Baustelle
Diebstahl auf der Baustelle: Wer haftet, welche Versicherung zahlt und wie Sie vorbeugen

Wie oft auf Baustellen gestohlen wird
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) führt Diebstähle „in/aus überwiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten und Baustellen“ als eigene Gruppe. So haben sich die Zahlen in Baden-Württemberg und bundesweit entwickelt:
| Jahr | Fälle Baden-Württemberg | Aufklärungsquote Baden-Württemberg | Fälle Deutschland | Erfasster Schaden Deutschland |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 2.182 | 10,2 % | 26.169 | 83,5 Mio. € |
| 2023 | 2.156 | 10,9 % | 23.959 | 90,5 Mio. € |
| 2024 | 1.921 | 10,8 % | 21.351 | 92,7 Mio. € |
| 2025 | 1.549 | 9,2 % | 18.823 | 78,1 Mio. € |
Quelle: Bundeskriminalamt, PKS-Tabellen 01 und 07, Schlüssel *45*00. Der Schaden wird für vollendete Taten erfasst. Ist er unbekannt, zählt die Polizei symbolisch 1 €.
Die Zahl der Fälle ist seit 2022 deutlich gesunken, in Baden-Württemberg um rund 29 Prozent. Im Durchschnitt ist der einzelne Diebstahl aber teurer geworden: Bundesweit lag der erfasste Schaden je vollendete Tat 2025 bei rund 4.700 €, 2022 waren es rund 3.600 €. Fast jeder vierte vollendete Diebstahl verursachte 2025 einen Schaden von 5.000 € oder mehr. Für Baden-Württemberg meldete das Landeskriminalamt für 2023 einen Gesamtschaden von mehr als 9,9 Mio. €, 15,5 Prozent mehr als im Jahr davor.
Baustellendiebstahl betrifft nicht nur Großstädte. 2025 erfasste die Polizei in Baden-Württemberg 1.116 der 1.549 Fälle in Gemeinden und Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern. In Stuttgart, der einzigen Stadt im Land mit mehr als 500.000 Einwohnern, waren es 102 Fälle.
Aufgeklärt wird nur etwa jeder zehnte Fall. Wer bestohlen wird, kann also kaum damit rechnen, dass die Täter ermittelt werden. Die Statistik enthält zudem nur Taten, die der Polizei bekannt werden. Kosten wie Stillstand, neue Lieferzeiten oder Nacharbeit an herausgerissenen Leitungen tauchen in der PKS nicht auf.
Wer haftet: Die Abnahme entscheidet
Bei Diebstahl auf der Baustelle ist der wichtigste Zeitpunkt die Abnahme. Bis dahin liegt das Risiko beim ausführenden Unternehmen, danach beim Auftraggeber, in der Regel dem Bauherrn. Ob der Vertrag nach BGB oder nach VOB/B geschlossen wurde, ändert an diesem Grundsatz wenig.
Vor der Abnahme: das ausführende Unternehmen
Für den Werkvertrag regelt § 644 Abs. 1 BGB: „Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.“ Die VOB/B wird noch deutlicher. Nach § 4 Abs. 5 VOB/B hat der Auftragnehmer seine Leistungen und die ihm übergebenen Gegenstände „bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen“.
Werden also vor der Abnahme Kabel aus den Wänden gerissen oder eingebaute Fenster gestohlen, muss das Unternehmen seine Leistung trotzdem vollständig erbringen. Es liefert neu, baut neu ein und kann dafür in der Regel nichts zusätzlich abrechnen. Nach einem Bericht der Handwerkskammer zu Köln hat das Oberlandesgericht Saarbrücken diese Risikoverteilung bestätigt (Urteil vom 3. Dezember 2014, 1 U 49/14). Der Bauherr hatte das Haus ordnungsgemäß verschlossen, Einbrecher stahlen dennoch Material für den Innenausbau. Er kaufte Ersatz und durfte die Kosten nach Ansicht des Gerichts gegen den Werklohn aufrechnen. Das Risiko trage bis zur Abnahme der Unternehmer, auch für Hilfsmittel wie Maschinen und Werkzeuge. Eine bereits erfolgte Teilabnahme half ihm nicht, weil sie das gelagerte Material nicht umfasste.
