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Veranstaltungen & Brandschutz

Sanitätsdienst für Veranstaltungen in Stuttgart und Umgebung

Wir übernehmen den Sanitätsdienst für Vereinsfeste, Konzerte, Sportveranstaltungen und Firmenfeiern – von der Bedarfsermittlung über Sanitätsstation und mobile Trupps bis zur Übergabe an den Rettungsdienst. Grundlage ist ein Sanitätskonzept, das zu Ihrer Veranstaltung und zu den Auflagen der Behörde passt.

  • Bedarfsermittlung nach Gefährdungsanalyse und Auflagen
  • Sanitätsstation und mobile Trupps nach Konzept
  • Abstimmung mit Rettungsdienst, Behörde und Ordnern
  • Auch abends, nachts und am Wochenende
Seit 2009
Sicherheitsdienst aus Rutesheim
Über 500 Kunden
Unternehmen, Veranstalter, Privatpersonen
§ 34a GewO
Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung
Rund um die Uhr
telefonisch erreichbar

Wofür ein Sanitätsdienst da ist

Auf Veranstaltungen geht es meist um Schnittwunden, umgeknickte Knöchel, Kreislaufprobleme in der Hitze oder zu viel Alkohol. Manchmal wird es ernst – ein Sturz von der Bühne, eine schwere allergische Reaktion, ein Herzstillstand. Ein Sanitätsdienst sorgt dafür, dass in beiden Fällen ausgebildete Helfer mit Ausrüstung schnell zur Stelle sind und nicht für jede Kleinigkeit ein Rettungswagen kommen muss.

Zuständig für die sanitätsdienstliche Absicherung ist der Veranstalter. Der Wegweiser für Veranstaltungen des Innenministeriums Baden-Württemberg zählt ein veranstaltungsabhängiges Sanitäts- und Brandschutzkonzept ausdrücklich zu den Aufgaben des Veranstalters. Planung und Durchführung können Sie vergeben, die Gesamtverantwortung bleibt bei Ihnen.

Erste Hilfe, Sanitätsdienst, Rettungsdienst: wer macht was

Die drei Ebenen werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Aufgaben.

EbeneWerAufgabe
Erste HilfeAlle Anwesenden, etwa Ersthelfer aus Ihrem TeamNotruf absetzen, Blutungen stillen, stabile Seitenlage, Wiederbelebung – bis professionelle Hilfe eintrifft
SanitätsdienstAusgebildetes Sanitätspersonal im Auftrag des VeranstaltersVersorgung an der Station und durch mobile Trupps, Notfallmaßnahmen bis zur Übergabe, Alarmierung des Rettungsdienstes
RettungsdienstÖffentlich organisierte Notfallrettung, alarmiert über die 112Notfallversorgung und Transport ins Krankenhaus

Das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg regelt Notfallrettung und Krankentransport, den Sanitätsdienst bei Veranstaltungen erwähnt es nicht. Wer Krankentransport betreibt, braucht nach § 29 Abs. 4 des Gesetzes eine Genehmigung.

Ist ein Sanitätsdienst vorgeschrieben?

In Baden-Württemberg gibt es keine feste Besucherzahl, ab der ein Sanitätsdienst gesetzlich Pflicht ist – die oft zu lesende Angabe „ab 1.000 Gästen“ stimmt nicht. Ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst nötig ist, entscheidet die Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde im Einzelfall, in der Regel als Auflage in der Genehmigung. Empfehlungen von Hilfsorganisationen werden erst verbindlich, wenn die Behörde sie übernimmt.

Für Versammlungsstätten enthält die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg zwei Vorgaben: Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicherstellen (§ 38 Abs. 3). Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern sind der für Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen (§ 41 Abs. 3). Wie sich das in die Gesamtplanung einfügt, beschreibt der Ratgeber Sicherheitskonzept für Veranstaltungen. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Behörde.

Vom Anlass zum Sanitätskonzept

Wie viel Sanitätsdienst eine Veranstaltung braucht, hängt vom Risiko ab – nicht allein von der Zahl der Gäste.

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    Eckdaten erfassen

    Art der Veranstaltung, erwartete und zulässige Besucherzahl, Halle oder Freigelände, Dauer einschließlich Auf- und Abbau, Programm, Publikum (etwa viele Kinder oder ältere Gäste), Alkoholausschank und Jahreszeit.

  2. 2

    Gefährdungsanalyse

    Die Faktoren werden bewertet. In Genehmigungsverfahren wird dafür häufig das Maurer-Schema herangezogen: Punkte für die Besucherzahlen werden nach Art der Veranstaltung gewichtet und um Zuschläge für besondere Umstände ergänzt. Wer eine Gefährdungsanalyse für die ganze Veranstaltung braucht, kann sie mit der Sanitätsplanung verbinden.

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    Auflagen einbeziehen

    Liegen bereits Auflagen der Behörde vor, sind sie der Mindeststandard. Fehlen sie noch, wird das Konzept so aufgebaut, dass Sie es mit den Genehmigungsunterlagen einreichen können.

