernung zählt

Wer in Stuttgart ein Bewachungsunternehmen sucht, findet Unternehmen aus der Stadt, aus dem Umland und überregionale Anbieter. Ob die Entfernung zum Objekt eine Rolle spielt, hängt von der Leistung ab:

  • Fester Posten oder Veranstaltung: Das Personal ist für feste Zeiten eingeplant. Die Entfernung wirkt sich vor allem auf Anfahrtskosten und kurzfristige Vertretungen aus.
  • Revierdienst und Alarmverfolgung: Hier zählt die Fahrzeit bis zu Ihrem Objekt. Fragen Sie, von wo aus gefahren wird und mit welcher Fahrzeit Sie nachts und im Berufsverkehr rechnen können.
  • Beratung und Begehung: Kurze Wege erleichtern Termine vor Ort und spätere Abstimmungen.

Vorsicht bei pauschalen Zusagen wie „in wenigen Minuten überall vor Ort“. Eine ehrliche Antwort nennt eine Fahrzeit für Ihre Adresse und sagt, wovon sie abhängt. Zum Vergleich: Von unserem Sitz in Rutesheim bis Stuttgart-Mitte sind es rund 22 Kilometer, ohne Verkehr etwa 29 Minuten. Was wir in der Landeshauptstadt und im Umland übernehmen, beschreiben wir auf der Seite Sicherheitsdienst Stuttgart.

Warnsignale

Ein einzelner Punkt muss nichts bedeuten. Treffen mehrere zu, sollten Sie genauer nachfragen oder sich nach einem anderen Anbieter umsehen.

  • Erlaubnisbescheid oder Versicherungsbestätigung werden nicht vorgelegt oder nur „nachgereicht“.
  • Das Angebot kommt ohne Rückfragen und ohne Blick auf das Objekt.
  • Der Preis liegt deutlich unter dem, was mit den Tariflöhnen kalkulierbar ist, und niemand kann erklären, wie er zustande kommt.
  • Es werden Zusagen gemacht, die niemand halten kann, etwa absolute Sicherheit oder feste Eintreffzeiten für jede Adresse.
  • Der Anbieter wirbt mit Befugnissen, die private Sicherheitskräfte nicht haben, oder tritt auf wie eine Behörde.
  • Angaben zur Qualifikation bleiben vage. Für die gesetzlichen Nachweise stellt die IHK Bescheinigungen über die Unterrichtung und über die bestandene Sachkundeprüfung aus. Fragen Sie, welcher Nachweis gemeint ist.
  • Zertifikate oder Mitgliedschaften werden genannt, lassen sich aber nicht belegen.
  • Unklar bleibt, wer tatsächlich arbeitet, oder Aufträge gehen ohne Absprache an Subunternehmer.
  • Barzahlung ohne ordentliche Rechnung wird angeboten.
  • Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, oder Sie sollen unter Zeitdruck unterschreiben.

Freiwillige Normen und Zertifikate sind kein gesetzliches Muss. Verlangen Ihr Versicherer oder Ihre Einkaufsrichtlinien ein bestimmtes Zertifikat, lassen Sie sich das Dokument mit Geltungsbereich und Gültigkeitsdatum zeigen.

Checkliste zum Abhaken

Die Punkte aus diesem Beitrag in Kurzform – zum Ausdrucken oder für Ihre Vergabeunterlagen:

Vor der Anfrage

  • Objekt, Einsatzzeiten und Aufgaben schriftlich beschrieben
  • Bisherige Vorfälle und vorhandene Technik notiert
  • Eigene Ansprechperson und Erreichbarkeit festgelegt

Nachweise

  • Erlaubnisbescheid nach § 34a GewO eingesehen, Name und Anschrift passen
  • Bewacherregister-Nummer des Unternehmens genannt
  • Aktuelle Versicherungsbestätigung mit Summen und Geltungsbereich
  • Keine Ausschlüsse in Vertrag oder AGB, denen Sie nicht bewusst zustimmen

Personal

  • Qualifikation je Posten im Angebot genannt
  • Einsatzleitung und Vertretung bei Ausfall benannt
  • Einweisung der Kräfte in Ihr Objekt vereinbart

Angebot und Vertrag

  • Leistungsbeschreibung mit Zeiten, Zahl der Kräfte und Kontrollgängen
  • Preis netto oder brutto, Zuschläge und Nebenkosten ausgewiesen
  • Dokumentation, Meldewege und Schlüsselregelung festgelegt
  • Subunternehmer nur mit Ihrer Zustimmung
  • Laufzeit, Kündigung und Preisanpassung geregelt
  • Änderungswünsche laufen über die Einsatzleitung

Referenzen

  • Mindestens eine vergleichbare Referenz mit Ansprechperson geprüft
  • Online-Bewertungen gelesen, nicht nur gezählt

Diese Fragen gelten für jeden Anbieter, auch für uns. Wenn Sie SOX anfragen, sprechen Sie die Punkte gern direkt an.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob ein Sicherheitsdienst eine Erlaubnis nach § 34a GewO hat?

Lassen Sie sich den Erlaubnisbescheid zeigen und prüfen Sie, ob Name und Anschrift zu Ihrem Vertragspartner passen. Eine Gewerbeanmeldung ersetzt die Erlaubnis nicht. Eine öffentliche Suche im Bewacherregister für Auftraggeber sieht das Gesetz nicht vor. Die Registernummer des Unternehmens steht aber auf den Dienstausweisen der eingesetzten Kräfte.

Welche Versicherung muss ein Sicherheitsdienst haben?

Eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000 € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 € für reine Vermögensschäden je Schadensereignis (§ 14 BewachV). Die beiden letzten Risiken dürfen fehlen, wenn Sie als Auftraggeber nachweislich zugestimmt haben. Prüfen Sie deshalb Vertrag und AGB.

Reicht die Unterrichtung oder braucht das Personal die Sachkundeprüfung?

Das hängt von der Aufgabe ab. Die Unterrichtung ist die Mindestvoraussetzung für alle Wachpersonen. Die Sachkundeprüfung ist unter anderem für Kontrollgänge in Bereichen mit öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben und für den Einlass von Diskotheken vorgeschrieben. Im Einzelfall entscheidet die Behörde. Lassen Sie sich im Angebot bestätigen, welche Qualifikation eingesetzt wird.

Darf ein Sicherheitsdienst meinen Auftrag an Subunternehmer weitergeben?

Regeln Sie das ausdrücklich im Vertrag. Sinnvoll ist ein Zustimmungsvorbehalt: Nachunternehmer nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Jedes Unternehmen, das bei Ihnen bewacht, braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34a GewO und muss seine Kräfte selbst im Bewacherregister anmelden.

Muss ein Anbieter mein Objekt vor dem Angebot besichtigen?

Eine Pflicht gibt es nicht. Bei Objekten und Betrieben ist eine Begehung aber die Grundlage für ein belastbares Angebot: Erst vor Ort zeigt sich, wie lang ein Rundgang dauert, wo die Schwachstellen liegen und ob Personal, Technik oder beides nötig ist. Bei Veranstaltungen kann ein Gespräch mit Lageplan und Ablaufplan die Begehung teilweise ersetzen.

Ist der günstigste Anbieter automatisch unseriös?

Nein. Ein niedriger Preis ist aber ein Anlass nachzufragen, was enthalten ist: Zuschläge, Anfahrt, Mindeststunden, Einsatzleitung. Wie ein Stundensatz entsteht und ab wann er mit den Tariflöhnen kaum aufgeht, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst?
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