Die enge Ausnahme nach § 7 VOB/B
Wird die Leistung durch höhere Gewalt oder andere „objektiv unabwendbare“ Umstände beschädigt oder zerstört, kann der Auftragnehmer die bereits ausgeführten Teile nach § 7 Abs. 1 VOB/B trotzdem abrechnen. Der Bundesgerichtshof legt das eng aus. Gemeint sind Ereignisse, die auch mit der äußersten zu erwartenden Sorgfalt und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht zu verhüten waren (Urteil vom 12. Juli 1973, VII ZR 196/72). Ein Diebstahl fällt deshalb allenfalls darunter, wenn er auch mit äußerster zumutbarer Sicherung nicht zu verhindern war. Das muss der Auftragnehmer beweisen.
Für Material, das noch nicht eingebaut ist, hilft § 7 ohnehin nicht. Nach § 7 Abs. 3 VOB/B gehören „die noch nicht eingebauten Stoffe und Bauteile sowie die Baustelleneinrichtung“ nicht zur ausgeführten Leistung. Eine Kabeltrommel, die auf ihren Einbau wartet, ist also grundsätzlich das Risiko des Unternehmens.
Material, das der Bauherr selbst liefert
Stellt der Bauherr Material selbst, etwa Fliesen oder Sanitärobjekte, ist das Unternehmen nach § 644 Abs. 1 Satz 3 BGB für deren zufälligen Untergang nicht verantwortlich. Bei VOB/B-Verträgen muss es aber auch die ihm „für die Ausführung übergebenen Gegenstände“ vor Diebstahl schützen. Versäumt es das, kann es dafür haften. Bauherren sollten deshalb vereinbaren, wo bereitgestelltes Material gelagert wird und wer es verschließt.
Nach der Abnahme: der Bauherr
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über (§ 644 BGB, § 12 Abs. 6 VOB/B). Bei VOB/B-Verträgen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung auf Verlangen besonders abzunehmen (§ 12 Abs. 2 VOB/B). Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Abnahme, muss der Auftraggeber sie innerhalb von 12 Werktagen durchführen, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 12 Abs. 1 VOB/B). Nimmt der Auftraggeber ein abnahmereifes Werk nicht ab und gerät dadurch in Annahmeverzug, geht die Gefahr schon vorher auf ihn über (§ 644 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Für Handwerksbetriebe lohnt es sich deshalb, abgeschlossene Gewerke zügig abnehmen zu lassen. Bauherren sollten wissen, dass das Risiko für ein abgenommenes Gewerk bei ihnen liegt, auch wenn andere Firmen noch auf der Baustelle arbeiten.
Maschinen, Werkzeug und Container
Baugeräte, Werkzeug und Baucontainer gehören nicht zur Bauleistung. Ihren Verlust trägt grundsätzlich der Eigentümer, in der Regel das Bauunternehmen oder der Vermieter der Geräte. Bei Mietgeräten regelt der Mietvertrag, wer bei Diebstahl zahlt und wie das Gerät zu sichern oder zu versichern ist. Einen Anspruch gegen den Bauherrn gibt es nicht schon deshalb, weil der Diebstahl auf dessen Grundstück passiert ist. Dafür müsste der Bauherr eine eigene Pflicht verletzt haben, etwa eine zugesagte Bewachung nicht gestellt haben.
Und der Sicherheitsdienst?
Ein beauftragter Sicherheitsdienst haftet nur, wenn er den Schaden zu vertreten hat, etwa weil vereinbarte Kontrollen ausgefallen sind. Jedes Bewachungsunternehmen muss dafür eine Haftpflichtversicherung haben. § 14 der Bewachungsverordnung schreibt je Schadensereignis mindestens 1 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden und 15.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen vor. Das Risiko „Abhandenkommen“ darf nur ausgenommen werden, wenn der Auftraggeber dem nachweislich zugestimmt hat. Achten Sie im Vertrag darauf. Eine Bewachung senkt das Risiko, sie ist aber keine Diebstahlversicherung.