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    Sanitätskonzept und Angebot

    Das Konzept bestimmt, wo die Station steht, wie viele Trupps unterwegs sind, welche Ausstattung bereitsteht und wie Notfälle gemeldet werden. Anzahl und Qualifikation des Sanitätspersonals legen wir im Sanitätskonzept fest und nennen sie im Angebot.

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    Abstimmung mit Rettungsdienst und Behörden

    Zufahrten, Übergabepunkt für Rettungswagen, Erreichbarkeit der Rettungsleitstelle und Ansprechpartner werden vorab geklärt – bei größeren Veranstaltungen im Sicherheitsgespräch mit Ordnungsamt, Polizei und Feuerwehr.

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    Einsatz und Nachbereitung

    Jede Hilfeleistung wird dokumentiert. Eine Nachbesprechung mit dem Veranstalter lohnt sich: Was aufgefallen ist, fließt in die Planung der nächsten Veranstaltung ein.

Bausteine vor Ort

Beim kleinen Vereinsfest genügt oft ein Team an einem festen Punkt, ein mehrtägiges Open Air braucht deutlich mehr.

Sanitätsstation

Ein fester, gut ausgeschilderter Platz in einem Raum oder Zelt mit Liege, Verbandmaterial und Notfallausrüstung. Patienten werden hier versorgt, beobachtet und bei Bedarf übergeben – mit Sichtschutz, damit niemand vor Publikum behandelt wird.

Mobile Trupps

In der Regel zwei Einsatzkräfte mit Notfallrucksack. Sie bewegen sich durch die Besucherbereiche, stehen an Engstellen wie Einlass oder Bühne und erreichen Patienten, die nicht selbst zur Station kommen können.

Einsatzleitung und Kommunikation

Eine verantwortliche Person koordiniert die Kräfte, hält Kontakt zur Veranstaltungsleitung und entscheidet, wann der Rettungsdienst alarmiert wird. Funkkanäle und Telefonnummern stehen vor Einlass fest.

Wege für den Rettungsdienst

Zufahrt, Aufstellfläche und ein Treffpunkt, an dem der Rettungswagen abgeholt und zum Patienten gelotst wird. Diese Wege müssen während der gesamten Veranstaltung frei bleiben.

Qualifikationen im Sanitätsdienst

Im Sanitätsdienst arbeiten Kräfte mit sehr unterschiedlicher Ausbildung. Diese Stufen sind gängig:

QualifikationAusbildungTypischer Einsatz bei Veranstaltungen
Sanitätshelfer / SanitäterLehrgänge von Hilfsorganisationen oder privaten Bildungsträgern, Umfang und Inhalte je nach TrägerErstversorgung an der Station und in mobilen Trupps bei überschaubarem Risiko
RettungshelferLehrgang von Hilfsorganisationen oder Bildungsträgern, deutlich kürzer als die Ausbildung zum RettungssanitäterMitarbeit in Trupps und an der Station
RettungssanitäterIn Baden-Württemberg von Hilfsorganisationen mit mindestens 520 Ausbildungsstunden angebotenVersorgung auch ernsterer Notfälle bis zur Übergabe an den Rettungsdienst
NotfallsanitäterStaatlich geregelter Beruf nach dem Notfallsanitätergesetz, drei Jahre Ausbildung in VollzeitBei erhöhtem Risiko oder wenn die Behörde es verlangt
Ärztin / ArztMedizinstudium und Approbation, für den Notarztdienst mit ZusatzqualifikationBei Großveranstaltungen oder besonders gefahrgeneigten Anlässen

Ausbildungsumfang Rettungssanitäter laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags (2022), Notfallsanitäter nach § 5 Notfallsanitätergesetz. Welche Stufen Ihre Veranstaltung braucht, ergibt sich aus Gefährdungsanalyse und behördlichen Auflagen.

Zusammenspiel mit Ordnern und Rettungsdienst

Ordner bemerken einen Notfall oft als Erste: Jemand bricht im Gedränge zusammen oder ein Gast ist nicht mehr ansprechbar. Deshalb gehören die Meldewege zwischen Ordnungsdienst und Einlass und Sanitätsdienst ins Konzept – wer meldet über welchen Kanal, wer bildet eine Gasse durch das Publikum, wer holt den Rettungswagen an der Zufahrt ab.

Übernimmt SOX beide Aufgaben, können die Absprachen über eine gemeinsame Einsatzleitung laufen. Arbeiten Sie mit getrennten Dienstleistern, sollten beide vor der Veranstaltung dieselben Lagepläne, Funkkanäle und Ansprechpartner abstimmen. Gibt es Auflagen zum Brandschutz, lassen sich Brandwache und Räumungshelfer in dieselbe Planung aufnehmen.

Bei einem Notfall wird der Rettungsdienst über die 112 alarmiert. Der Sanitätsdienst versorgt den Patienten bis zum Eintreffen und übergibt ihn mit den wichtigsten Informationen.