Die Grundregeln im Überblick:
| Was gestohlen wird | Wer das Risiko trägt | Grundlage |
|---|---|---|
| Eingebaute Leistung vor der Abnahme, z. B. Leitungen, Fenster, Heizung | Ausführendes Unternehmen | § 644 BGB; § 4 Abs. 5 VOB/B. Ausnahmen u. a. bei Annahmeverzug des Auftraggebers (§ 644 Abs. 1 Satz 2 BGB) und bei objektiv unabwendbaren Umständen (§ 7 VOB/B) |
| Geliefertes, noch nicht eingebautes Material des Unternehmens | Ausführendes Unternehmen | § 644 BGB; § 7 Abs. 3 VOB/B |
| Vom Bauherrn gestelltes Material | Bei Zufall der Bauherr. Das Unternehmen, wenn es seine Schutzpflicht verletzt hat | § 644 Abs. 1 Satz 3 BGB; § 4 Abs. 5 VOB/B |
| Maschinen, Werkzeug, Container, Gerüste | Eigentümer, meist das Bauunternehmen oder der Vermieter; bei Mietgeräten gilt der Mietvertrag | Allgemeine Regeln; kein Teil der Bauleistung |
| Abgenommene Leistung | Auftraggeber, meist der Bauherr | § 644 BGB; § 12 Abs. 6 VOB/B |
Verträge können davon abweichen. Wer die Baustelle sichert, wer bewacht und wer das bezahlt, sollte ausdrücklich im Vertrag oder im Leistungsverzeichnis stehen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei hohen Schäden oder Streit über die Abnahme hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Welche Versicherung zahlt
Auf Baustellen sind meist mehrere Policen im Spiel, und jede deckt nur einen Teil der Sachen ab. Die folgenden Angaben beruhen auf den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese sind unverbindlich, Versicherer können davon abweichen. Maßgeblich ist immer Ihre eigene Police.
Bauleistungsversicherung: nur fest Eingebautes
Die Bauleistungsversicherung schützt das entstehende Bauwerk, zum Beispiel bei Schäden durch Unwetter, Konstruktions- oder Materialfehler. Für Diebstahl ist sie nur eingeschränkt zuständig. In den Musterbedingungen ABBL 2018 ist das „Abhandenkommen von versicherten Sachen“ ausdrücklich ausgeschlossen (A1-2.3). Die Zusatzklausel TK A 5140 schließt den Diebstahl „mit dem Bauwerk fest verbundener versicherter Bestandteile der Neubauleistung“ wieder ein.
Bei Policen für private Bauherren ist dieser Baustein verbreitet. Im Vergleich der Stiftung Warentest vom Oktober 2022 mit 21 Bauleistungsversicherungen war Diebstahl fast überall mitversichert, aber nur für bereits fest eingebaute Teile. Für alles, was lose auf der Baustelle liegt, besteht kein Diebstahlschutz. Außerdem nennen die Musterbedingungen eine Reihe von Sachen, die gar nicht versichert sind (A1-1.2). Dazu gehören Baugeräte, Kleingeräte und Handwerkzeuge, Gerüste und Schalungen, Baucontainer und Baubuden sowie Fahrzeuge aller Art.
Maschinenversicherung: für Bagger, Rüttelplatte und Stromerzeuger
Fahrbare und transportable Geräte sichert die Maschinenversicherung ab. Nach den Musterbedingungen ABMG 2020 leistet sie auch beim „Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub“. Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten Geräte. Nicht versichert sind unter anderem Kraft- und Brennstoffe, abgezapfter Diesel ist also nicht gedeckt. Auch Zusatz- und Anbaugeräte der versicherten Maschinen schließt das Muster aus, etwa einen Tieflöffel. Fragen Sie nach, ob Ihre Police sie einschließt. Zudem muss der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten. Verstöße können den Schutz gefährden.
Werkzeug und Kleingeräte: eigene Police nötig
Akkuschrauber, Laser und Messgeräte fallen meist durch beide Raster. In der Bauleistungsversicherung sind Kleingeräte und Handwerkzeuge ausdrücklich nicht versichert. Versicherer bieten dafür eigene Werkzeug-, Elektronik- oder Inhaltsversicherungen an. Prüfen Sie in den Bedingungen, ob nur Einbruchdiebstahl aus einem verschlossenen Raum oder Fahrzeug versichert ist oder auch der Diebstahl von der offenen Baustelle.
| Gestohlen wird | Passende Versicherung | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Fest eingebaute Teile, z. B. verlegte Kabel, montierte Fenster oder Heiztechnik | Bauleistungsversicherung | Nur, wenn Diebstahl eingeschlossen ist. Im GDV-Muster über die Klausel TK A 5140 |
| Geliefertes, noch nicht eingebautes Material | In der Bauleistungsversicherung in der Regel nicht | Kurz vor dem Einbau liefern lassen und verschlossen lagern; Versicherer nach Sonderlösungen fragen |
| Baumaschinen und Baugeräte | Maschinenversicherung für fahrbare und transportable Geräte | Vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten, z. B. Wegfahrsperre oder Abstellort |
| Werkzeug und Kleingeräte | Eigene Werkzeug- oder Inhaltsversicherung | Klären, ob einfacher Diebstahl oder nur Einbruchdiebstahl versichert ist |
| Baucontainer, Gerüste, Schalungen | Nicht über die Bauleistungsversicherung | Beim Eigentümer oder Vermieter nachfragen, wie sie versichert sind |
| Kraftstoff | Weder Bauleistungs- noch Maschinenversicherung nach GDV-Muster | Abschließbare Tankdeckel und Tanks; Maschinen nicht vollgetankt über das Wochenende stehen lassen |
Was nach einem Diebstahl zu tun ist
Wer nach einem Diebstahl schnell und vollständig meldet, sichert seine Ansprüche. Die Musterbedingungen der Bauleistungsversicherung (B3-3.2.2 ABBL) verlangen ausdrücklich, Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Versicherer und Polizei müssen unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen erhalten. Das Schadenbild ist so lange unverändert zu lassen, bis der Versicherer es freigibt. Wir empfehlen diese Reihenfolge:
- Nichts verändern. Lassen Sie aufgebrochene Container, Zaunelemente und Maschinen, wie sie sind. Sind die Täter noch vor Ort, wählen Sie 110 und greifen Sie nicht selbst ein.
- Anzeige erstatten. In Baden-Württemberg geht das bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei, wenn kein sofortiges Eingreifen nötig ist.
- Dokumentieren. Fotografieren Sie Einbruchspuren, leere Lagerplätze und beschädigte Teile mit Datum und Uhrzeit. Notieren Sie, wer zuletzt vor Ort war und wann die Baustelle verschlossen wurde.
- Stehlgutliste erstellen. Listen Sie jedes Gerät mit Hersteller, Typ, Seriennummer, Kaufdatum und Wert auf. Diese Liste brauchen Polizei und Versicherer.
- Versicherer informieren. Melden Sie den Schaden sofort, auch telefonisch, und reichen Sie Aktenzeichen der Polizei und Liste nach.
- Vertragspartner schriftlich benachrichtigen. Bauherr, Generalunternehmer oder Nachunternehmer sollten den Vorfall schriftlich und mit Datum erhalten. Das ist wichtig für Haftung und Bauzeit.
- Schwachstelle schließen. Lassen Sie Ersatzmaterial erst liefern, wenn klar ist, wie die Täter hereingekommen sind, und die Lücke geschlossen ist.
Baustelle gegen Diebstahl sichern
Wirksamer Schutz verbindet organisatorische, technische und personelle Maßnahmen. Die Checkliste Baumaschinen der Polizei Sachsen-Anhalt fragt alle drei Bereiche ab und eignet sich als Vorlage. Die einfachen Maßnahmen kommen zuerst, aufwendigere ergänzen sie, ersetzen sie aber nicht.
Organisation: wenig Aufwand, viel Wirkung
- Material just in time. Kabel, Kupferrohre und Haustechnik erst kurz vor dem Einbau liefern lassen. Was nicht auf der Baustelle liegt, kann dort nicht gestohlen werden.
- Geräteregister führen. Seriennummern und Fahrgestellnummern erfassen, Maschinen fotografieren und an verdeckten Stellen individuell kennzeichnen. So lassen sich wiedergefundene Geräte zuordnen.