Typische Planungsfehler

Mit etwas Vorlauf lassen sich diese Fehler leicht vermeiden:

  • Den Sanitätsdienst erst nach der Genehmigung anfragen, obwohl die Behörde das Konzept sehen möchte
  • Nur auf die Besucherzahl schauen und Hitze, Alkohol, Programm oder Publikum außer Acht lassen
  • Auf- und Abbau vergessen – auch beim Bühnen- und Zeltbau passieren Unfälle
  • Keine freie Zufahrt für den Rettungswagen oder zugestellte Rettungswege
  • Die Sanitätsstation ohne Ausschilderung in die hinterste Ecke stellen
  • Vereinsmitglieder ohne passende Ausbildung als Sanitätsdienst einteilen

Wovon die Kosten abhängen

Abgerechnet wird meist nach Stunden je Einsatzkraft, dazu kommen je nach Konzept Material und Ausstattung. Wie sich die Sicherheitskosten einer Veranstaltung insgesamt zusammensetzen, zeigt der Ratgeber Sicherheitsdienst für Veranstaltungen.

FaktorWarum er den Preis beeinflusst
PersonalstärkeMehr Fläche, mehr Gäste und höheres Risiko bedeuten mehr Trupps.
QualifikationRettungs- und Notfallsanitäter oder ärztliches Personal kosten mehr als Sanitätshelfer.
EinsatzdauerGezählt wird vom Aufbau der Station bis nach dem Abzug der Gäste, nicht nur die Programmzeit.
Tag und UhrzeitEinsätze abends, nachts, sonntags und an Feiertagen sind in der Regel teurer.
AusstattungZelt, Notfallausrüstung und Verbrauchsmaterial richten sich nach dem Konzept.

Häufige Fragen: Sanitätsdienst bei Veranstaltungen

Ab wie vielen Besuchern ist ein Sanitätsdienst Pflicht?

Eine feste Grenze gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall und schreibt den Sanitätsdienst in der Regel als Auflage in die Genehmigung. Die Schwelle von 5.000 Besuchern in der Versammlungsstättenverordnung betrifft nur die Anzeige bei der für Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde. Fragen Sie deshalb früh bei Ihrer Gemeinde nach, welche Anforderungen für Ihre Veranstaltung gelten.

Wie viele Sanitäter braucht meine Veranstaltung?

Das ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse. Als grober Faustwert kursiert ein Sanitäter je 300 Besucher, verbindlich ist das nicht. Selbst für kleine Anlässe wie ein Vereinsfest nennt die ältere Rahmenempfehlung des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg (2003) mindestens zwei Einsatzkräfte. Maßgeblich sind am Ende die Auflagen der Behörde.

Welche Qualifikation haben die Sanitäter, die Sie einsetzen?

Das legen wir für jede Veranstaltung einzeln fest. Aus Gefährdungsanalyse und Auflagen ergibt sich, ob Sanitätshelfer genügen oder Rettungssanitäter, Notfallsanitäter oder ärztliches Personal nötig sind. Die geplanten Qualifikationen stehen im Angebot, damit Sie und die Behörde sie mit den Auflagen abgleichen können.

Bringt der Sanitätsdienst Patienten ins Krankenhaus?

Krankentransport braucht in Baden-Württemberg eine Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz. Bei Veranstaltungen läuft es deshalb so: Der Sanitätsdienst alarmiert über die 112 den Rettungsdienst, versorgt den Patienten bis zu dessen Eintreffen und übergibt ihn. Leichtere Fälle werden an der Station versorgt.

Was passiert mit den Daten der behandelten Personen?

Jede Hilfeleistung wird protokolliert: wer versorgt wurde, was festgestellt und was getan wurde. Das sind Gesundheitsdaten, die die DSGVO besonders schützt. Die Protokolle werden vertraulich behandelt, und nur Befugte haben Zugriff. Für die Nachbereitung braucht der Veranstalter keine Einsicht in einzelne Protokolle – dafür genügt eine Übersicht über Zahl und Art der Hilfeleistungen ohne Namen.

Reicht nicht ein Erste-Hilfe-Kurs im eigenen Team?

Für eine kleine Feier ohne besondere Risiken kann das ausreichen, sofern die Behörde nichts anderes verlangt. Ersthelfer haben aber keine Ausrüstung über den Verbandkasten hinaus, keine feste Station und sind meist mit anderen Aufgaben beschäftigt. Kommen viele Gäste, Alkohol, Hitze oder Sport hinzu, ist ein eigener Sanitätsdienst die sicherere Lösung.

Wie früh sollte ich den Sanitätsdienst anfragen?

Am besten, sobald Sie die Genehmigung vorbereiten – dann lassen sich Auflagen noch einarbeiten. Für kleinere Anlässe ohne Genehmigungsverfahren reicht weniger Vorlauf. Rufen Sie an, dann klären wir, was bis zu Ihrem Termin machbar ist.

Kommen Sie auch zu Veranstaltungen außerhalb von Rutesheim?

Ja. Unser Sitz ist in Rutesheim im Landkreis Böblingen, von hier aus betreuen wir Veranstaltungen in der ganzen Region – etwa in Leonberg, Sindelfingen oder in Stuttgart, das ohne Verkehr knapp eine halbe Stunde entfernt liegt. Einen Überblick gibt die Seite Einsatzgebiete.

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