- Schlüssel verwalten. Zündschlüssel und Containerschlüssel nie auf der Baustelle lassen. Festhalten, wer welche Schlüssel hat.
- Feste Abstellplätze. Maschinen abends an gut einsehbaren, beleuchteten Plätzen abstellen, Anbaugeräte und Werkzeug in verschlossenen Containern oder Räumen lagern.
- Zutritt regeln. Festlegen, welche Firmen zu welchen Zeiten auf das Gelände dürfen, und Tore nach Arbeitsende verschließen.
- Verdacht melden. Mitarbeiter und Anwohner bitten, verdächtige Personen und Fahrzeuge sofort der Polizei und der Bauleitung zu melden. Die Telefonnummer der Bauleitung gehört dafür gut sichtbar an den Bauzaun.
Mechanik und Technik
- Zaun und Licht. Ein lückenloser Bauzaun mit Übersteigschutz und ausreichende Beleuchtung erschweren das unbemerkte Eindringen.
- Maschinen sichern. Rad- und Lenkradkrallen, Schalthebelsperren und blockierte Hydraulik verhindern, dass Geräte einfach weggefahren oder verladen werden. Wegfahrsperren und unterbrochene Stromkreise wirken auch gegen Kurzschließen.
- Ortung. GPS-Ortungssysteme helfen, gestohlene Maschinen wiederzufinden. Die Checkliste der Polizei fragt, ob die Signale auf eine ständig besetzte Leitstelle aufgeschaltet sind, damit sofort jemand reagiert.
- Alarmanlage im Container oder Gebäude. Sobald sich Räume verschließen lassen, kann eine Einbruchmeldeanlage sie überwachen. Mit einer Aufschaltung und Intervention fährt bei Alarm eine Einsatzkraft hin.
- Videoüberwachung. Mobile Kameras oder Videotürme decken große Flächen ab. Sie schrecken ab und sichern Beweise, halten aber selbst niemanden auf. Die rechtlichen Grenzen stehen weiter unten.
Personal
- Kontrollfahrten. Ein Sicherheitsdienst fährt die Baustelle ein- oder mehrmals pro Nacht zu wechselnden Zeiten an und prüft Zaun, Tore, Container und Maschinen. Mehr dazu beim Revier- und Streifendienst.
- Nachtwache. Eine Sicherheitskraft bleibt von Arbeitsende bis Arbeitsbeginn vor Ort. Das lohnt sich bei hohem Materialwert, unübersichtlichem Gelände oder nach wiederholten Diebstählen.
- Tor- und Zufahrtskontrolle. Tagsüber lässt eine Kraft am Tor nur berechtigte Firmen und Fahrzeuge herein und hält fest, wer wann auf dem Gelände war.
Winter und Baupausen
Im Winter liegt eine Baustelle doppelt so lange im Dunkeln wie im Sommer. In Stuttgart geht die Sonne am 21. Dezember 2026 um 16:29 Uhr unter und am nächsten Morgen um 8:14 Uhr auf, das sind rund 15 Stunden und 45 Minuten Dunkelheit. Am 21. Juni sind es knapp acht Stunden. Dazu kommen die Feiertage zum Jahreswechsel, an denen viele Baustellen tagelang ruhen. Planen Sie Bewachung oder zusätzliche Kontrollen für diese Zeit rechtzeitig ein. Welche Bauphasen besonders gefährdet sind, zeigt die Seite Baustellenbewachung.
Kamera, Kontrollfahrt oder Nachtwache?
Die Varianten kosten nicht nur unterschiedlich viel, sie leisten auch Unterschiedliches. Entscheidend ist, wie schnell bei einem Vorfall jemand vor Ort sein muss und was auf dem Gelände steht. Die Werte sind Orientierungswerte netto (Stand 2026) aus Marktübersichten und Tarifdaten, keine Preiszusage. Wie sie hergeleitet sind, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst?
| Einsatzform | Orientierung netto | Stärke | Grenze |
|---|---|---|---|
| Videoturm oder mobile Videoüberwachung (Miete) | 600–1.000 € im Monat plus einmalig 500–900 € | Überwacht große Flächen, sichert Beweise, kann Alarme auslösen | Greift nicht selbst ein; Datenschutzregeln sind einzuhalten |
| Aufschaltung einer vorhandenen Alarmanlage mit Intervention | 20–60 € im Monat, einmalig 50–600 € Einrichtung, 50–100 € je Einsatz; die Anlage selbst kommt hinzu | Reaktion, sobald die Anlage auslöst | Braucht verschließbare Räume; bis zum Eintreffen vergeht Fahrzeit |
| Kontrollfahrten | 25–45 € je Kontrolle | Sichtbare Präsenz zu wechselnden Zeiten, Mängel am Zaun fallen früh auf | Zwischen zwei Kontrollen ist niemand vor Ort |
| Nachtwache vor Ort | 28–40 € je Stunde und Kraft | Dauerhafte Präsenz, sofortige Reaktion, spricht Unbefugte an | Viele Stunden: bei Arbeitszeiten montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr 118 Stunden pro Woche |
Drei Rechenbeispiele, netto:
- Nachtwache vier Wochen lang, Montag bis Freitag von 20 bis 6 Uhr: 20 Nächte × 10 Stunden = 200 Stunden × 28–40 € = 5.600–8.000 €. Die Wochenenden und die Anfahrt sind nicht enthalten.
- Zwei Kontrollfahrten pro Nacht an 28 Nächten: 56 Kontrollen × 25–45 € = 1.400–2.520 €.
- Gemieteter Videoturm: 600–1.000 € Miete plus 500–900 € Einrichtung = 1.100–1.900 € im ersten Monat. Wer bei einem Alarm hinfährt, ist damit noch nicht geregelt.
Zum Vergleich: Ein vollendeter Diebstahl verursachte 2025 im bundesweiten Durchschnitt einen erfassten Schaden von rund 4.700 €. Folgekosten wie Stillstand sind darin nicht enthalten. Oft ist eine Kombination wirtschaftlich, etwa Kontrollfahrten unter der Woche, eine Nachtwache am Wochenende und eine Alarmanlage im verschlossenen Gebäude.
Videoüberwachung auf der Baustelle: Was erlaubt ist
Kameras auf Baustellen sind zulässig, aber nicht grenzenlos. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte fasst es so zusammen: Aus Datenschutzsicht spricht nichts gegen die Videoüberwachung einer Baustelle, „wenn sich die Überwachungsbereiche auf das Baustellengelände beschränken und die Betriebszeiten der Videokameras außerhalb der Zeiten des Baustellenbetriebs liegen“. Zusammen mit der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) ergeben sich diese Regeln:
- Keine Überwachung der Beschäftigten. Die Bauarbeiter während des Baustellenbetriebs zu überwachen, ist nicht zulässig.
- Nur das eigene Gelände. Gehweg, Straße und Nachbargrundstücke dürfen nicht erfasst werden.
- Hinweisschild am Bauzaun. Vor dem überwachten Bereich muss ein Schild auf die Kameras hinweisen und den Verantwortlichen nennen. Die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO können zum Beispiel im Internet stehen.
- Kurze Speicherdauer. Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz ist eine Speicherdauer von 72 Stunden in der Regel zulässig. An mehrtägigen Feiertagen und in Urlaubszeiten ist eine längere Frist möglich, wenn Schäden nicht sofort bemerkt werden können.
- Baustellen-Webcams. Nach der DSK-Orientierungshilfe dürfen Kameras, die den Baufortschritt dokumentieren, Einzelpersonen nicht erkennbar zeigen. Einzelbilder genügen. Dient die Kamera auch dem Diebstahlschutz, ist von einer Übertragung in Echtzeit ins Internet abzusehen.
Wie wir Erfassungsbereiche und Zugriffsrechte planen, beschreibt die Seite Videoüberwachung.
Welche Strafe Baustellendieben droht
Diebstahl wird nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, schon der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen sieht § 243 StGB drei Monate bis zehn Jahre vor. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zum Beispiel
- in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder einen anderen umschlossenen Raum einbricht oder einsteigt,
- eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung besonders gesichert ist, oder
- gewerbsmäßig stiehlt, also wiederholt stehlen will, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.
Wer als Mitglied einer Bande, die sich zu fortgesetztem Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt, wird nach § 244 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Für schweren Bandendiebstahl sieht § 244a StGB ein Jahr bis zehn Jahre vor. Trifft eine Sicherheitskraft Täter auf frischer Tat an, darf sie die Täter unter engen Voraussetzungen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Wann das erlaubt ist, erklärt der Ratgeber Was darf ein Sicherheitsdienst?
Checkliste für Bauherren und Bauunternehmen
Vor Baubeginn
- Im Vertrag regeln, wer die Baustelle sichert und bewacht, wer das bezahlt und wo Material gelagert wird.
- Versicherungen prüfen: Ist Diebstahl fest eingebauter Teile in der Bauleistungsversicherung eingeschlossen? Sind Maschinen und Werkzeug eigens versichert? Welche Sicherheitsvorschriften verlangen die Policen?
- Ein Geräteregister mit Seriennummern, Fotos und verdeckten Kennzeichnungen anlegen.
- Lieferungen von Kabeln, Kupfer und Haustechnik so planen, dass das Material kurz vor dem Einbau kommt.
- Zaun, Tore und Beleuchtung so planen, dass das Gelände nachts geschlossen und einsehbar ist.
Während der Bauzeit
- Bei Arbeitsende Tore und Container verschließen, Schlüssel mitnehmen, Maschinen gegen Wegfahren sichern.
- Die Sicherung an die Bauphase anpassen, besonders beim technischen Ausbau und vor Baupausen.
- Für abgeschlossene Gewerke zügig die Abnahme oder Teilabnahme verlangen.
- Kontrollen zu wechselnden Zeiten statt nach festem Muster durchführen lassen.
Nach einem Vorfall
- Polizei, Versicherer und Vertragspartner sofort informieren, Stehlgutliste einreichen und nichts verändern.
- Die Schwachstelle schließen, bevor Ersatz geliefert wird, und die Sicherung insgesamt überprüfen.
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Quellen
Alle Quellen wurden im Oktober 2026 abgerufen.
- Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik, Berichtsjahre 2022 bis 2025, Tabellen 01 (Bund und Länder) und 07 (Schaden), Schlüssel *45*00
- Staatsanzeiger Baden-Württemberg: Wenn Kabel, Werkzeuge und Baumaschinen verschwinden (November 2024, Angaben des Landeskriminalamts)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 644 BGB; Landesbauordnung Baden-Württemberg, § 12, in der Neufassung im Gesetzblatt 2026 Nr. 44
- VOB Teil B, Ausgabe 2016: §§ 4, 7 und 12. Der Text ist als DIN 1961 veröffentlicht, ein frei zugänglicher Abdruck steht zum Beispiel bei der Stadt Mainz
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 1973, VII ZR 196/72, sowie Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 3. Dezember 2014, 1 U 49/14, nach dem Bericht der Handwerkskammer zu Köln
- GDV: ABBL 2018, Klauseln TK ABBL 2018 und ABMG 2020, jeweils unverbindliche Musterbedingungen
- Stiftung Warentest: Bauleistungsversicherungen im Vergleich (Oktober 2022) und Wärmepumpe vor Diebstahl schützen (November 2024)
- Bewachungsverordnung: § 14 BewachV
- Strafgesetzbuch: § 242, § 243, § 244 und § 244a StGB
- Polizei Sachsen-Anhalt: Checkliste Baumaschinen
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (Stand 17. Juli 2020)
- Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte: Baustellenüberwachung
- Sonnenauf- und -untergang Stuttgart: timeanddate.de
Häufige Fragen
Wer haftet bei Diebstahl auf der Baustelle?
Zahlt die Bauleistungsversicherung bei Diebstahl?
Welche Versicherung zahlt bei gestohlenen Baumaschinen oder Werkzeug?
Muss der Bauherr die Baustelle bewachen lassen?
Darf ich meine Baustelle mit Kameras überwachen?
Was kostet die Bewachung einer Baustelle?
Welche Strafe droht für Diebstahl auf der Baustelle?
Was muss ich nach einem Diebstahl auf der Baustelle tun?
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